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juergen
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habe heute gehört, das ein Cleanen der hinteren Türschlösser vom Tüv abgenommen werden muss. Und dies nur mit der Auflage, das der Wagen als Zweisitzer geführt wird. Kann ich mir ehrlich gesagt gar nicht so recht vorstellen, da doch jeder 2 Türer zum größten Teil auch eine Sitzbank hinten hat wo Personen transportiert werden dürfen. Ist das wirklich so, das das Cleanen der Schlösser eingetragen werden muß und das dann die hntere Sitzfläche nicht mehr genutzt werden darf ?? 
