Zum Thema Angeleyes und LWR Umbau haben wir
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Was jetzt die angesprochene Frage von Spookey betrifft. Wie schon erwähnt wurde ist die elektr. LWR für Fahrzeuge ab Baujahr 1990 Pflicht. Im Zuge eines Scheinwerferumbau darf die elektr. LWR aufgerüstet jedoch nicht abgerüstet werden. Das bedeutet, das wenn das Auto ab Werk nur eine manuelle LWR hat egal ist ob die ursprüngliche manuelle Form beibehalten oder auf Scheinwerfer mit einer elektr. LWR umgerüstet wird. Du mußt nur bedenken, das du beim Einbau von Scheinwerfern mit einem elektr. Stellmotor dann noch so einiges nachrüsten mußt, denn zum Einen fehlt bei dir im Innenraum das Verstellrad zur Betätigung der LWR und die Verkabelung für die elektr. Betätigung dürfte von Werk aus auch nicht vorbereitet gewesen sein. Dem Tüv als solches ist das Aufrüsten kein Dorn im Auge, wenn es fachmänisch ausgeführt wurde. Sollte aus irgendeinem Grund der Tüv dieses Aufrüsten eintragen, dann wird das Auto vermutlich nur noch mit der elektr. LWR genutzt werden dürfen. Das Zurückrüsten auf eine manuelle LWR wird sich dann als schwer erweisen, denn der Tüv müßte diese wieder austragen, was er in der Regel bei solchen Sachen nicht gerne macht. Verhält sich dann ähnlich als wenn du bei einem alten PKW den Kat nachrüstest und ihn irgendwann wieder ausgetragen haben möchtest.
Allerdings ist mir neu, das es die Angeleyes für den A Vectra Verkausfmäßig mit elektr. Stellmotoren gibt, denn bis dato wurden die Angeleyes nur mit einer manuellen LWR angeboten. In den Angebotswerbungen wurde sehr oft ein falsches Bild vermittelt, da die Angeleyes mit elektr. LWR angepriesen wurde, wo bei genauerem Nachfragen sich dann herausstellte, das sie ab Werk mit einer manuellen LWR versehen, aber über die Originalen Stellmotoren auf elektr. LWR umrüstbar sind.