US-Standlicht-Blinker erlaubt???

Diskutiere US-Standlicht-Blinker erlaubt??? im Vectra - Allgemein Forum im Bereich Opel Vectra Problemforum; Hallo,hat von euch schon jemand Erfahrungen mit US-Standlicht in den vorderen Blinkern gemacht? Reaktion der Polizei? Folgen,Auflagen,Hinweise...
DannySahne

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Hallo,hat von euch schon jemand Erfahrungen mit US-Standlicht in den vorderen Blinkern gemacht?
Reaktion der Polizei?
Folgen,Auflagen,Hinweise?
erlaubt oder nicht???
 
Vectra CDX

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MESSIAS
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Das ist definitiv nicht erlaubt. Alles, was dauerhaft nach vorn leuchtet, muss weiss sein. (§50 StVZO)
 
Caprigelber Vectra

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Hallo DannySahne

wie Vectra CDX schon sagte ist es nicht erlaubt Standlicht in den Blinkern zu haben.
Ich selber fahr das aber auch in meinem Vectra A wenn das Licht an ist glimmt die Blinkerbirne nur leicht, schalte ich den Blinker an wird es heller.
Mir ist schon so oft die Polizei entgegen gekommen und es ist nie was passiert
selbst bei Kontrollen der Polizei haben die nie was gesagt
das einzige was die immer gefragt haben " Funktioniert ihr Blinker noch " Dann hab ich denen das gezeigt und gut war.

Nur für den Tüv solltest du das dann abklemmen


(selbst BMW hat bei ihren großen Limosinen Standlicht den den Blinkern "LED`S" vorne was heller wird wenn der Blinker betätigt wird)

Gruß Olli
 
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kev

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Das es auf jeden Fall verboten ist, stimmt nicht so ganz. Beim BMW E34 darf man zum Beispiel das Standlicht in die Blinker versetzen, wenn man eine Motorhaubenverlängerung anbaut. Das wird dann auch vom TÜV so eingetragen.

Aber wie sooft: Am besten direkt beim TÜV nachfragen was die dazu sagen.
 
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Liquidstone

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Ich würd auch nicht prinzipiel sagen das es verboten ist. Um nochmal zu BMW zurück zu kommen, schon beim E46 war eine Schaltung verbaut die die Blinker zum Standlicht umfunktionierte wenn das normale Standlicht ausgefallen ist. Also auch einfach mal beim TÜV/DEKRA anfragen.
Wenn das dann mal jemand gemacht hat, und eine Antwort bekommen hat, würde mich diese auch mal interessieren.
 
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MESSIAS
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Beim BMW leuchtet der Blinker dann gedimmt...und gleichzeitig erscheint im Cockpit eine Fehlermeldung. Die Blinker leuchten aber nur, wenn das Standlicht an ist. Nicht bei Abblendlicht und nicht bei einseitigem Standlicht (Zündung aus, Blinkerhebel an)

In Deutschland darf sich auch der TÜV nicht über die StVZO hinwegsetzen..
 
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Vandy

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Wie sieht es da mit den neuen 5er BMW`s aus?

Die haben über den Scheinwerfern doch auch noch ein leichtes oranges Licht oder?
 
rene16v

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Volvo hat auch das System mit den "Seitenmarkierungsleuchten". Nur wenn ein Hersteller das so verbaut (BMW,Volvo,usw) geht das. Macht man das nachträglich wie wir ist es bestimmt wieder illegal. Naja, habe das US-Blinker-Standlicht auch verbaut. Bisher hat noch niemand was bemängelt, weder Polizei noch TÜV.
 
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cherax

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Hallo!

Also, Klarstellung:

Jeder Blinker, egal ob weißes Glas oder oranges Glas, ob weiße Glühlampen oder orange Glühlampen haben ein E-Prüfzeichen. Dieses Prüfzeichen ist eine Bauartzulassung, dh der Blinker mit dem dazugehörigen Glas, Reflektor und Glühlampe darf nur als Blinker verwendet werden. Eine andere Verwendung, zB als Standlicht, ist definitiv nicht erlaubt. Es ist hierbei auch egal, ob das Standlicht denn nun orange oder gelb leuchtet, mit 21 Watt oder 5 Watt wie es für Standlicht üblich ist. Die Betriebserlaubnis ist damit erloschen. Es gibt allerdings zwei Ausnahmen:

Erstens: Wenn das Fahrzeug serienmäßig ab Werk über ein solchen Standlichtblinker verfügt. Dies ist dann vom KBA über die jeweilige Fahrzeug-ABE gestattet. Oder wenn das Fahrzeug zB ein US-Fahrzeug ist und auch eine EU-Zulassung erhält. Dies ist aber nur deswegen möglich, da dies eine werksseitige Ausstattung aus den USA ist und kein Nachbau.

