Tieferlegung und Co

Diskutiere Tieferlegung und Co im TÜV Ecke Forum im Bereich Tüv Forum; Hallo Hab mich heute mal etwas mit TÜV und Eintragungen beschäftigt da ich mit meinem in kürze dahin darf. Zusammenfassung von dem ist: Ich habe...
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Hallo

Hab mich heute mal etwas mit TÜV und Eintragungen beschäftigt da ich mit meinem in kürze dahin darf.
Zusammenfassung von dem ist:
Ich habe also 5 verschiedene TÜV-Hessen Stationen angerufen und fast jedesmal eine andere aussage erhalten.
Frage zum Thema Tieferlegung. Ich habe mich im Internet mal versucht schlau zu machen aber nichts konkretes gefunden also keine Gesetzes Text aus der StVzo oder so, gibts denn da was oder dürfen die so Tief sein wie man möchte?

Antwort1: Das stimmt, es gibt kein § in der StvZo. Deshalb behelfen wir uns mit einem Urteil vom Oberlandesgeicht die besagt, das ein Auto min. 110mm am tiefsten Punkt sein darf.

Antwort2: Seit kurzen gab es eine Änderung auf die der TÜV sich etwas angepasst hat und die besagt, das die Autos jetzt auf jedenfall 8cm sein sollten und auf die Grube kommen sollten ohne sich wichtige Teile zu beschädigen.Also 8cm an der Unterbodengruppe. Nicht an Unterfahrschutz.da könne man von absehen da er ja zum schutze ist. Am Frontspoilern oder Lippen könne er 7cm bodenfreiheit haben denn das wäre ja mein Schaden wenn ich regelmäßig ne neue Lippe bräuchte.

Antwort3: Ähnlich wie Antwort2. Das Auto muß auf die Grube kommen und die hat so ca. 8cm höhe.Wenns kratzt ist nicht so schlimm wenns im Rahmen bleibt.(im RAHMEN,hehe)Wenns das nicht der Fall ist, müßte er mich an einen anderen TÜV verweisen, der in Werkstätten prüft wegen einer Hebeeinrichtung.

Antwort4:puh....da fragen se mich was *schmatz,schmatz*Also ein Zigaretten Päckchen sollte auf jedenfall stehend drunter passen sonst können Sie es vergessen.

Antwort5:fast wie 4. Da hab ich jetzt keine Ahnung von und müßte auch erstmal nachschauen.


Das selbe ging dann mit der selbstgebauten Haubenverlängerung ab.
2 haben gesagt, müßte man die Veränderung des Lichtaustrittes prüfen oder eine aus GFK zum Vergleichen mitbringen. 1x gar keine Chance.
1x was meinen Sie damit?achso die Teile die alle so Toll finden. Die dürfen nur aus Platik sein und der letzte muß auch wieder nachschauen.

Und wegen nem neuen Motor das selbse Spiel.
2 benötigen nur den Umrüstkatalog und ggf. den Brief vom Spender.1 will gleich die Gutachten für Fahrwerk,Felgen,Federn und Lenkrad haben.
die anderen beiden einmal keine Ahnung ob das überhaupt geht und der andere muß sich erst schlau machen.

Da muß ich doch jetzt mal den TÜV-Hessen loben. Die haben echt super "DIPLOM ING.s" Da fällt mir nur eins dazu ein: KOMPETENZ,Verantwortung aber sicher! :hammer:
Wer zum TÜV muß braucht wohl keine Feinde mehr und erst recht, wenn er umbauten dran vorgenommen hat.


Hab jetzt 2 in der engeren Wahl und der Dipl.Ing war am Tel.eigentlich ziemlich Locker und voll nett. Ah, auch wieder so n Naßgeschwitze hat er lachend gemeint aber auch gesagt, das es nur als Spaß gemeint war. Ich hab m also erzählt was ich alles machen muß bzw. was er zu schaffen hätte und er meinte, das müßte er sich angucken aber wenns so wär wie ich sagt, wäre es machbar. Bin mal auf die Haubenverlängerung,denn die muß er ja wegen dem Lichtausfall prüfen.

Werd euch dann mal auf dem laufenden halten was dabei rauskam.


