Vectra Allgemein A-B-C Post von der Polizei

Diskutiere Post von der Polizei im Vectra - Allgemein Forum im Bereich Opel Vectra Problemforum; hallo kann mir hier jemand was zu rechtslage schildern mein Motor war ab gestellt ich hatte meine Musik eben laufen mit offenen Türen auf einer...
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Kalle_GTS

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hallo kann mir hier jemand was zu rechtslage schildern



mein Motor war ab gestellt ich hatte meine Musik eben laufen mit offenen Türen auf einer Tankstelle

Grüße kalle
 

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air

air

Schichtcheffe
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Würde mal an deiner Stelle die angeblich verletzten Paragraphen nachschlagen und durchlesen, ob da irgendwas nicht zutrifft.
Hast du einen Zeugen dabei gehabt, der zu deinem Gunsten aussagen könnte?
Wenn der Betrag des Bußgeldes nicht all zu hoch ist z.B. 20€ und du Widerspruch einlegst, wird der Fall meistens geschlossen, da es sich nicht lohnt einen Rechtsstreit zu führen. Die Ausgaben für den Rechtsstreit wären höher als das Bußgeld, wäre für den Staat/Gemeinde ein Verlustgeschäfft. Muss aber nicht immer so sein.

Am wichtigsten sind aufjedenfall Zeugen, sonst wirds nicht einfach.
 
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BR143

Gast
Mich würden die Umstände interessieren, hast du da gestanden und deine Karre sauber gemacht und Musik gehört oder war das ein Prolltreffen mit 20 "Tuning" Kisten? Bei uns stehen dann immer die ganzen Schulversager (kann ich sagen, weil ich die alle kenne und kaum einer einen vernünftigen Abschluss hat) mit ihren 20 Jahre alten Autos die sie zur Ratte umgebaut haben. Oder halt so ein Zwischending, ich mein jetzt nicht dich persönlich 8)

Ersteres ist sicher OK, zweiteres einfach nur nervig.

Auf jeden Fall ist es bei uns so, das man schon ziemlich provozieren muss damit die was machen.
 
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Kalle_GTS

Gast
@ air da drift nix zu !
(abspielen zu lauter musik aus der Musikanlage des Autos )
Ist ja mal 100 % aus Auslegungssache


also die Umstände waren so wie du sagst ein " Prolltreffen "wir nennen es Tuning treffen mit über 40 Autos verreit auf der b1 und 4 tanken

ja auch so welche leute sind da


jeden falls standen wir da so rum ich hatte Türen offen Motor aus Music an .

den kamen mein freunde und Helfer (Polizei) und fragte ob das mein PKW ist .. usw fahrzeugschei ec

den hatten die mir ein verwarngeld von 10 € gegeben den meinte ich was das für ein wisch sei und warum ich diesen bekomme .!?

laut § 30

Der sagt :
Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot
(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.

keiner dieser sachen war vorhanden

den meinte ich das ist gar nicht der fall na ja das hat die den nicht mehr geuckt.
 
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VauxhallDriver

VauxhallDriver

Doppel-As
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ist die Tankstelle in nem ausgewiesenen Industrie bzw Gewerbegebiet oder doch im Wohngebiet...

in den zuvor genannten Gebieten ist der Bescheid sowieso fast hinfällig, da die umstehenden Firmen entweder nicht besetzt sind oder aber sie haben Lagerhallen o.ä. wo genug Lärm schon so anfällt.
Dann wäre dein Bescheid unverhältnismäßig.

Ich gehe mal von aus das der Tankpächter nichts gegen euch hat ansonsten denk ich, hätt er über die Polizei ein Platzverweis aussprechen lassen.
 
K

Kalle_GTS

Gast
da muss ich passen was das ist . Gegen über sind wohnhäuser aber wir hatten es um 20 45 also keine nacht ruhe wie gesagt ein DB test mit geeichtem mess gerät wurde nicht durch geführt !


das mit dem dem Tankpächter weiß ich nicht da hatte die Polizei mal sonder recht gehabt werde da mal nach fragen gehnen.
 
