Auto beim Händler gekauft - Garantie?

Diskutiere Auto beim Händler gekauft - Garantie? im Vectra - Allgemein Forum im Bereich Opel Vectra Problemforum; Moin Leute, habe Mittwoch meinen neuen Vectra geholt, gestern (Freitag) angemeldet und nun komm ich grad nach hause nachdem sich meine Bremse...
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Psychris

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Moin Leute,

habe Mittwoch meinen neuen Vectra geholt, gestern (Freitag) angemeldet und nun komm ich grad nach hause nachdem sich meine Bremse hinten links (Trommel) zerlegt hat. Man spürte Krachen, dabei ging er mit dem Heck runter und hat reichlich abgebremst, und seitdem munteres Klimpern aus der Trommel beim fahren, sowie sofortiges Einsetzen des ABS schon beim leichten Tritt auf die Bremse und damit kaum noch Bremswirkung. Handbremse hat sich seitdem auch erledigt. Normalerweise würd ich her gehen, neue Trommeln, Backen, RBZ holen und alles neu machen, aber das sehe ich nicht ein, ich finde das kann der Händler machen. Der Wagen stand einige Monate bei ihm auf dem Verkaufsgelände und ich habe ihn von seinem Platz auch als erster wegbewegt, also hat er ihn nicht mal durchgeschaut. Zurückgeben mag ich das Auto zwar nicht, aber ich werde Montag direkt zu dem gehen. Nur, was habe ich für Ansprüche, die ich als Käufer geltend machen kann? Habe noch nie ein Auto bei einem Händler gekauft...

Gruss, der Chris
 
Nixplaner

Nixplaner

Sechssüchtig
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AW: Auto beim Händler gekauft - Garantie???

er muss das auf jeden fall reparieren, stichwort sachmängelhaftung.

zitat vom adac:
Wichtig ist zunächst, dass der Verkäufer mindestens ein Jahr für Sachmängel haften muss, die bei Übergabe des Fahrzeugs bereits vorlagen. Des Weiteren gilt eine gesetzliche Beweislastumkehr zugunsten des privaten Käufers: Bei Auftreten eines Mangels innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf wird vom Gesetz her vermutet, dass der Mangel bereits bei Übergabe des Fahrzeugs vorlag. Den Verkäufer trifft die Last, das Gegenteil zu beweisen. Nach dieser Zeit muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag.
 
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Blue Crush

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Doppel-As
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Naja, das ist wieder so eine Grenzsituation, weil die Sachmängelhaftung eigentlich bei Verschleißteilen nicht greift. Wäre aber auch noch wichtig, was im Kaufvertrag steht, es gibt ja Garantie, Sachmängelhaftung, Gewährleistung etc. und der Händler kann auch alles generell ausschliessen, wird bei älteren Auto´s auch gerne mal gemacht.
Wenn der Wagen ein paar Monate gestanden hat, kann es schonmal sein, das die Bremsen hinten den Geist aufgeben. Ich hatte den Fall mal bei meinem alten Kadett E, war auf dem TüV und die Bremse hinten ging einwandfrei, wieder nach hause und kurz vor der Garage hat hinten alles gefressen :(
Ich an deiner Stelle würde mal ganz sachlich mit dem Händler reden, da wird sich bestimmt ne Lösung finden lassen. Die meissten werden halt nur bockig, wenn du gleich beleidigend oder laut wirst...
 
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vectra233

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Bremsen sind Verschleissteile also denk ich nicht das Dir das der Händler richten wird.

Fahr doch am Montag mal hin & schildere den Fall, wirst ja sehen was sie sagen. Berichte dann mal, DANKE

Viel Glück, LG Vectra233
 
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Psychris

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So, hab grad mal im Kaufvertrag geschaut... Da steht handschriftlich "ohne Gewährleistung" und weiterhin "Kundenauftrag". Damit hätte ich dann die A-Karte und bleibe auf den Kosten sitzen... Hätt ich mir ja vorher denken können... Na dann werd ich den silbernen pflücken müssen und die Bremsanlage umbauen, da hab ich alle Verschleissteile in neu hier liegen...

:heul:
 
wildchild81277

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Tripel-As
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Hinterher ist man zwar immer schlauer, aber das es sich um einen Kundenauftrag handelt muss man doch schon beim Kauf wissen?!
 
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Psychris

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Meine Frau hatte den Kauf getätigt weil ich wegen meiner Arbeitszeiten nicht selbst zum Händler konnte. Ich hab das Ding dann nur noch abgeholt. Aber nun isses passiert, und es ist ja nicht so als hätt ich keine anderen Autos vor der Türe stehen. Hab auch schon alles weitere geordert was ich für einen zulässigen Bremsumbau brauche, am nächsten Wochenende bau ich den Krempel eben um und dann ist gut.
 