Zweitens: Wenn man in den Blinker eine zweite Glühlampe einsetzt UND diese eben 5 Watt hat. UND der Blinker muss dabei ein weißer/Klarglasblinker sein, damit das Standlicht auch weiß leuchtet und der Blinker weiterhin mit der anderen verbleibenden originalen orangenen 21W-Glühlampe orange leuchtet. Denn vorn am Fahrzeug ist nur weißes Standlicht erlaubt, und gelbes Standlicht nur an den Seiten. UND es dürfen sich insgesamt an der Fahrzeugfront nicht mehr als 6 Standlichtquellen befinden. UND dieses Standlicht muss parallel mit den originalen Standlichtern leuchten, denn ein anders gesteuertes Ein- und Ausschalten (zB über Zündung) ist nicht gestattet. UND es darf auf die Blinkfunktion keinen Einfluss haben. Damit ist es noch nicht erlaubt, denn jetzt MUSS ein amtlich anerkannter Sachverständiger des TÜV (nicht Dekra, ö.ä., denn es ist eine Einzelabnahme) diesen neuen Standlicht-Blinker begutachten, testen und hierfür eine Einzel-Betriebserlaubnis erteilen. Dabei wird im Fz-Schein vermerkt, daß der Blinker auch als Standlicht funktioniert und das E-Prüfzeichen jetzt auch dafür Gültigkeit hat. Das gilt aber nur für dieses eine abgenommene Fahrzeug, und nicht für andere. Das macht aber nicht jeder Sachverständige, denn der Sachverständige hat Ermessensspielraum, kann daher die Erlaubnis erteilen, oder auch nicht. Erst wenn die Erlaubnis erteilt ist und in den Fz-Schein eingetragen ist, dann fährt man wieder mit einer gültigen Betriebserlaubnis. Dieser Umbau muss dann aber dauerhaft so bleiben, denn ein späteres abklemmen und wiederherstellen des originalen Blinkers ist dann erneut eintragungspflichtig, da das E-Prüfzeichen nun wieder eine andere Funktion hat.

Alles andere, wie zB oben von "Caprigelber Vectra" beschrieben, wobei die Polizei nichts gesagt hat, ist nicht gestattet. Das war nur Glück. Stell Dir vor, Du hast einen Unfall, auch unverschuldet, und der Gegner sagt, er hätte Deinen Blinker nicht gesehen und ist Dir deswegen in dien Karre gefahren. Er besteht darauf, daß bei Dir irgendwas nicht original geleuchtet hat. Wenn jetzt die Polizei einen Gutachter einschaltet, dann bist Du am A***. Und wenn dabei noch Verletzte sind, dann wars das mit Häuschen bauen in Deinem zukünftigen leben. Tut mir leid, ich möchte Dir und anderen hier nicht zu nahe treten oder beleidigen, aber das ist eben Tatsache. :kiss:

Viele Grüße, Michi :confu:
 
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Liquidstone

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cherax schrieb:
...Er besteht darauf, daß bei Dir irgendwas nicht original geleuchtet hat. Wenn jetzt die Polizei einen Gutachter einschaltet, dann bist Du am A***. Und wenn dabei noch Verletzte sind, dann wars das mit Häuschen bauen in Deinem zukünftigen leben. Tut mir leid, ich möchte Dir und anderen hier nicht zu nahe treten oder beleidigen, aber das ist eben Tatsache. :kiss:

Viele Grüße, Michi :confu:

Nur mal im bezug auf diesen Absatz. Auch wenn man jemanden Blinken sieht heißt das nicht dass ich einfach fahren darf. Ich muss mich erst versichern das der jenige auch wirklich abbiegt. Also würde der jenige immernoch eine Teilschuld bekommen !
 
