Muss ich diese Schweller eintragen lassen?

Diskutiere Muss ich diese Schweller eintragen lassen? im Vectra - Umbauten am Vectra Forum im Bereich Opel Vectra Problemforum; Ich habe FK Seitenschweller aus ABS. Dabei war einen Bestätigung. Der nette Herr XXXXXvon FK-Automotive meinte per Mail zu mir das ich die nicht...
Jens

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Ich habe FK Seitenschweller aus ABS. Dabei war einen Bestätigung.
Der nette Herr XXXXXvon FK-Automotive meinte per Mail zu mir das ich die nicht eintragen muss, weil das ja eine Bestätigung ist das ich die anbauen und fahren darf.

Mein Tüv-Nord Prüfer sagte aber Dienstag zu mir das er die nicht eintragen darf, ich soll nach nem Teilegutachten fragen.

Meine Frage, was stimmt?
Oder Hat jemand euin Teilegutachten für mich liegen?
Typ FKSCH 135.

Danke im Vorraus.
 

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Jens

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AW: Muss ich DIESE Schweller eintragen lassen?

mööp :wink1:
 
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Herr der Schraubendreher
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AW: Muss ich DIESE Schweller eintragen lassen?

steht normal auf so einem Gutachten nicht Teilegutachten oder ABE auf der ersten Seite drauf, denn da konnte ich nichts sehen


oder vllt. ist das auch unerheblich *??*

aber auf jeden Fall muss der Prüfer ja wissen, dass es sich um ein güliges Gutachten handelt
 
Jens

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AW: Muss ich DIESE Schweller eintragen lassen?

das ist ja das witz. war bei GTÜ, er sagt er kann das nicht/ darf das nicht.
Bei TÜV-NORD der Kollege darfs auch nciht meint er, muss sein anderer Kollege machen, Aber FK Verkäufer sagt das muss nicht eingetragen werden.....
man man man, hier ist was los.....
 
Wire

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AW: Muss ich DIESE Schweller eintragen lassen?

Also für mich ist das keine ersichtliche ABE

aber wenn es eine sein sollte, dann dürfte es keine Probs geben..mein Heck und die Schweller haben auch ABE und die habe ich mit der Front gleich komplett eintragen lassen
 
Thor2611

Thor2611

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AW: Muss ich DIESE Schweller eintragen lassen?

Also ich dachte abe braucht nicht eingetragen werden sondern nur teilegutachten!!!

Also es ist so nicht ersichtlich aber ich meine das seitenschweller eintragungsfrei sind.
mannmuss nur die herstellerangaben einhalten.
aber ich kann es nicht genau sagen.
sehe ja bei meinen diff wie doof der tüv ist.


Thorsten
 
Stiffler

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AW: Muss ich DIESE Schweller eintragen lassen?

ja ja der herr XXXX mit dem hatte ich auch schon guten stress.
also so wie das gutachten beschrieben ist musst die net eintragen lassen ABER da das teil am serienfahrzeug geprüft wurde sprich ohne tieferlegung ist das gutachten net mehr gültig!
an deiner stelle würde ich zur dekra fahren und denen das zeigen weil die gtü;tüv usw. net alles eintragen können und dürfen!
mfg
 
Jens

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AW: Muss ich DIESE Schweller eintragen lassen?

Dekra? da muss ich ja erst wieder suchen.... ;-)

Der Tüv Prüfer meinte das sein Kollege das eintragen darf, er aber nicht.
Also n Problem sollte das nicht sein. Bloß arbeitet sein Kollege immer dann wenn ich auch arbeiten muss. Das ist das Problem.:Fragezeichen:
 
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juergen

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AW: Muss ich DIESE Schweller eintragen lassen?

Es ist schon verwunderlich, das das Schreiben nur als Bestätigung deklariert ist und nicht als ABE oder Teilegutachten, worüber das Eintragen kein Problem sein dürfte. Ich vermute das die Prüfkriterien bei einer ABE/Teilegutachten anders sind als bei einer Bestätigung und der Tüv deshalb Probleme mit der Eintragung macht.

P.S.: Dies Thread wäre jetzt ein schönes Bsp. dafür wie jemand den Forenbetrieber belangen kann. Von daher habe ich den Namenszug entfernt.
 
Jens

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AW: Muss ich DIESE Schweller eintragen lassen?

P.S.: Dies Thread wäre jetzt ein schönes Bsp. dafür wie jemand den Forenbetrieber belangen kann. Von daher habe ich den Namenszug entfernt.
ups, kein Problem.
ich hoffe mal ich krieg das trotz fahrwerk alles eingetragen....
lackiert wirds grad schon. sollt zum nächsten WE fertig sein
 
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juergen

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AW: Muss ich DIESE Schweller eintragen lassen?

das ist ja das witz. war bei GTÜ, er sagt er kann das nicht/ darf das nicht.
Bei TÜV-NORD der Kollege darfs auch nciht meint er, muss sein anderer Kollege machen, Aber FK Verkäufer sagt das muss nicht eingetragen werden.....
man man man, hier ist was los.....

