Hab mich mit der Sache schon mal vor Monaten Auseinander gesetzt. Wie von Snooker schon gesagt ist es gewölbt. Bei VW steht es mit 350€ in der Sonderausstattungsliste. Nun aber noch ein Text den ich gefunden hab:
Technische Neuerung: Selbstleuchtende Kennzeichen
(15. September 2003) - Eine wesentliche technische Neuerung im Bereich der Kfz-Kennzeichen kommt erstmals beim Oberklassefahrzeug VW Phaeton zum Einsatz: Es handelt sich um das selbstleuchtende Nummernschild, welches gegen einen Aufpreis von rund 350,- Euro als Sonderausstattung erhältlich ist.
Rechtsgrundlage ist eine Ausnahmeverordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Wohnungswesen vom April 2002.
Technisch realisiert wird das neuartige Kennzeichenschild durch eine Elektrolumineszenzfolie aus Kunststoff, in der beim Anlegen von elektrischer Energie Farbstoffmoleküle zu leuchten beginnen. Besonders auffällig ist die ausgesprochen gleichmäßige Lichtverteilung, die bei konventioneller (passiver) Beleuchtung häufig auftretende Schattenbildung wird vollständig vermieden.
Zur Sicherheit sind beim Phaeton immer auch normale Kennzeichenleuchten zusätzlich vorhanden, so daß bei eventuellen technischen Problemen oder bei der Montage eines gewöhnlichen Schildes die vorgeschriebene Beleuchtung sichergestellt ist. Das vordere Kennzeichen des Phaeton ist immer als herkömmliches, unbeleuchtetes Schild ausgeführt.
Die Beschriftung wird in einem Spezialverfahren unlösbar aufgebracht. Abgesehen vom Material ist das Erscheinungsbild mit den herkömmlichen Schildern identisch. Die rechtlichen Vorgaben sollen gewährleisten, daß die Lesbarkeit der selbstleuchtenden Schilder nicht hinter der einer konventionellen Ausführung zurückbleibt. Hergestellt werden die Lumineszenzschilder von der Fa. FER Fahrzeugelektrik GmbH in Eisenach.
Auf der Internationalen Automobil-Ausstellung (IAA) 2003 in Frankfurt am Main stellte die Fa. FER auch ein prägbares selbstleuchtendes Kennzeichenschild vor, welches auf herkömmlichem Wege verarbeitet werden kann.
Ob die Neuerung weitere Verbreitung finden wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch unklar. Die Ausnahmeverordnung ist zunächst bis zum 29. April 2005 befristet