Scheibentönung

Diskutiere Scheibentönung im Vectra - Der Innenraum Forum im Bereich Opel Vectra Problemforum; Hallo, habe davon gehört, dass es Anbieter gibt, die die kompletten Scheiben eines Autos tönen. Allerdings nicht mit Folie sondern lackiert...
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KEKE

Frischling
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Hallo, habe davon gehört, dass es Anbieter gibt, die die kompletten Scheiben eines Autos tönen. Allerdings nicht mit Folie sondern lackiert!
Bedeutet, Scheiben ausbauen, säubern, lackieren und wieder einbauen, incl. Frontscheibe mit TÜV.
Hat von Euch schon mal jemand was davon gehört?
Danke schon mal im vorraus.
KEKE
 
Lars@4x4

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hallo

ja gibt es das ist die color tec die ihren sitz in herne hat.
dieses thema ist schon mal behandelt wurden schau mal in der suche
du kannst die scheiben ausgebaut hinbringen oder aber du stellst das ganze auto hin dann kommt halt noch der ausbau dazu die scheiben müssen dann 2 tage noch austrocknen nach dem lackieren.
kostet für den vectra a um die 600 €
 
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KEKE

Frischling
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Hallo,
bin ja neu hier, habe die Beiträge aber schnell gefunden.
Schönen Dank.
Hast Du es denn jetzt bei Dir machen lassen?
Und, wenn ja zufrieden?
Bei www.glastone.de kann man wohl auch mal anfragen,
habe aber noch keine Antwort bekommen.
So sind `se.

Bis denn KEKE.
 
Lars@4x4

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nein soweit bin ich noch nicht wenn dann wird es frühestens nächstes jahr irgendwann, kenn aber einige die es ham und die sind sehr zufrieden damit
 
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das mit dem lackieren ist auch so ne sache.

hab vor kurzem was gelesen,wo das im gespräch war und das der tüv für die scheiben auch nicht so 100%ig wasserdicht sei. speziell im vorderen bereich.
nur finde den scheis artikel nemmer.
 
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KEKE

Frischling
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Hallo,

das wäre ja das Allerletzte !!!
Muss mich wohl noch mal richtig schlau machen,
ist ja wohl auch nicht billig.

Schönen Dank, und wenn Du den Artikel noch findest,
lass es mich wissen,
Keke.
 
onkeldirk

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also nen kumpel hat sich das auch bei glastone machen lassen mit der dunkelsten stufe die die hatten und der tüv hier in essen hat keine probleme gemacht
 
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Gast
habe da mal ein KBA zu.... (Fluten bedeutet Lackieren) !

Beschichtungen auf Fahrzeugscheiben KBA 412-150 Br1135

Das „Fluten“, egal auf welchen Scheiben (Front, vordern + hinteren Seiten und Heck) ist laut Auskunft des Bundes-Kraftfahrt-Amtes verboten. Die nach-träglichen Lackierungen auf Scheiben führen zum Erlöschen der Bauart-genehmigung und somit zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug. Auch wenn der Tüv oder die Dekra dies einträgt. Nachfolgend lesen Sie das Mail, dass uns das KBA extra zu diesem Thema gemailt hat, um Klarheit in den Markt zu bringen.

Für Sicherheitsglas erteilt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Allgemeine Bauartgenehmigungen [(ABG'en) (Prüfgrundlage TA Nr.29)] bzw. EG- (Prüfgrundlage Richtlinie 92/22/EWG) oder ECE-Typgenehmigungen (Prüfgrundlage ECE-Regelung 43). Nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Scheiben führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug (§19 StVZO). Verarbeitungsverfahren, wie Lackierungen oder Pulverbeschichtungen, die folienartige Bezüge auf der Scheibe erzeugen, sind für sich nicht genehmigungsfähig und dem Genehmigungsverfahren der Scheibe zugeordnet. Nachträgliche Veränderungen durch derartige Verfahren führen nach Auffassung des Kraftfahrt-Bundesamtes zum Erlöschen der Bauartgenehmigung der Scheiben. Eine ungültige Bauartgenehmigung kann im Rahmen der geltenden Vorschriften nur durch eine neue Bauartgenehmigung ersetzt werden. Einträge in die Fahrzeugpapiere über Teilegutachten reichen nicht aus, da diese keine Bauartgenehmigung ersetzen können. Hier könnte nur eine Bauartgenehmigungen im Einzelfall gemäß Fahrzeugteileverordnung (FzTV) Abschnitt 3 §11 Bauartgenehmigung im Einzelfall - Einzelgenehmigung - einen vorschriftenkonformen Ersatz schaffen. Die Zuständigkeit für die Erteilung von Bauartgenehmigungen im Einzelfall liegt nicht beim Kraftfahrt-Bundesamt, sondern bei den zuständigen Verwaltungsbehörden (Zulassungsbehörden).
Also zu verstehen, auf normales Glas nix zu machen, auf Sicherheits Glas erlaubt ?
Oder seht ihr da etwas anderes raus ?
 
