
Chriss
Herr der Schraubendreher
Themenstarter
Hab ich in nem anderen Forum gefunden.
Was haltet ihr davon ?
Zitat:
Hannover, 23. Oktober 2009 – Ab dem 1. Januar 2010 bekommen Autofahrer beim TÜV keine AU-Plaketten mehr auf das vordere Kennzeichen geklebt. Der Grund: Die Abgasuntersuchung (AU) wird zum integralen Bestandteil der Hauptuntersuchung (HU).
Aus nach fast 25 Jahren
Im Jahr 1985 wurde die damalige Abgassonderuntersuchung, kurz ASU, eingeführt. Hintergrund war die zunehmende Ausrüstung der Pkw mit Katalysatoren. 1993 wurde die ASU zur AU und auch für Dieselfahrzeuge relevant. Gleich blieb die sechseckige, farbige Plakette, die in Logik und Farbgebung des HU-Nachweises folgte. Das alles ist bald Geschichte, weil die Abgaskontrolle im Amtsdeutsch der Straßenverkehrszulassungsordnung als „Untersuchung des Motormanagement-/ Abgasreinigungssystems UMA“ in die HU integriert wird. An dem Prüfverfahren ändert sich jedoch nichts.Gültig ist die neue Regelung für alle Prüforganisationen, also TÜV, Dekra, GTÜ und KÜS.
Blankoplakette für die Optik
Die letzten ausgegebenen AU-Plaketten sind grün und datieren auf das Jahr 2012. 2010 und 2011 sind die Sechsecke übrigens braun beziehungsweise rosafarbig. Ab dem nächsten Jahr werden abgelaufene Plaketten bei der HU entfernt. Damit dies nicht mit optisch unschönen Beschädigungen auf dem vorderen Fahrzeugkennzeichen einhergeht, wird eine Blankoplakette in weißer Farbe aufgeklebt. Übrigens: Selbst für den Fall, dass ein Autofahrer über den Jahreswechsel seinen 2009er-TÜV-Termin versäumt, gibt es für ihn keinen neuen AU-Aufkleber.
(rh)
___________________________
Zitat 2:
Ab dem 1. Januar 2010 werden, da § 47a StVZO wegfällt, keine AU-Prüfbescheinigungen mehr ausgestellt. Rechtliche Grundlage ist dann § 29 Abs. 1 i. V. m. Anlage VIII Nr. 1.2.1.1 und Anlage VIIIa Nr. 4.8.2.1 StVZO. Es sind dann generell AU-Nachweise auszuhändigen, wie für Fahrzeuge mit OBD. Auf diesen werden auch die Messwerte der Abgasmessung vermerkt.
AU-Nachweis für Fahrzeuge mit OBD
Für Fahrzeuge mit OBD gilt bereits nicht mehr § 47a StVZO (Abgasuntersuchung). An diesen wird entsprechend § 29 Abs. 1 StVZO i. V. m. den Anlagen VIII Nr. 1.2.1.1 und VIIIa Nr. 4.8.2.2 StVZO neben der Untersuchung des Zustandes und der Zulässigkeit der Abgasanlage die Überprüfung des Motormanagement-/Abgasreinigungssystems mittels der OBD-Speicher-Auslesung vorgenommen. Anders als bei den Fahrzeuge ohne OBD muss der a. a. S. oder Prüfingenieur, sofern er die OBD-Prüfung selbst vornimmt, keinen gesonderten Nachweis der OBD-Prüfung erstellen. Nach derzeitiger Rechtslage braucht er die von ihm selbst vorgenommene OBD-Prüfung auch nicht auf dem HU-Prüfbericht vermerken. Dies erfolgt jedoch i. d. R., mehr oder weniger aussagefähig, freiwillig.
Wird die OBD-Prüfung durch eine für die AU zugelassene Werkstatt vorgenommen, hat diese entsprechend Anlage VIII Nr. 3.1.1.1 StVZO einen AU-Nachweis auszustellen. Dieser muss mindestens die im aktuellen Muster lt. VKBL Heft 23/2008 aufgeführten Daten enthalten (siehe Downloads: Nachweis OBD). Der OBD AU-Nachweis ist dann dem a. a. S. oder Prüfingenieur für die HU vorzulegen. Er hat die Kontrollnummer und ggf. die Code-Nummern zu Mängeln an der Abgasanlage, jedoch nur solche, die nicht zur Versagung der Plakette oder zur Nachuntersuchung oder Versagung der Plakette führen, in seinen positiven HU-Prüfbericht einzutragen. Für die AU-Nachweise besteht keine Verpflichtung zur Aufbewahrung und Vorlage, sofern die o. g. Mindestangaben durch den a.a.S. in den HU-Prüfbericht übertragen wurden.
Als weiterer Nachweis ist lt. § 72 StVZO noch bis 31. Dezember 2009 i. V. m. § 29 Abs. 14 StVZO bei positiver Prüfung eine AU-Plakette, in entsprechender Anwendung des § 47a Abs. 3 und 5, zuzuteilen und am vorderen Kennzeichen anzubringen.