Silver 2.6

Silver 2.6

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@ Kalle_GTS

B1, kein Wunder,

da ist man ne gefundenes Fressen für die Damen und Herren der Rennleitung und so wie die momentan drauf sind,

dann haste noch son ganz genauen, Pickelgeilen und schon wird aus´n Pupp eine Atombombe gemacht!

Jahresende, Tuningscene und Freitag B1 is gleich wie offener Honigtopf am Wespennest, viel Glück!

Gruß
 
VauxhallDriver

VauxhallDriver

Doppel-As
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ok wenn gegenüber wohnhäuser sind ist es mindestens ein mischgebiet und da sind dann bestimmte vorschriften...

leider muss da kein DB-Test gemacht werden, das liegt im Ermessen des Beamten obs zu laut ist oder nicht
 
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Kalle_GTS

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ok aber da kann ja jeder kommen und sagen das ist zu laut X(
 
Scek

Scek

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)mit ihren 20 Jahre alten Autos
Was hast Du gegen alte Autos, unsere vectras haben doch auch bald ihre 20 Jahre ;(

Zum Thema. Haben mehrere Personen so ein Schreiben bekommen oder nur du? Was steht denn in den Paragraphen die dabei stehen? (kann gerade nicht schauen, bin mit dem Handy Online)
 
Silver 2.6

Silver 2.6

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§ 30 Abs. 1 = Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot

(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.


§ 49 StVo = Ordnungswidrig im Sinne des § 24 des Straßenverkehrsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine Vorschrift über:

das hier aufzuführen würde den Rahmen sprengen!!!!


§ 24 StVG = Verkehrsordnungswidrigkeit

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Vorschrift einer auf Grund des § 6 Abs. 1 oder des § 6e Abs. 1 erlassenen Rechtsverordnung oder einer auf Grund einer solchen Rechtsverordnung ergangenen Anordnung zuwiderhandelt, soweit die Rechtsverordnung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist. Die Verweisung ist nicht erforderlich, soweit die Vorschrift der Rechtsverordnung vor dem 1. Januar 1969 erlassen worden ist.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zweitausend Euro geahndet werden.


117 Bkat = Lärm als Ordnungswidrigkeit


.......
Auch die Straßenverkehrsordnung (StVO) enthält mit § 30 Absatz 1 StVO eine spezielle Vorschrift zum Thema Lärm.
Davon erfasst wird auch der häufige Streitpunkt, dass der Nachbar jeden Wintermorgen sein Fahrzeug lautstark warmlaufen lässt. Denn nach dieser Bestimmung ist es verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Der Bußgeldkatalog des Bundesministeriums für Verkehr sieht für das Laufenlassen des Motors oder das überlaute Türenschließen ein Verwarnungsgeld von zehn Euro vor (Nr. 117 BKat).


Gruß
 
BirgerS

BirgerS

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Ja dann musst Du halt in den sauren Apfel beißen und bezahlen...
Man kann es drehen und wenden wie man will: es ist unnötiger Lärm und das ist nun mal verboten!

Wenn ich wissentlich falsch parke und ein Knöllchen bekomme: Muß man mit rechnen!
Wenn ich wissentlich zu schnell fahre und geblitzt werde: Muß man mit rechnen!
Und wenn ihr wissentlich andere stört und unruhe verbreitet: Rechnet damit und heult dann nicht rum! Fürs krasse Auto und fette Anlage habt ihr alle Geld (von Papa?), aber bei sowas schreit ihr gleich nach "Rechtslage"...

Sei doch mal ein Mann und steh zu Deinen Fehlern!
 
Nixplaner

Nixplaner

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dies ist keine rechtsberatung sondern nur meine persönliche meinung:
der fall ist ganz klar, du hast keine chance und das bußgeld is gerechtfertigt.

Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot
(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.

keiner dieser sachen war vorhanden
soso...keine der sachen war gegeben, fangen wir mal an.

