J
juergen
Ex Co-Administrator
Themenstarter
- Dabei seit
- 13.04.2004
- Beiträge
- 3.361
habe heute gehört, das ein Cleanen der hinteren Türschlösser vom Tüv abgenommen werden muss. Und dies nur mit der Auflage, das der Wagen als Zweisitzer geführt wird. Kann ich mir ehrlich gesagt gar nicht so recht vorstellen, da doch jeder 2 Türer zum größten Teil auch eine Sitzbank hinten hat wo Personen transportiert werden dürfen. Ist das wirklich so, das das Cleanen der Schlösser eingetragen werden muß und das dann die hntere Sitzfläche nicht mehr genutzt werden darf ?? 

Na, dann lasse ich das mal lieber. Denn ich benötige schon die hintere Sitzbank als Sitzfläche.

Ich hab darüber über eine Stunde mit mehreren Prüfern vom Tüv Süd diskutiert! Wenn die cecleanten hinteren Türgriffe wo anders eingetragen werden, dann habt ihr halt Glück, daß sich die Prüfer dort noch nicht damit befasst haben!
die leute können doch hinten ganz normal aus und einsteigen!!!! 
