
slimer
Routinier
Themenstarter
versteh nich ganz wozu das gut sein soll... ja um nicht zu sagen ich finde es geldmacherei... wozu gibts denn dann ne normale au ?
Muss sie nicht. Einbaubestätigung und Kat-Test können durchaus von verscheidenen Werkstätten durchgeführt werden. Wo ist denn der Widerspruch? Die AU wird doch ohnehin alle 2 Jahre gemacht. Sonst müsste man die AU jeden Monat machen, falls der Kat mal defekt sein sollte. Vorraussetzung für den Einbau ist ja, dass der Wagen einen G-Kat hat. Also min. Euro1. Ob der Kat nun für Euro2 geeignet ist, kann man doch am letzten AU-Bericht erkennen. Schliesslich darf man den Zettel nicht vor der nächsten AU wegwerfen...als hat jeder so einen Zettel. Die Eignung kann also schon viel früher festgestellt werden. Ich kapier`s immer noch nicht..kev schrieb:@Vectra CDX
Du redest widersprüchlich. Einerseits hälst Du die AU vor dem Einbau des KLR für Schikane andererseits hast Du auch richtig erkannt, dass man bei einem defekten Kat nicht einmal EURO 1 bekommen würde.
Die Werkstatt die den KLR einbaut MUSS bestätigen, dass der Kat ordnungsgemäß funktioniert, bzw. für EURO 2/D3 geeignet ist. Dies kann sie aber nur, wenn sie die Eignung des vor dem Einbau durch eine AU feststellt.
Die Werkstatt ist gesetzlich dazu verpflichete Sicherzustellen dass der Kat zum Zeitpunkt des Einbaus des KLR ordnungsgemäß funktioniert. Dies kann die Werkstatt nicht Anhand einer älteren AU-Bescheinigung.Vectra CDX schrieb:Muss sie nicht. Einbaubestätigung und Kat-Test können durchaus von verscheidenen Werkstätten durchgeführt werden. Wo ist denn der Widerspruch? Die AU wird doch ohnehin alle 2 Jahre gemacht. Sonst müsste man die AU jeden Monat machen, falls der Kat mal defekt sein sollte. Vorraussetzung für den Einbau ist ja, dass der Wagen einen G-Kat hat. Also min. Euro1. Ob der Kat nun für Euro2 geeignet ist, kann man doch am letzten AU-Bericht erkennen. Schliesslich darf man den Zettel nicht vor der nächsten AU wegwerfen...als hat jeder so einen Zettel. Die Eignung kann also schon viel früher festgestellt werden. Ich kapier`s immer noch nicht..![]()
vectraschlumpf schrieb:Hallo,
wenn die letzte AU nicht länger als ein halbes Jahr her ist, braucht kein Kat-Test vor dem KLR-Einbau gmacht zu werden. Habe selbst einen einbauen lassen, von daher habe ich mich im Vorfeld der Massnahme um die rechtlichen und gesetzlichen Dinge gekümmert.
kev schrieb:Die Werkstatt ist gesetzlich dazu verpflichete Sicherzustellen dass der Kat zum Zeitpunkt des Einbaus des KLR ordnungsgemäß funktioniert. Dies kann die Werkstatt nicht Anhand einer älteren AU-Bescheinigung.