1. benutzung von fahrzeugen: ist egal wie du es benutzt, ob du fährst oder nicht, motor an oder aus, alles was du mit dem fahrzeug machst ist "benutzen" (auch schieben). du hast doch das radio benutzt => ganz klare benutzung.

2. unnötiger lärm: die türen waren offen, das war unnötig und das ist auch offensichtlich und keine auslegungssache. du hättest jederzeit bei geschlossenen türen innerhalb deines autos hören können. da braucht man keine db-messung denn du hast kein bußgeld wegen ruhestörung gekriegt für die es grenzwerte gibt.

3. die stvo gilt auf allen öffentlichen straßen, es ist also egal (wie manche hier sagen) ob es in einem industriegebiet oder sonstwo war, du hast auf jeder öffentlichen straße unnötige lärmbelästigung zu vermeiden. eine tankstelle gilt solange sie geöffnet ist als öffentlicher verkehrsraum, und in solchen gilt die stvo. insofern hat auch der §30 gültigkeit.



zu guter letzt, darauf das nach widerspruch die sache fallengelaßen wird, würde ich mich nicht verlassen. gibt es nämlich eine verhandlung und du verlierst wirds erheblich teurer als das bußgeld (anwaltskosten, gerichtskosten etc.).
 
BirgerS

BirgerS

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Wie hoch ist überhaupt das Bußgeld?
 
Scek

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Eroberer
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Soweit ich weiß zählt das Reifen quietschen lassen schon als Lärmbelästigung, liegt halt im Ermessen des Beamten. Ich schätze mal dass dir nichts anderes übrig bleibt außer zu zahlen.
 
Nixplaner

Nixplaner

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mich stört das grundsätzlich nicht, aber wenn dann so ein vogel nachts um 2 meint mit offenen fenstern an meiner bude vorbeifahren zu müssen werd ich doch etwas gereizt. inwiefern es in diesem speziellen fall jemand auf die nerven gegangen ist hängt von vielem ab, vor allem von den örtlichkeiten uhrzeit usw. ob wirklich eine belästigung stattgefunden hat spielt aber keine rolle.
 
Micha1810

Micha1810

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Wenn der Betrag des Bußgeldes nicht all zu hoch ist z.B. 20€ und du Widerspruch einlegst, wird der Fall meistens geschlossen, da es sich nicht lohnt einen Rechtsstreit zu führen. Die Ausgaben für den Rechtsstreit wären höher als das Bußgeld, wäre für den Staat/Gemeinde ein Verlustgeschäfft. Muss aber nicht immer so sein.
Falls die Polizei das Bußgeld bei Einspruch nicht zurückzieht wandert der Vorgang zur Staatsanwaltschaft. Und dann ist es im Grunde egal um welchen Betrag es geht.
 
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Kalle_GTS

Gast
ok als es geht jetze nur um 33,50 was ja jetze nicht die Welt ist da gebe ich euch recht.

ok mir geht auch nicht ums gelt sondern um das Prinzip!

@ BirgerS

Man kann es drehen und wenden wie man will: es ist unnötiger Lärm und das ist nun mal verboten!

Wenn ich wissentlich falsch parke und ein Knöllchen bekomme: Muß man mit rechnen!
Wenn ich wissentlich zu schnell fahre und geblitzt werde: Muß man mit rechnen!
Und wenn ihr wissentlich andere stört und unruhe verbreitet: Rechnet damit und heult dann nicht rum! Fürs krasse Auto und fette Anlage habt ihr alle Geld (von Papa?), aber bei sowas schreit ihr gleich nach "Rechtslage"...
es ist unnötiger lärm ist nun mal verboten ok aber definier unnötig ?
ich finde es auch nicht nötig das irgend welche dorf feste bis was weis ich was für ein zeug spielen
aber wie gesagt es ist auslegungssache.
ok falsch parken ist leicht zu erkännen .
wen ich zu schnell fahre wurde eine MESSUNG durch geführt wie schnell ich war!
wie gesagt es geht nicht ums geld sondern um die sache an sich .
Sei doch mal ein Mann und steh zu Deinen Fehlern!
was war den bitte ein Fehler ?! Definiere bitte

meine definition (fehler) :
ein Fehler ist eine Sache die man begangen hatt, und den nach einer zeit die Meinung zur Sache ändert
und im nachhinein der Meinung wäre es lieber nicht gemacht zu haben den sieht man ein ein Fehler gemacht zu haben.

kurtz: eine sach die man gemacht hat und nicht mehr ändern kann benennt man als Fehler.

