w124driver
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Themenstarter
Was mich nun völlig verwundert:hatte gestern bei ATU (Sch........),eine
Packung blaue Tacho-Leds in der Hand.Zu meiner Verwunderung stand dort:Nicht zugelassen im Bereich der StvZo Habe den Verkäufer gefragt:die Antwort wie fasst immer bei ATU keine Ahnung
Auszug von blauetacho: Keine TÜV Eintragung notwendig:
Die StVO verlangt nur, dass die Tacho-, Schalter-, Heizunsanzeige usw. ablesbar sein muss und das erfüllen unsere Umbausets bei weitem.
Was stimmt den nun
Deutschland ist ja sowieso schon lächerlich mit seinen Verboten und Gesetzen,aber das wäre ja echt der BRÜLLER
Nochwas zu meinen schw.Rückleuchten:Ich hab mir vorhin mal die Bilder in deiner Garage angeschaut....hast du "echte" schwarze Blinker? Sonst wird dir die ABE bei einer richtigen Kontrolle nicht viel nützen. Achja...laß dich nicht mit deinen Rückleuchten erwischen - Das kann extrem teuer werden! Sowas sieht man schon aus 10m Entfernung.
Habe mal bei insgesamt 5 ! ! ! Polizeirevieren angerufen und denen von meinen
Rückleuchten berichtet.Nicht einer hat von erlöschen der Betriebserlaubniss geredet,geschweigedenn von StillegungIch setzte noch einen drauf und sagte ich habe aber nur nee Kopie der ABE.Auch wurscht sagte der grüne.Nun wollte ich es wissen und fragte:wenn mir einer hinten drauf fährtund behauptet er habe mich nicht oder zu spät gesehenAntwort des grünenenn würden wir zum Sehtest schicken.Fazit:keiner der 5 Polizisten wusste es genau:Im Zweifel für den Angeklagten.Höre ich bei Gericht ca. 4mal im Monat (siehe mein Beruf)
Also im Ernst die grünen haben gesagt:Rücklicht muß ROT sein.Blinker müßen gelb sein,und so ist es
Packung blaue Tacho-Leds in der Hand.Zu meiner Verwunderung stand dort:Nicht zugelassen im Bereich der StvZo Habe den Verkäufer gefragt:die Antwort wie fasst immer bei ATU keine Ahnung
Auszug von blauetacho: Keine TÜV Eintragung notwendig:
Die StVO verlangt nur, dass die Tacho-, Schalter-, Heizunsanzeige usw. ablesbar sein muss und das erfüllen unsere Umbausets bei weitem.
Was stimmt den nun
Deutschland ist ja sowieso schon lächerlich mit seinen Verboten und Gesetzen,aber das wäre ja echt der BRÜLLER
Nochwas zu meinen schw.Rückleuchten:Ich hab mir vorhin mal die Bilder in deiner Garage angeschaut....hast du "echte" schwarze Blinker? Sonst wird dir die ABE bei einer richtigen Kontrolle nicht viel nützen. Achja...laß dich nicht mit deinen Rückleuchten erwischen - Das kann extrem teuer werden! Sowas sieht man schon aus 10m Entfernung.
Habe mal bei insgesamt 5 ! ! ! Polizeirevieren angerufen und denen von meinen
Rückleuchten berichtet.Nicht einer hat von erlöschen der Betriebserlaubniss geredet,geschweigedenn von StillegungIch setzte noch einen drauf und sagte ich habe aber nur nee Kopie der ABE.Auch wurscht sagte der grüne.Nun wollte ich es wissen und fragte:wenn mir einer hinten drauf fährtund behauptet er habe mich nicht oder zu spät gesehenAntwort des grünenenn würden wir zum Sehtest schicken.Fazit:keiner der 5 Polizisten wusste es genau:Im Zweifel für den Angeklagten.Höre ich bei Gericht ca. 4mal im Monat (siehe mein Beruf)
Also im Ernst die grünen haben gesagt:Rücklicht muß ROT sein.Blinker müßen gelb sein,und so ist es