Nixplaner

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Sechssüchtig
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was labert ihr da? ihr merkt aber schon das ihr grad jemand der ein recht auf ersatz hat dazu überredet den schaden selbst zu beheben oder?

sachmängelhaftung KANN er nicht ausschliessen, das ist gesetzlich VORGESCHRIEBEN!
und da er das fahrzeug ja nicht ewig bewegt hat, sondern die bremsen DIREKT DANACH kaputt gingen, is das KEINESFALLS ein verschleissschaden, sondern ein mangel der beim kauf bereits bestanden hat! das is keine auslegungssache sondern ist so gesetz. dann wäre ja alles ein verschleissteil, weil alles irgendwann den löffel schmeisst.

manchmal muss man sich echt wundern hier drin...geh zum händler und beruf dich auf die sachmängelhaftung. wie ich oben schon sagte liegt die beweislast beim verkäufer nicht bei dir!


für alle die sich hart beim lesen tun füge ich nochmal das zitat vom ADAC ein

Wichtig ist zunächst, dass der Verkäufer mindestens ein Jahr für Sachmängel haften muss, die bei Übergabe des Fahrzeugs bereits vorlagen. Des Weiteren gilt eine gesetzliche Beweislastumkehr zugunsten des privaten Käufers: Bei Auftreten eines Mangels innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf wird vom Gesetz her vermutet, dass der Mangel bereits bei Übergabe des Fahrzeugs vorlag. Den Verkäufer trifft die Last, das Gegenteil zu beweisen. Nach dieser Zeit muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag.
 
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Chrys

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Eroberer
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Quelle: Autoscout24 => Ratgeber Autokauf
....Grundsätzlich gelten die Bestimmungen für alle Bauteile, nicht aber für Verschleissteile. Beispiel: ein wirklicher Sachmangel, für den der Verkäufer haftet, wären z.B. schadhafte Bremsscheiben oder ein defekter Kühler. Diese müsste er dem Käufer unentgeltlich ersetzen. Abgenutzte Bremsbeläge sind dagegen "verbrauchsbedingter Verschleiss"....
So, diese und ähnliche Auszüge gibts zu hunderten bei google zu finden.
 
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wildchild81277

wildchild81277

Tripel-As
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:bowdown:

...und danke für das "labern". Aber sag mal Nixplaner, gilt das auch für den Privat(ver)kauf?
 
Nixplaner

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Sechssüchtig
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also es gilt für jeden verbrauchsgüterkauf bei dem der verkäufer ein unternehmer ist, hier _kann_ jedoch auch eine privatperson unter bestimmten bedingungen ein unternehmer im juristischen sinne sein. ich will das nicht genauer erläutern da das hier nicht zutrifft und auch zu weit ausschweifft, jedoch gilt folgendes:

Schließlich sind die Schutzvorschriften des Verbrauchsgüterkaufs zwingend, so dass jegliche Umgehung unzulässig ist. Unzulässig ist beispielsweise die Zwischenschaltung einer Privatperson, die das Fahrzeug des Unternehmers unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Auch ist es unzulässig, aus dem privaten Käufer einfach einen Unternehmer zu machen und dadurch die Haftung auszuschließen (AG Zeven, Az. 3 C 242/02, ADAJUR Dok.Nr. 54324).
somit ist die klausel des verkäufers "im kundenauftrag" hinfällig, ungültig und sogar rechtswidrig. denn du kaufst vom händler, nicht von der privatperson, egal wem das fahrzeug unterms trich gehört. einzig entscheidend ist hier die fachkundigkeit des unternehmers.
 
wildchild81277

wildchild81277

Tripel-As
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Cool, danke für die Info, das hab ich so noch nicht gewusst.

Da fällt mir ein (o.k.ist jetzt etwas off thread): Bei mir in der Nähe gibt's einen Honda-Händler, der verkauft zusätzlich noch einen Haufen billige Gebrauchtwagen. Allerdings steht auf den Verkaufsschildern immer "Bastlerauto - Keine Garantie" Geht das?
 