@Nixplaner
1 sag ich ok stimmt
2 die türen waren offen wegen dem bearbeiten inwentar und den boxen ein bau (optisch) sinn los oder nicht STREIT SACHE
3 §30 (ist nur un nötiger Lärm ok aber ab wann ist Lärm bite eine Definition ist Hz und DB abhängig"PS:keine Messung durch geführt" )

es war um 20 45 keine Nacht ruhe ! wie laut war meine Anlage ? PS:keine Messung durch geführt" ein Reifenabrollgeräusch hat ca 65 DB (vom Hersteller gemessen )

@ Micha1810

alles unter 2000€ ist Verlust für die Polizei (steuern) weil der Rest zu teuer ist.(personal ec) 10€ ist kein Rechtsstreit wert !

ich will ja nur eine sinn voller Erklärung haben den zahle ich aber zu laut ist zu pauschal


Rechtschreibfehler gefunden ? dürft ihr behalten ?(

Grüße kalle
 
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Caravan-Cruiser

Caravan-Cruiser

Herr der Schraubendreher
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ich finde es auch nicht nötig das irgend welche dorf feste bis was weis ich was für ein zeug spielen
aber wie gesagt es ist auslegungssache.

Dorffeste sind beim Amt angemeldet. Ich denke nicht, dass du beim zuständigen Amt beantragt hast deine Musik öffentlich zu spielen und auch deine Gema-Gebühren dafür gezahlt hast (denn das könnten dir auch noch blühen!)

@Nixplaner
1 sag ich ok stimmt
2 die türen waren offen wegen dem bearbeiten inwentar und den boxen ein bau (optisch) sinn los oder nicht STREIT SACHE

Weswegen deine Türen offen waren ist unerheblich. Sobald ein Anwohner sich beschwert bist zu definitiv zu laut gewesen! Wie Nixplaner schon schrieb, Türen zu und schon kannst du keinen nerven.

3 §30 (ist nur un nötiger Lärm ok aber ab wann ist Lärm bite eine Definition ist Hz und DB abhängig"PS:keine Messung durch geführt" )

Sobald einer sich gestört fühlt ist es zu laut, in deinem Fall hat sich halt der Beamte dran gestört und gut. Anders siehts aus wenn deine Türen und Fenster geschlossen gewesen wären, denn dann muss du wirklich schon mutwillig laut hören um andere zu stören

es war um 20 45 keine Nacht ruhe ! wie laut war meine Anlage ? PS:keine Messung durch geführt" ein Reifenabrollgeräusch hat ca 65 DB (vom Hersteller gemessen )

Auch die Abrollgeräusche sind nicht pauschal mit 65dB angegeben, das liegt stark am Reifen, Geschwindigkeit, der Last auf dem Reifen und dem Luftdruck. Aber das hat hiermit auch nix weiter zu tun
ich hab dir mal einiges in rot gleich dazu geschrieben. Zahl einfach und merk dir das für´s nächste mal und gut.
 
Nixplaner

Nixplaner

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caravan hat ja alles schon gesagt. mit blitzen kannst du es nicht verlgeichen, beim blitzen muss eine messung vorhanden sein um die genaue strafe festzusetzen (und als beweis das es wirklich zu schnell war, in österreich dürfen beamte z.b. auch schätzen). in diesem falle gehts aber um das "unnötig", und was will man da messen...das die türe offen war? das bußgeld für unnötige lärmbelästigung nach §30 ist immer gleich, daher brauchts auch keine messung.

und mal ehrlich, wie du dem richter erklären willst das unbedingt deine türen offen sein mussten damit deine kumpels deine tollen boxen sehen...da haste gleich verloren das kann ich dir sagen.
 
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