
Siggi-B-V6
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Themenstarter
Hier in dieser Rubrik gehören Sachen die TÜV konform sind und da wir ein Forum sind welches sich an gesetzlichen Bestimmungen hält (STVZO), gehören hier keine Beiträge die gegen die Bestimmungen sind. Solche Veränderung die am Fahrzeug vorgenommen werden die der STVZO nicht entsprechen dürfen nur an Fahrzeuge vorgenommen werden die nicht zum Straßenverkehr zugelassen sind! Dazu gehören im allgemeinen Rennfahrzeuge / Spaßmobile.
Bitte beachtet auch den nachfolgenden Text um Ärger zu vermeiden.
Breite Reifen, Leichtmetallfelgen, Duplexanlage, geriffelte Bleche im Fußraum – die Welt des Tunings ist für Bastelfreaks scheinbar ein Land der unbegrenzten Möglichkeiten. Aber Vorsicht: Viele bauliche Veränderungen müssen von der Kfz-Zulassungsstelle abgesegnet und im Fahrzeugschein eingetragen werden, einige gefährden sogar den Verkehr und sind deshalb nicht zugelassen.
Jede noch so kleine bauliche oder technische Änderung kann die Betriebserlaubnis und den Versicherungsschutz gefährden – beispielsweise Frontspoiler, Heckflügel, getönte Scheiben oder Zusatzscheinwerfer. Wirken sich die Veränderungen auf die Verkehrssicherheit, das Abgas- und Geräuschverhalten oder die Fahrzeugart aus, erlöschen Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz. Ein solches Fahrzeug würde bei einer Verkehrskontrolle aus dem Verkehr gezogen. Und das hätte erhebliche Konsequenzen für Halter und Fahrer, nämlich sechs Punkte in Flensburg. Noch schlimmer: Bei einem Unfall müssen Halter und Fahrer des Fahrzeugs mit ihrem Vermögen für die Schäden haften und je nach dem gibt es noch eine strafrechtliche Verfolgung.
Nicht zulässig ist beispielsweise eine Unterbodenbeleuchtung, da zusätzliche Lichtquellen zur Ablenkung beitragen und die Erkennbarkeit eines Autos erschweren. Auch beim Motorsound gibt es für „sportliches Klangdesign“ klare Grenzen. Tuningteile brauchen ein so genanntes Teilegutachten, damit das Fahrzeug die Betriebserlaubnis behält. Gibt es ein solches Gutachten nicht, muss es von einer Technischen Prüfstelle angefertigt werden. Die jeweiligen Veränderungen am Fahrzeug werden dann in die Fahrzeug-Papiere eingetragen. Auf alle Fälle empfiehlt es sich, vor Umbaumaßnahmen den Rat einer technischen Prüfstelle (z. B. TÜV, DEKRA) einzuholen. Das erspart unnötigen Ärger und Kosten!
Bitte beachtet auch den nachfolgenden Text um Ärger zu vermeiden.
Breite Reifen, Leichtmetallfelgen, Duplexanlage, geriffelte Bleche im Fußraum – die Welt des Tunings ist für Bastelfreaks scheinbar ein Land der unbegrenzten Möglichkeiten. Aber Vorsicht: Viele bauliche Veränderungen müssen von der Kfz-Zulassungsstelle abgesegnet und im Fahrzeugschein eingetragen werden, einige gefährden sogar den Verkehr und sind deshalb nicht zugelassen.
Jede noch so kleine bauliche oder technische Änderung kann die Betriebserlaubnis und den Versicherungsschutz gefährden – beispielsweise Frontspoiler, Heckflügel, getönte Scheiben oder Zusatzscheinwerfer. Wirken sich die Veränderungen auf die Verkehrssicherheit, das Abgas- und Geräuschverhalten oder die Fahrzeugart aus, erlöschen Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz. Ein solches Fahrzeug würde bei einer Verkehrskontrolle aus dem Verkehr gezogen. Und das hätte erhebliche Konsequenzen für Halter und Fahrer, nämlich sechs Punkte in Flensburg. Noch schlimmer: Bei einem Unfall müssen Halter und Fahrer des Fahrzeugs mit ihrem Vermögen für die Schäden haften und je nach dem gibt es noch eine strafrechtliche Verfolgung.
Nicht zulässig ist beispielsweise eine Unterbodenbeleuchtung, da zusätzliche Lichtquellen zur Ablenkung beitragen und die Erkennbarkeit eines Autos erschweren. Auch beim Motorsound gibt es für „sportliches Klangdesign“ klare Grenzen. Tuningteile brauchen ein so genanntes Teilegutachten, damit das Fahrzeug die Betriebserlaubnis behält. Gibt es ein solches Gutachten nicht, muss es von einer Technischen Prüfstelle angefertigt werden. Die jeweiligen Veränderungen am Fahrzeug werden dann in die Fahrzeug-Papiere eingetragen. Auf alle Fälle empfiehlt es sich, vor Umbaumaßnahmen den Rat einer technischen Prüfstelle (z. B. TÜV, DEKRA) einzuholen. Das erspart unnötigen Ärger und Kosten!