Eintragungsfrei sind Teile, die eine ABE oder eine EG Betriebserlaubnis haben. Wie sich das mit dem Begriff Bestätigung verhält weiß ich jetzt nicht. Aber was die Aussage des Tüv Nord betrifft....wer soll der andere Kollege sein, der das machen darf ? Es gibt Teile die darf nur der Tüv selber eintragen. ( Ich glaube das sind Teile die nach § 19.1. eingetragen werden müssen. Bin mir da aber jetzt nicht 100pro sicher ). Da sind der Dekra und den anderen Tüv Unabhänigigen Sachverständigern die Hände gebunden. Aber wenn du schon beim Tüv selbst warst......Würde es noch mal bei einem anderen Tüv versuchen und wenn der auch wieder sagt er dürfe es nicht eintragen, dann frage einfach mal nach aus welchem Grund.

Interessant könnte der Abschnitt auf der ersten Seite sein :

Die vorliegende Bestätigung verliert ihre Gültigkeit, wenn sich durch die o.a.
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO bzw EG-Richtlinien ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte
beeinflussen.


Natürlich ändert sich durch das Anbauen der Zusatz Seitenschweller die Bauvorschrift der STVZO, darum muß der Zusatzschweller normalerweise nach verbauen auch geprüft und eingetragen werden. ( Änderung der Bodenfreiheit, zusätzliches Teil was bei nicht festem Sitz gefährdung andere Verkehrsteilnehmer sein könnte ). Um ehrlich zu sein finde ich diesen Abschnitt etwas fragwürdig, oder ich verstehe ihn nicht richtig....
 
Stiffler

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AW: Muss ich DIESE Schweller eintragen lassen?

also das stimmt net ganz,die dekra darf alles eintragen auch 21er, sonderumbauten usw. diese eintragungen darf nur die dekra machen und net die gtü usw.!
 
Jens

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AW: Muss ich DIESE Schweller eintragen lassen?

ich denk 21er darf nur der TÜV machen?
 
Wire

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AW: Muss ich DIESE Schweller eintragen lassen?

dann wäre ja schon eine Fahrwerk - Rad/Reifen Eintragung nicht mhehr bei der Dekra möglich, wenn die keine §21 Abnahemen machen dürften..ebenso wenn dazu noch ne Reifengröße gefahren wird die nicht in der ABE stehen würde

und das nehmen die auch ab (Dekra)

Also jetzt nur mal als Beispiel
 
Stiffler

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AW: Muss ich DIESE Schweller eintragen lassen?

genau,ich kann dir auch gerne meine gutachten schicken,die sind alle von der dekra und auch 21er dabei.
 
NicoHH

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AW: Muss ich DIESE Schweller eintragen lassen?

wollte bei der dekra mal ne §21 abnahme haben und die meinten selber zu mir dass solche abnahmen nur (in hamburg) der tüv hanse machen darf.
 
Stiffler

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AW: Muss ich DIESE Schweller eintragen lassen?

lebt ihr in nem anderem land oder was is da los???das versteh ich jetzt mal gar net.
 

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juergen

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AW: Muss ich DIESE Schweller eintragen lassen?

Also das ist bei uns ( Rheinland ) definitiv auch so. Es gibt Eintragungen die nur der TÜv vornehmen darf. Mein Motorumbau zb. konnte weder die Dekra noch die GTÜ eintragen.
 
Jens

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AW: Muss ich DIESE Schweller eintragen lassen?

wie auch immer, der nette Herr *** schrieb mir heute das es für die schweller wohl auch ne einzalabnahme werden soll.....
Ich glaub der hat mich nciht verstanden, aber egal
 
Tümpel85

Tümpel85

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AW: Muss ich DIESE Schweller eintragen lassen?

was GTÜ trägt nüx ein???
den typen bei uns kannst die augen verbinden und das auto bekommt TÜV...den könntest sogar nen backstein mit aufgemalten rädern hinstellen, da würde der auch ne plakette dran mache...aber wenn nüx mit teilegutachten oder abe drauf ist...das ist blöd...i würde die dinger wieder in den FK-schuppen reinhauen und mich woanders kundig machen...gibt ja mitlerweile 1000ende händler...
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EDIT (autom. Beitragszusammenführung) :
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dann wäre ja schon eine Fahrwerk - Rad/Reifen Eintragung nicht mhehr bei der Dekra möglich, wenn die keine §21 Abnahemen machen dürften
ich hab für meine rad/reifenkombi nen 19er gutachten machen lassen, da muss es net unbedingt ein 21er sein.
 
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