Blue Crush

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Doppel-As
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was labert ihr da? ihr merkt aber schon das ihr grad jemand der ein recht auf ersatz hat dazu überredet den schaden selbst zu beheben oder?

sachmängelhaftung KANN er nicht ausschliessen, das ist gesetzlich VORGESCHRIEBEN!
und da er das fahrzeug ja nicht ewig bewegt hat, sondern die bremsen DIREKT DANACH kaputt gingen, is das KEINESFALLS ein verschleissschaden, sondern ein mangel der beim kauf bereits bestanden hat! das is keine auslegungssache sondern ist so gesetz. dann wäre ja alles ein verschleissteil, weil alles irgendwann den löffel schmeisst.

manchmal muss man sich echt wundern hier drin...geh zum händler und beruf dich auf die sachmängelhaftung. wie ich oben schon sagte liegt die beweislast beim verkäufer nicht bei dir!




für alle die sich hart beim lesen tun füge ich nochmal das zitat vom ADAC ein

Wenn im Vertrag steht "gekauft wie gesehen" "ohne Gewährleistung" etc. und bei de Seiten den Vertrag so unterschrieben haben, dann hat der Händler jegliche Haftung ausgeschlossen.
Rechtlich gesehen ist das bei älteren Auto´s auch in Ordnung, irgendwo gibt es auch eine Grenze, ich weis nur im Moment nicht bei welchem Alter die liegt. Welcher Händler will schon gerne Für Schäden an Vectra A, Astra F etc. aufkommen, die sind nunmal in einem Alter, wo man öfter mal nen Schaden hat, ob nun Verschleissteile oder nicht...
 
Nixplaner

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Sechssüchtig
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Wenn im Vertrag steht "gekauft wie gesehen" "ohne Gewährleistung" etc. und bei de Seiten den Vertrag so unterschrieben haben, dann hat der Händler jegliche Haftung ausgeschlossen.
Rechtlich gesehen ist das bei älteren Auto´s auch in Ordnung, irgendwo gibt es auch eine Grenze, ich weis nur im Moment nicht bei welchem Alter die liegt. Welcher Händler will schon gerne Für Schäden an Vectra A, Astra F etc. aufkommen, die sind nunmal in einem Alter, wo man öfter mal nen Schaden hat, ob nun Verschleissteile oder nicht...
:kaputt: :kaputt: :kaputt: :kaputt: *lach* was soll man jetz noch sagen...das is so falsch das es falscher gar nicht mehr geht. hier fehlt jegliches hintergrundwissen.
 
wildchild81277

wildchild81277

Tripel-As
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@nixplaner: wenn ich nochmal fragen darf:

Bei mir in der Nähe gibt's einen Honda-Händler, der verkauft zusätzlich noch einen Haufen billige Gebrauchtwagen. Allerdings steht auf den Verkaufsschildern immer "Bastlerauto - Keine Garantie" Geht das?
Hier geht es zwar um die Gebrauchtwagengarantie, aber wenn man ein Bastlerauto verkauft, ist es doch sehr wahrscheinlich, dass da schon Defekte beim Verkauf vorliegen. Was passiert hier mit der Sachmängelhaftung? Hier müssen doch irgendwo klare Grenzen sein.
Ansonsten würde sich doch ein Autohaus auch schwer tun, alte Gebrauchtwagen an irgendwelche Exporteure etc. zu verkaufen, die dann mit irgendwelchen Sachmängelhaftungssachen ankommen könnten.
 
Nixplaner

Nixplaner

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also der begriff bastlerauto ist meines wissens juristisch wertlos.

Seit 1. Januar 2002 müssen Händler/Unternehmer beim Verkauf eines Gebrauchtwagens an einen Verbraucher mindestens ein Jahr für Mängel des Fahrzeuges einstehen. Denn ein Ausschluss der Sachmängelhaftung beim sog. Verbrauchsgüterkauf ist seither nicht mehr zulässig. Klauseln im Vertrag eines Gebrauchtwagenhändlers wie z.B. "Gekauft wie gesehen" oder "Fahrzeug wird unter Ausschluss der Gewährleistung /Sachmängelhaftung verkauft" haben daher keine Wirksamkeit mehr, auch wenn einige Händler diese noch weiterhin in ihren Kaufverträgen verwenden
das heisst also er kommt nicht drum rum. allerdings kann er verlangen das du eine gebrauchtwagengarantie abschliesst, da ihm als händler natürlich frei steht dir den wagen einfach nicht zu verkaufen (steht dir ja frei ihn zu kaufen oder nicht).

Es besteht keine rechtliche Verpflichtung für den Käufer, eine vertragliche Gebrauchtwagengarantie zu erwerben. Sie haben als Käufer eines Gebrauchtwagenkaufs von einem Händler ein gesetzliches Recht auf kostenlose Nachbesserung durch Ihren Verkäufer aufgrund der Sachmängelhaftung – auch ohne Gebrauchtwagengarantie. Für dieses gesetzliche Recht müssen Sie nicht bezahlen! Die Gebrauchtwagengarantie ist lediglich als zusätzliche Absicherung zu verstehen, die aber nicht zwingend erforderlich ist. Viele Gebrauchtwagenhändler verweigern jedoch den Vertragsschluss, wenn der Käufer den Erwerb einer kostenpflichtigen Gebrauchtwagengarantie ablehnt. Der Händler deckt damit sein Risiko ab, weil er Reparaturkosten über die Garantie abrechnen kann. Diese Vorgehensweise ist im Hinblick auf die in Deutschland geltende Vertragsabschlussfreitheit zulässig, da es jedem frei gestellt bleibt, ob und mit wem er einen Vertrag schließt.
fragen beantwortet? ^^
 