Grüße

Flati
 
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chaos

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@Vectra-a-CC das mit der Haubenverlängerung interessiert mich natürlich auch (;
 
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Champ2000

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*LOOOOOOOOOOOL*
Is ja krass was TÜV Prüfer alles denken zu wissen. :respekt:
Naja, aber Tieferlegungen bekommt man eigentlich immer eingetragen, egal wie tief es ist, hauptsache es schleift nix (außer der Gummilippe vielleicht 8) ) und die Lauffläche steht nicht raus.
Bei der Haubenverlängerung ist es schon ein wenig schwieriger, aber normalerweise bekommt man auch eine aus GFK durch, wenn man das Teilegutachten von der aus ABS vorlegt.
Mein Motor war binnen 5min eingetragen. Kuez in den Motorraum geschaut, Motornummer abgeschrieben, dann Auto auf Hebebühne, Bremsen überprüft, fertig. :D

@ Erik
Wenn du Probleme beim TÜV bekommst, meld dich mal bei mir. :]

Mfg
Champ2000
 
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@champ...werd ich machen.

die Haubenverlängerung darf den Lichtaustritt nich behindern also das Ablendlicht nicht. Finde eigentlich das es das nicht tut werd evtl. vorher mal mit nem Prüfgerät gucke ansonsten werd ich halt freitag abwarten.
Der rest schein mir auch nicht so wild zu sein. wobei tieferlegung ist wieder das ding mit dem bremsenprüfstand wenn der das mache will it die front ab. :wand:
 
Bad-Guy

Bad-Guy

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ich habe mich heute mit meinem sachverständigen unterhalten (dekra) der mir bei meinem umbau zur seite steht. und er bestätigt mir das nachfolgendes schreiben seine gültigkeit hat:

Bodenfreiheit

vor allem in der Saison 2000 gab es vermehrt Rückmeldungen von diversen Treffen, auf denen Fahrzeuge besonders hart nach angeblich „rechtsverbindlichen Vorschriften“ auf Ihre vorhandene Bodenfreiheit überprüft wurden. Oftmals wurde dafür eine Barriere in Form eines hölzernen Vierkantbalkens oder ähnlichem aufgebaut. Konnte ein Fahrzeug dieses Hindernis nicht überfahren, wurde es genaustens begutachtet, oftmals sogar zwangsweise einem Sachverständigen vorgestellt.

Rückfragen bei vereinzelten Sachverständigen haben ergeben, dass hier eine starke Unsicherheit herrscht. Oft hörten wir mit überzeugter Stimme, dass es selbstverständlich eine Mindestbodenfreiheit gibt. Wenn wir nach Vorschriften oder Paragraphen fragten, wurde viel Papier gewälzt und wir bekamen immer dasselbe Ergebnis:

Es gibt keine vorgeschriebene Bodenfreiheit!

Grund genug, sich einmal ausführlich mit diesem Thema zu befassen. Neben der Polizei und einem Rechtsanwalt sprachen wir das Innenministerium NRW, den TÜV Süddeutschland, den TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg, die DEKRA und den KÜS an.

Häufig hörten wir, dass die Strassenverkehrszulassungs Ordnung (StVZO) die Bodenfreiheit regelt. Sehr häufig wurde das VdTÜV Merkblatt 751 zur Beweisführung benannt.

Die StVZO regelt grundsätzlich alles, was für die Zulassung eines Fahrzeugs von Belang ist. Hier wird auf jede relevante Kleinigkeit verwiesen - ein Hinweis zur Bodenfreiheit fehlt ganz. Es gibt allerdings eine Reihe von Vorschriften, die unabhängig von der Bodenfreiheit eingehalten werden müssen.

So muss das vordere Nummernschild nach der Tieferlegung mindestens 20 cm, das hintere mindestens 30 cm über der Fahrbahn angebracht sein (§ 60, Absatz 2 StVZO).

Die leuchtende Fläche des Frontscheinerfers muss sich mindestens 50 cm über der Fahrbahn befinden (§ 53 Absatz 1 StVZO), die Schlussleuchten mindestens 35 cm über der Fahrbahn (§ 53 Absatz 1 StVZO).

Bei den Schlussleuchten wird allerdings noch einmal unterschieden. Für die Nebelschlussleuchte/n und den oder die Rückfahrscheinwerfer reichen schon 25 cm (§52a Absatz 1 und §53d Absatz 3 StVZO).

Der TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg teilte uns auf telefonische Nachfrage mit, das es zwar eine TÜV Richtlinie in Ergänzung zur StVZO gibt, in der der Bodenfreiheit explizit eingegangen wird, da diese aber nicht Bestandteil dieser ist, ist sie auch nicht rechtsverbindlich, sondern wirklich nur als Richtlinie anzusehen.


Hierbei handelt es sich um das „VdTÜV Merkblatt 751“, das vom TÜV, sowie den sachverständigen und beratenden Gremien des Bundesvekehrsministeriums als allgemeinverbindlich angesehen wird.

