Ich will ja nicht schon wieder der Spielverderber sein, aber:
eine Veränderung einer bauartgenehmigten Leuchte in jeglicher Art, lässt die Genehmigung selbiger und somit die Betriebserlaubnis des Fahrzeugen erlöschen. D.h.: 3 Punkte 50 euro und den Bebber rauskratzen wenns hart auf hart kommt.
So ähnlich siehts auch beim Abkleben dieser aus, ist genauso verboten wie n Böser Blich aus Isolierband oder sowas...
Ich glaube nicht das Die Betriebserleubnus erlischt, sicher ist es verboten, aber immer gleich auf BE plädieren ist weit hergeholt!
Denn es ist zwar unbestritten der Punkt des "änderns", aber das ist weitleufig, zum enlöschen der BE muss aber erfüllt sein?
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert werden,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten sein oder
3. das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert werden.
und ob Punkt 2 zutrifft, muss erst geklärt werden, also ob die Form vorgeschrieben ist, dazu muss auch die BE zum Vectra erörtert werden!
zudem Kann nicht immer von einer Abstrakten Gefährdung ausgegangen werden!
Ich sage ehr es liegt eine Unvorschriftsmäßigkeit vor und das kostet 25€ und der Aufkleber muss denn auch ab!
zu dem thema BE steht viel auf diese Seite!
Wann ist die Betriebserlaubnis erloschen? - Verkehrstalk-Foren
also wenn mir ein Polizist sagt Be erloschen würde ich das net einsehen, da dieses Bauteil net weg ist, sondern nur abgeändert ist und nicht der eventuellen Vorschrift entspricht!