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Psychris

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So, es gibt in Sachen "Mein Kampf" neues:

Nachdem mir ja letztens die Bremse zerflogen ist (hat sich in der Trommel alles zerlegt, und später bei der Fahrt in die Halle zur Reparatur ist der RBZ auch noch abgerissen beim befahren der Bühne) hatte ich vor 2 Wochen Samstags den Anlasser in Rente geschickt, weil dieser das Zeitliche gesegnet hat. Kohlen waren runter, also flugs nen anderen aus dem Regal genommen und eingebaut. Ruhe im Karton. Und dann der Hammer: Mittwoch musste ich zufällig Abends ans Auto, da hat die Funk-ZV ihren Dienst verweigert. Musste sie auch, denn mit einer toten Batterie (Hey, die ist erst nen halbes Jahr alt und aus dem anderen Vectra!) lief nämlich gar nichts mehr. Ich hab mich da noch gefragt, wie nach 3 Stunden Stillstand die Baterie (66Ah) schon leer sein konnte. Licht hatte ih nicht vergessen, und auch sonst war alles aus. Kurz nachgerechnet: 66Ah durch 3 Stunden macht grob 20A Entladestrom... Bisschen viel, aber nach Einbau einer geladenen Batterie sprang er am nächsten Morgen klaglos wieder an, ebenso nachmittags als ich Feierabend hatte. Und Freitag früh hat er den Dienst wieder verweigert. Mangels Freizeit konnte ich Freitag nach Feierabend nur die inzwischen wieder volle Batterie von Mittwoch einbauen und war dann bei ner bekannten. Auf dem Heimweg ging dann die Ladekontrolle an. Beim Gasgeben wurde diese blendend hell, so dass ich dann nur um Leerlaufdrehzahl nach hause getuckert bin. Am nächsten Morgen sprang er wieder wie gewohnt an, nur die Ladekontrolle trieb ihr Spiel. Auf dem Weg zur Halle versehentlich verschaltet, Motordrehzahl zu hoch und PITSCH Ladekontrolle durch. Hatte noch 5km zu fahren, also Strom sparen und weiterfahren. Als ich dann die 5km hinter mir hatte wollte ich die Halle aufschliessen und komm zurück zum Auto, sehe ich starke Rauchenticklung aus dem Motorraum. Da stand tatsächlich die LiMa in Flammen!!! Zum Glück hat meine Flasche Cola gereicht, um das zu löschen...

Heute hab ich dem Autohändler die siffige Bremstrommel, den ölgefüllten Anlasser und die verkohlten Reste Lichtmaschine auf seinen frisch gewischten Schreibtisch geknallt und hab ihn gefragt ob ihm klar ist, das da ebenso Menschen zu Schaden oder gar zu Tode hätten kommen können, ob er keine Skrupel hätte, SO ein Auto zu verkaufen. Als ich ihm mit ner Anzeige wegen Betrug und versuchtem Totschlag gedroht habe (gibt es sowas überhaupt??? lol), gab er klein bei, und ich hab immerhin die Anzahlung von 300 Euro zurückbekommen. Ich finde das ist auch das mindeste. Mann was war ich sauer!!! Ich bin mit meinem Geld dann wutentbrannt abgezogen und hab ihm gesagt, das er sich die Teile ins Schaufenster legen sollte, damit die Kunden, die bei DEM ein Auto kaufen wollen, gleich sehen was mit diesen Autos passieren kann.
Da kauf ich nie wieder. Und jeder der mir erzählt, das er da ein Auto kaufen will, den weise ich auf diese Machenschaften hin.

Sorry, rege mich grad wieder auf, hoffe ich hab nix zu forsch geschrieben... Möge der Admin oder der Mod mir verzeihen...

Die Bremsanlage des Vecci hab ich durch die vom 2.0 ersetzt, und zwar Komplett. Sicher ist sicher. Hätte ich für den grad laufenden Motorumbau eh gemusst. Lichtmaschine ist vom C20NE aus meinem anderen Vectra reingekommen, und den Anlasser hatte ich eh noch liegen. Kosten hatte ich zum Glück keine, ausser die Bremsscheiben und Klötze, die aber eh neu mussten bei der grossen Bremse. Die Innenausstattung ist inzwischen auch komplett durch ne schwarze ersetzt worden, die alte fand ich GRAUsam. Hätte nie gedacht das mich mein Auto mal zwingt, voranzumachen bei den Umbauten, die ich eh vorhatte... *gnaaaa*
 
Thema:

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