AW: Umbau der Serienschürzen, eintragen ?
darüber scheiden sich die geister, sowas würde im ernstfall definitiv von einem richterspruch abhängen. die einen sagen, eine frontschürze ist kein bauartgenehmigtes teil, verändert weder geräusch- noch abgasverhalten noch gefährdet es jemand. nimmt man es aber genau käme alles in betracht, man könnte es zu den bauartgenehmigungspflichtigen frontschutzsystemen (§ 30c Abs. 4 stvzo) zählen, man könnte auch sagen die schürze könnte bei gewissen geschwindigkeiten durch luftverwirbelungen geräusche machen oder das abgasverhalten verschlechtern (stichwort luftwiderstand, kleinigkeiten können sich u.U. extrem auswirken) oder eventuell sogar gefähren. wie gesagt....alles ein könnte und liegt wirklich im subjektiven bereich...einfach gesagt frag am besten den tüv'er, eintragbar sollte es aber so oder so sein.