In diesem Merblatt steht im Anhang II, Absatz 5.1.9, dass ein „mit einem Fahrer besetztes Fahrzeug ein Hindernis von 80 cm Breite und 11 cm Höhe berührungslos überfahren werden sollte“. Flexible Anbauteile wie z.B. Weichplastikspoiler werden hiervon sogar noch extra ausgenommen.
Das Schlüsselwort ist „sollte“. Es sollte überfahren werden können, heisst es. Eine rechtliche Verpflichtung besteht dadurch also ebenfalls nicht.

Das Innenministerium kann sich ein solches Verhalten nicht vorstellen. Polizeiliche Maßnahmen können nur auf Grund gesetzlicher Rechtsvorschriften und Ermächtigungen getroffen werden. Diese lägen aber hier nicht vor.

Trotz allem ist das kein Freibrief. Mann sollte sich darauf besinnen, dass man mit einer extremen Tieferlegung sehr wohl zum Verkehrshindernis, wenn nicht sogar zu einer Verkehrsgefährdung werden kann. Gerade auf dem Weg zu Treffen bewegt man sich auf unbekanntem Terrain. Da kann es schnell passieren, dass man die Frässkante an der Baustelle oder den hochstehenden Gullideckel erst im letzten Moment erkennt. Wenn man jetzt, im Regelfall für die nachfolgenden Fahrzeuge ohne ersichtlichen Grund, kräftig bremst, muss man sich den Vorwurf gefallen lassen, dass man gegen den § 1 der Strassenverkehrs Ordnung (StVO) verstossen hat. Auch wenn man auf, für unsere Fahrwerke, schlechten Strassen statt mit zulässigen 50 km/h nur mit 30 km/h fährt und eine Schlange hinter sich bildet, wird man sich diesen Vorwurf gefallen lassen müssen und wenn wir ehrlich sind, zurecht!

Auch der § 30 StVZO hat hier nahe Verwandschaft. Sein Absatz 1 schreibt vor, dass das Fahrzeug so gebaut sein muß, dass sein verkehrüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt. Ob bei einer Fahrzeug-Tieferlegung eine Schädigung, Gefährdung, Behinderung oder Belästigung vorliegt kann nur im Einzelfall geklärt werden.

Wenn Ihr aber mit der Ölwanne den Asphalt aufgrabt, wird Euch der Gegenbeweis schwer fallen ;-)

Weiter gilt dieser Text natürlich ausschliesslich dann, wenn alle weiteren Auflagen der StVZO voll erfüllt sind, ansonsten wird die Bodenfreiheit lediglich „mitgeprüft“. Mit gepressten Federn, nicht eingetragenen Fahrwerken oder an den Kotflügelkanten schleifenden Reifen wird man Euch aber bei Euren Ausführungen zur Bodenfreiheit nicht einmal zuhören.

mein spezie meinte ihm ist das egal wie tief das auto ist und wie ich es auf die grube bekomme, es wäre meine sache wenn ich mir dabei irgendwas kaputt mache
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auch wegen des motorenumbaus reiche eigentlich der umrüstkatalog aus und eine kopie des briefes vom spenderfahrzeug

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thema mhv
da gibts recht unterschiedliche praktiken.
der eine wollte ein lichtergutachten haben. meinem dekra-spezi reichte eine referenz-abe von einer mattig mhv.
das material war ihm auch egal er sagte "junge dat ding muss feste sein egal ob aus metall oder beton oder papier" (o-ton).
nunja meine eintragung fanden in einer werkstatt statt.
 
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so,war ja am Freitag beim TÜV.
Naja,hat zwar Motor und Auspuffanlage etc. eingetragen aber auch noch andere Sachen gefunden :heul:
Hab mich mal mit dem Prüfer,war übringens der Leiter der Tüv Stelle unterhalten.Zum Thema Tieferlegung gibt es folgendes zu sagen.
Es gibt zwar keine Gesetzlichen (§) Vorschriften,aber es gelten sogenannte Richtlinien die nach den Vorschriften kommen und ebenfalls gültig sind und maßgeblich sind.
Vor kurzem hat der Tüv die Richtlinie in bezug auf die Tieferlegung von 11cm auf 8cm zur Bodeneinheit/bewegliche Karosserie Teile herunter gesetzt (qausi Tiefergelegt :kiffer: )
Zu Spoilern,beweglichen Lippen gelten 7cm.

Zum Thema Haubenverlängerung Marke Eigenbau.
Um es rechtl./gesetzlich abzusichern muß ein Lichttechnisches Gutachten erstellt werden.Dabei wird halt geprüft ob die MHV das Licht maßgeblich beeinflußt oder der Lichtaustritt sich verschlechtert.Habe da aber schon evtl. nen TÜV in der Nähe der das u.U. sogar machen kann.Ansonsten müßte man zum TÜV nach Essen dieser Bundesweit die Gutachten erstellt oder irgendsowas.