_________________________
MfG
Chriss
Was haltet ihr davon ?
Zitat:
Hannover, 23. Oktober 2009 – Ab dem 1. Januar 2010 bekommen Autofahrer beim TÜV keine AU-Plaketten mehr auf das vordere Kennzeichen geklebt. Der Grund: Die Abgasuntersuchung (AU) wird zum integralen Bestandteil der Hauptuntersuchung (HU).
Aus nach fast 25 Jahren
Im Jahr 1985 wurde die damalige Abgassonderuntersuchung, kurz ASU, eingeführt. Hintergrund war die zunehmende Ausrüstung der Pkw mit Katalysatoren. 1993 wurde die ASU zur AU und auch für Dieselfahrzeuge relevant. Gleich blieb die sechseckige, farbige Plakette, die in Logik und Farbgebung des HU-Nachweises folgte. Das alles ist bald Geschichte, weil die Abgaskontrolle im Amtsdeutsch der Straßenverkehrszulassungsordnung als „Untersuchung des Motormanagement-/ Abgasreinigungssystems UMA“ in die HU integriert wird. An dem Prüfverfahren ändert sich jedoch nichts.Gültig ist die neue Regelung für alle Prüforganisationen, also TÜV, Dekra, GTÜ und KÜS.
Blankoplakette für die Optik
Die letzten ausgegebenen AU-Plaketten sind grün und datieren auf das Jahr 2012. 2010 und 2011 sind die Sechsecke übrigens braun beziehungsweise rosafarbig. Ab dem nächsten Jahr werden abgelaufene Plaketten bei der HU entfernt. Damit dies nicht mit optisch unschönen Beschädigungen auf dem vorderen Fahrzeugkennzeichen einhergeht, wird eine Blankoplakette in weißer Farbe aufgeklebt. Übrigens: Selbst für den Fall, dass ein Autofahrer über den Jahreswechsel seinen 2009er-TÜV-Termin versäumt, gibt es für ihn keinen neuen AU-Aufkleber.
(rh)
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Zitat 2:
Ab dem 1. Januar 2010 werden, da § 47a StVZO wegfällt, keine AU-Prüfbescheinigungen mehr ausgestellt. Rechtliche Grundlage ist dann § 29 Abs. 1 i. V. m. Anlage VIII Nr. 1.2.1.1 und Anlage VIIIa Nr. 4.8.2.1 StVZO. Es sind dann generell AU-Nachweise auszuhändigen, wie für Fahrzeuge mit OBD. Auf diesen werden auch die Messwerte der Abgasmessung vermerkt.
AU-Nachweis für Fahrzeuge mit OBD
Für Fahrzeuge mit OBD gilt bereits nicht mehr § 47a StVZO (Abgasuntersuchung). An diesen wird entsprechend § 29 Abs. 1 StVZO i. V. m. den Anlagen VIII Nr. 1.2.1.1 und VIIIa Nr. 4.8.2.2 StVZO neben der Untersuchung des Zustandes und der Zulässigkeit der Abgasanlage die Überprüfung des Motormanagement-/Abgasreinigungssystems mittels der OBD-Speicher-Auslesung vorgenommen. Anders als bei den Fahrzeuge ohne OBD muss der a. a. S. oder Prüfingenieur, sofern er die OBD-Prüfung selbst vornimmt, keinen gesonderten Nachweis der OBD-Prüfung erstellen. Nach derzeitiger Rechtslage braucht er die von ihm selbst vorgenommene OBD-Prüfung auch nicht auf dem HU-Prüfbericht vermerken. Dies erfolgt jedoch i. d. R., mehr oder weniger aussagefähig, freiwillig.
Wird die OBD-Prüfung durch eine für die AU zugelassene Werkstatt vorgenommen, hat diese entsprechend Anlage VIII Nr. 3.1.1.1 StVZO einen AU-Nachweis auszustellen. Dieser muss mindestens die im aktuellen Muster lt. VKBL Heft 23/2008 aufgeführten Daten enthalten (siehe Downloads: Nachweis OBD). Der OBD AU-Nachweis ist dann dem a. a. S. oder Prüfingenieur für die HU vorzulegen. Er hat die Kontrollnummer und ggf. die Code-Nummern zu Mängeln an der Abgasanlage, jedoch nur solche, die nicht zur Versagung der Plakette oder zur Nachuntersuchung oder Versagung der Plakette führen, in seinen positiven HU-Prüfbericht einzutragen. Für die AU-Nachweise besteht keine Verpflichtung zur Aufbewahrung und Vorlage, sofern die o. g. Mindestangaben durch den a.a.S. in den HU-Prüfbericht übertragen wurden.
Als weiterer Nachweis ist lt. § 72 StVZO noch bis 31. Dezember 2009 i. V. m. § 29 Abs. 14 StVZO bei positiver Prüfung eine AU-Plakette, in entsprechender Anwendung des § 47a Abs. 3 und 5, zuzuteilen und am vorderen Kennzeichen anzubringen.
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MfG
Chriss