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juergen

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also laut dem Artikel liegt das Problem darin, das durch das Beschichten der Scheibe ( egal ob in Form von Lackierung, oder Folie ) die Bauartgenehmigung erlischt, was bedeutet, das durch das Beschichten der Scheibe in den Augen der KBA sich das Materialverhalten oder das Sichtfeld negativ ändern könnte....In Klartext heisst das, das die Scheibe nach dem Beschichten einer erneuten Materialprüfung unterzogen werden müsste. Und nach erfolgreicher Prüfung erteilt das KBA dann die Bauartgenehmigung. Als Beispiel eine von der Fa. XY hergestellte getönte Scheibe wird vom KBA geprüft und wenn alles i.O. ist bekommt die Fa. die Bauartgenehmigung für getönte Scheiben. Danach reicht für einen eventuellen Tüveintrag das Zertifikat des Herstellers aus. Im Prinzip ist dies eine Auflage für den Hersteller bzw. für denjenigen, der die Beschichtung anbietet.

Auf der HP von Folia Tec könnt ihr zb. die Auflagen des KBA für farbige Folien einsehen klicke hier. Von daher am besten solche Beschichtungen nur von einem zertifikierten Unternehmen ausführen lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
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vectra-a-x.de

Gast
mmh das heisst, die Firmen haben quasi die Scheibentönung Tüven lassen aber es ist nicht für den Verkehr z.B freigegeben :hammer:

Die Firma Glastone hat ein Qualitätsmanagementsystem eingeführt (siehe Anhang Zertifikat)...

Sie haben das QM (Qualitätsmanagment) System ihrer Firma vom TüV abnehmen lassen und nun tun sie so, als wären ihre Scheibentönungen TüV-Fähig.
Damit ist doch schon der Tatbestand des Betrugs erflügt :muede: oder nicht ?
Irgendwie verspricht sich eines gegen das andere :kaputt:
 

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juergen

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!!! Vorsicht !!!

Qualitätsmanagment hat nichts mit Legalität im Strassenverkehr zu tun. Ein Artikel der hergestellt und verkauft wird muss grundsätzlich einer sicherheitstechnischen Prüfung unterzogen werden. Wenn das Produkt den Bestimmungen entspricht, darf es auf die Menschheit zugelassen werden. Das bedeutet aber nun nicht, das jegliches KFZ Zubehör welches angeboten wird auch den Stvzo Bestimmungen entspricht. Nehmen wir nur mal die Racing Auspuffanlagen, oder farbige Glühlampen für die Scheinwerfer usw. Die bekommst Du problemlos in den meisten Tuning Zubehörfirmen zu kaufen. Allerdings mit dem Vermerk " nicht für den Strassenverkehr zugelassen ", womit dann der Verkäufer aus dem Schneider ist. Das Problem hast Du im Endeffekt, wenn Du mit den Teilen erwischt wirst. Einige Firmen sind da ganz clever und werben mit Tüv geprüft. Das bedeutet aber erstmal nur, das der Artikel auf seine Sicherheit hin geprüft wurde und bedeutet nicht, das dieser auch im Strassenverkehr eingesetzt werden darf. Von daher am besten immer darauf achten, das das Zubehörteil eine gültige ABE oder ein Aussage kräftiges Gutachten besitzt.
 
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Rafi

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Jop das mit dem scheiben fluten ist garnicht so ne easy sache was gesetze angeht.

Ich hab mir die hinteren scheiben alle verdunkeln lassen, und jetzt hab ich ein ganzes pack zusätzlich epapiere in meinem handschuhfach :)

Am besten du fragst nicht nur die firma, sondenr auch deinen anwalt oder jemanden der sich mit gesetzten auskennt (fahrschulen, Polizeiposten) dass sie dich informieren udn sagn welche firmen das alles machn dürfen und welche stoffe freigegeben sind etc.
Bei uns in Kärnten (komme aus Österreich) z.b. hat nur eine einzige firma das Recht scheiben zu tönen. Und da kriegt man, wie gesagt, dann auch jede menge gültige Papiere dazu.

Und: weiß nicht wie es in Deutschland ist, aber wenn mann bei uns sein auto hintne nicht verdunkelt, sondern also total verdunkelt, also man sieht garnichtsmehr durch (z.b. blechverbau, oder angemalene scheiben) muss der PKW als LKW zugelassen werden. (weil man hinten nichtsmehr raussieht, garnichtsmehr)

In dem zusammenhang mit getönten scheiben:

Es ist ja pflicht dass man einen 2ten außenspiegel besitzt. und ich weiß dasss der bei z.b. Mercedes nicht serienmäßig ist.
Wie ist dass bei Opel? Ich mien meiner hat ja einen :) *g*

greez Rafi
 
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also wie ingo schon geschrieben hat bzw., der auszug sagt wohl alles so wie es ist.
Deutschland ist ein Bürokraten Staat wo do für jeden furz eine ABE, Gutachten etc, brauchst.