Muß zwar nochmal vorfahren,aber nur wegen kleineren Mängel wie z.B. Wischer ruhestellung,Achsmanchette kaputt.Also nichts besonderes bis auf die AU,wo wahrscheinlich die Lamdba ne Makke hat.
 
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Hallo CC !
Es gibt definitiv keine verbindliche Vorschrift bezüglich der Mindestbodenfreiheit ! Fakt ist das die untere Kante der Scheinwerfer mindestens 50 cm über dem Asphalt sein muß ! Auf einen Bremsenprüfstand mußt Du nicht fahren, es reicht, wenn der Dipl. Ing ne Runde fährt und die Bremsen testet !
Mein Vectra z.B. hat eine Bodenfreiheit von ca. 35mm vom Unterfahrschutz bis zum Asphalt !
Der böse Blick ist selbstgebaut ein Problem, bei dem ich Dir, denke ich aber helfen kann ! Ich habe einen sehr guten Tüv garnicht so weit von Dir,... !

Gruß
Tom !

PS: Bei Interesse melde Dich mal !
 
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also der TÜV hat wie gesagt, das es da zwar nichts Vorschriftliches oder so gibt, aber dafür diese Richtlinie die genauso einzuhalten ist.

Mit der gesamttiefe war ich an der Grenze und am Unterbodenschutz waren es zwar auch weniger, aber das gehört ja nicht zum Unterboden in dem Sinne.

Klar, es gibt immer welche die mal die Augen zudrücken, nur wennse dich an den Ars.. bekommen wie mich nützt das erst recht nichts mehr. Wil dann können se dich auch noch wegen Urkundenfälschung dranbekommen.
Is mir lieber,wenn der zwar hier und da was nörgelt,ich zwar wieder arbeit habe aber dafür aber nicht vor jedem grün/weißen in deckung gehen muß. Ist halt ein Beamten Staat und da kann man nichts dran machen.
Weil wenn einer was finden will, findet immer irgendwas.
 

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Mein Vectra z.B. hat eine Bodenfreiheit von ca. 35mm vom Unterfahrschutz bis zum Asphalt !
Bei mir hat der TÜV Mopel damals spektakel gemacht wegen dem Unterfahrschutz (war unter 50mm)
und musste von Tuner Vorort abmontiert werden da er sonst das Fahrwerk nicht eingetragen hätte !
 
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Zum Thema Haubenverlängerung Marke Eigenbau.
Habe mir wieder eine org. Motorhaube angeschafft, die mit Blick steht im Keller,
wie hab Ihr das Problem mit dem Schließhaken behoben (kam immer schlecht dort dran) :)
 
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hab den Schließhacken verlängert. Also durchgeflext und
ein Blech dazwischen gewschweißt. So ca.5cm
 
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wir hatten damals immer bei meinen vectra den haken mit einem schraubendreher hochgedrückt aber mein bekannter hat sich ne verlängerung drangeschweisst und so kommt er auch ganz gut dran.
 
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Die Cops haben auch schon versucht mir in den Arsch zu treten ! Aber vergeblich ! Meine Eintragung ist rechtens und damach rief mich der Bulle an und entschuldigte sich bei mir für die unannehmlichkeiten :D !
So soll´s sein !
Die Motorhaubenverlängerung trägt er mit Briefkopie ein ! Das auch Problemlos, da ich eine Mattig Plastikverlängerung mit ABE habe, und ihm Zeigen kann das die aus Blech nicht mehr verdeckt !


Gruß
Tom !

PS: Ich hab bei ner Bekannten gesehen das sie den Grill um das Stück das der Blick verdeckt abgschnitten hat ! So kommt man gut dran !
 
Bad-Guy

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mhv von mattig? das ist doch keine abe das ist ein gutachten denn du musst dir den fachgerechten anbau bestätigen lassen. denn mit einer abe musst du eigentlich nichts überprüfen lassen mit einem gutachten dagegen schon.
 
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Es gab eine kurze Zeit eine MHV von Mattig mit ABE ! Diese war aus echtem Plastik und nicht aus GfK !
Mit dieser ABE hab ich schon metal Nachbauten eingetragen bekommen !

Gruß
Tom !
 
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Hat er bei mir auch gesagt, das wenn ich ne aus GFK habe und die MHV aus Blech von der nachgebaut habe, würde die MHV auch eintragen.
 
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@vectra-a-cc trägt er dir also den böhsenblick ned ein oder wie ist das ? ...
*neugier* btw. gibts nicht eigentlich schon vorgefertigte hacken die länger sind ? .. und wohin länger ? *verwirrt schau*
 
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