Ich muss da doch noch mal was an El Diablos Aussage berichtigen....
Denn es ist so,
Neue Fahrzeugdokumente
Zusätzliche Bereifungen können im Serienreifenkatalog stehen. Diese sind dann in der EG-Typgenehmigung des Fahrzeugs ab Werk mitgenehmigt, sind im ggfs. vorhandenen COC-Papier genannt und somit ohne weitere Bedingungen zulässig. Man muss nur einen Nachweis (Katalog oder COC) mitführen.
Alte Fahrzeugdokumente
Die Bereifungen im Serienreifenkatalog entsprechen normalerweise exakt dem alten Fahrzeugschein. Bitte die EG Gen.-Nr inkl. Nachtrag beachten! Diese Nummer steht in den alten Papieren nur im Fahrzeugbrief. Wenn die Bereifungen abweichen, ist entweder eines der beiden Dokumente falsch oder du bist beim falschen Auto/Modelljahr.
Bereifungen, die in den (alten) Fahrzeugpapieren nicht genannt sind, müssen in jedem Fall abgenommen werden. Als Grundlage dafür kann der entsprechende Opel Umrüstkatalog dienen, der gleichzeitig das notwendige Teilegutachten für die Änderungsabnahme darstellt. Der Serienreifenkatalog ist dafür aus diversen Gründen nicht geeignet. Es fehlen zum Beispiel die Teilekennzeichnungen der Felgen und die Auflagen.
Alle genannten Kataloge gibt es hier:
http://www.tuev-hessen.de/e2562/e4423/OPEL_Umruestkatalog_2004_ger.pdf
Man brauch die Felgen dann wohl doch nicht eintragen, aber EL Diablo, vielleicht hängt das mit den Baujahren zusammen.
Denn dein Fahrzeug ist von 2004 wo die 19 Zoll Felgen bei Opel noch gar nicht verkauft wurden, denn diese wurden ja erst ab den Facelift (2005) verbaut.
Gruß Jan