Die Scheibenlackierung ist daher nicht legal, (auch wenn se eingetragen wird), da die Erlaubnis der Scheibe erloschen ist, da nicht nachgewiesen wird, in wie weit die lackierung die eigenschaften der scheibe ändert. und daher ist das alles hinfällig. hab noch nie ein gutachten oder abe von denen gehabt, aber ich kann mir vorstellen, das da auch irgendwas kleingedrucktes drauf steht wie bei manch anderem.


also jetzt mal so unter uns, jeder weis oder nimmt an, das der Lack die eigenschaften der Scheibe (splittereigenschaften bei unfall etc) nicht ändert, aber in wie schon gesagt Bürokraten bzw. Beamte.......erklär mal nem beamten was ne Domstrebe ist. (Vielleicht wisst ihr ja, was ich damit sagen will)
 
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juergen

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@ Erik

und genau deshalb nimmt man am besten eine Farbfolie.
für eine lackierte Scheibe bekommst Du leider nirgendwo ein Gutachten/ABE. Zumindest weiß ich keinen der eine ausstellt
 
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Gast
Obwohl eine geflutete Scheibe auch vorteile bringen kann, z.b. bei einen Unfall.
Die Feuerwehr oder sonst wer hat bei der gefluteten Scheibe immernoch die möglichkeit
sie zu zerdeppern, bei Folie ist das nicht mehr der Fall :nein:

Also sollten die sich darüber vielleicht mal im klaren sein :] aber an soetwas denken die erst garnicht ;(
 
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wieso bei folie nicht?
klar, auch da kann die Feuerwehr die scheiben zerdeppern, die folie bringt zu dem auch noch splitterschutz.
aber hier in deutschland zählen nur die gegenargumente, nicht die die dafür sprechen würden.

(Beispiel gecleante Türen: Die müssen von aussen dennoch zu öffnen sein, der renault 19 hat die zb auch an der seite drinne und da kommt man auch nicht super drann, dennoch heist es, im falle eines unfalles müßen helfer die türen öfnen können......aber zeig mir mal einen unfall, der so ist, das man selbst nicht mehr die tür öfnen kann, die tür selbst noch zu öfnen ist. bei diesem unfall wird sich auch der rahmen verziehen und die feuerwehr schneidet dann sowieso auf, daher ist dieses für argument sinnlos aber denoch wirds angeführt bei solchen sachen)

das selbe spiel ist es halt mit den scheiben.
 
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Rafi

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Jop. Der splitterschutz ist ein klarer vorteil. Und der wagen erwärmt sich innen nicht so leicht. Das ist mitunter einer der hauptgründe warum ich mir die Folien hinten machen lies.

und wenn die scheibe gebrochen ist, kann die feuerwehr locker mit einer axt machen, können sie die gesamte scheibe ohne splitter und scherben die nur noch jemanden verletzen werden würde, herausnehmen. (klebt ja mehr oder weniger alles an der folie dann. das wird dann entweder heruntergeklappt oder als ganzes rausgenommen. ich war mal bei einen unfall dabei bzw leistete dort erste hilfe. und dann hab ich zugesehn wie die feuerwehr da die hinteren passagiere rausholte aus dem VW GTi. Den fahrer hatten wir (ich und ein anderer PKW Fahrer der das auch sah) zuvor bergen können, aber hinten waren die türen total verklemmt. Wurde von einem geländewagen seitlich hinten gerammt)

Und ein schneller diebstahl des wagens durch schiebeneinschalgen ist dann auch nichtmehr so leicht. denn wer von den dieben rennt shcon mit einer Axt herum? und mit einem stein geht da nicht viel. Mal bei Auto-Motor-Sport gesehen wie sie mit einem stein eine normale und dann eine mit folie überzogene schiebe einschlagen versuchten... da wurde dann der splitterschutz, und dass es mit ungeeignetem Werkzeug nicht so leicht geht, gut demonstriert.

Glaube genau nach dem prinzip sind auch sicherheitsscheiben entwickelt worden. aber die aussage ist jez ohne gewähr.
 
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KEKE

Frischling
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Also ich bins nochmal,
habe gestern mit Color Tec gesprochen.
Angeblich gibt es in Deutschland nur einen TÜV-Prüfer, der die getönten Scheiben (alle) einträgt.
Er wäre der einzige, der vom Kraffahrtbundesamt bevollmächtigt ist dies zu tun. Es soll in früheren Zeiten mal Probleme mit den Geräten, die die Lichtdurchlässigkeit messen, gegeben haben.
Jetzt soll ein Gerät mit einer Toleranz von 0,5% auf dem Markt sein, das jenseits der 5000? liegt.
Und mit jenem Gerät prüft eben dieser Prüfer den zulässigen Tönungsgrad, und dann geht es mit einem Schreiben zum Strasssenverkehrsamt um sich allles entragen zu lassen.
Diese Abnahme soll alleine 198? kosten, da es sich um eine "Einzelabnahme"
handelt.
So die Aussage von Color Tec !!!!!
Ich glaube ich werde mich aber nochmal beim Tüv schlau machen,
wenn Ihr noch was wisst, immer her damit.
Ich bin leider nicht so oft Online, daher können meine Beiträge immer etwas auf sich warten lassen,
bis denn Keke.
 
Lars@4x4

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is mir neu das es nur einen tüv gibt weil inner flash hamse geschrieben das es 2 firmen in deutschland gibt wo dieses machen dürfen ?( :)
 
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