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cherax

Gast
Ja natürlich, da hast Du Recht. Ich meine ja auch nur, daß der Gegner durchaus sowas sagen könnte. Und die Polizei hakt da sicher mit einem Gutachter nach, gerade, wo heutzutage immer mehr Zubehör-Scheinwerfer und Rückleuchten im Umlauf sind. Natürlich ist die Unfallursache, also missachtete Sorgfaltspflicht, Vorfahrt, oä wie Du sagst, von Vorrang. :klatsch:
 
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Hallo Leute
Ich habe die Teile wie z.B. in Ebay verkauft werden schon seit ca. 2 Jahren verbaut und hatte auch noch nie Probleme, weder bei einer Kontrolle, Straßenverkehr oder beim Tüv. Sicher sind die Teile nicht erlaubt das steht defintiv fest ! Aber wie ich beim Tüv bzw. Dekra war hat er mich nur kurz darauf hingewiesen und machte mir die Plakete drauf. Auch einen Mängelbericht gab es nicht ! Habe Sie sogar mit dem Spiegeln gekoppelt so das die LEDs im Blinker auch mit dimmen ! Noch nie Probleme gehabt ! :baby1:
Naja wird schon gut gehn ! :confu:
MFG
Sven
 
H-Opelhase

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Wenn ich mich richtig erinnere,dann musste bei meinem Ford Probe damals sogar eingetragen werden,dass das Standlicht in die Nebelscheinwerfer verlegt wurde,da im Hauptscheinwerfer kein Platz ist und das amerikanische Standlicht wurde stillgelegt. Sonst hätte das Auto in D keine ABE erhalten.
 
Godmode36

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Grüße...

Also sozusagen vorher den Tüv-Menschen deines Vertrauens fragen ob da was zu machen ist...
Hatte das bei mir auch verbaut. hab in den Blinker zwei Löcher gebort und zwei Orange LEDs in die Löcher gesteckt. Diese dann ans Standlichtkabel angeschlossen und fertig...Polizei hat noch nix gesagt...die gucken lieber ob auch schön Stoßstangen und Tieferlegung etc eingetragen ist...
Wäre aber schade wenn man es prinzipiel nicht dürfte weil es sieht einfach nur geil aus... :D

Wie verhält es sich da eigentlich mit Weißen standlicht LED's die direkt in den Fassungen sitzen? Sind die erlaubt?

Gruß Paul
 
Liquidstone

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Godmode36 schrieb:
...
Wie verhält es sich da eigentlich mit Weißen standlicht LED's die direkt in den Fassungen sitzen? Sind die erlaubt?
Gruß Paul
Wenn Du solche LEDs nimmst sind die laut StVzO auch nicht erlaubt!


Wenn Du dann noch an farbenblinde grünlinge gerätst wirds richtig lustig.
Ich hatte auch die umschaltbaren LEDs drin die zwischen weiß - und (bei mir) grün umschalten können. Irgendwann nachts haben mich die Jungs dann mal angehalten, ich natürlich anständig geblinkt beim anhalten und Motor aus. Blöd nur dass der Blinker nicht ausgegangen ist und dann das grüne Standlicht leuchtete...ich nicht mitbekommen, einer vorn und einer hinten rumgesprungen. Dann meinte der Typ vorn das ich mal das Standlicht ausmachen soll, ich so, hä is doch garnicht an. Naja als es mir dann aufgefallen ist hab ich den Blinker aus gemacht und dann wollte er das Standlicht nochmal sehen. Naja es war lange genug aus, ich wieder angeschalten und siehe da es war weiß :baby1: Dann durfte ich noch ein paar mal das normale Licht an- und ausschalten dann holte er seinen Kollegen und meinte nur dass er doch nicht blöd ist und genau gesehen hat dass mein Standlicht grün war :baby:
Dann meinte er nur dass mein weißes Licht nicht weiß sondern blau ist :( hat mir n Mängelschein ausgestellt und ich bin den nächsten Tag mit normalen Lampen hin ... :klatsch:

Aber war echt lustig wie er immer mehr an sich zweifelte...
 
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Godmode36

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Meinste ist nicht erlaubt....hmmm ABER :)

mein Kumpel hat sich die Vectra B Angleeyes gekauft. Laut Dekra müssen die nicht eingetragen werden. in diesen Scheinwerfern sind jeweils drei LED standlichtbirnen in weiß drin. So da die Angeleyes übelste Sch...squalität haben in verarbeitung etc. haben wir die LEDs rausgebaut. So der Sockel der LED passt aber auch in die Fassung für die Standlichtbirne in einem normalen Scheinwerfer. Also wäre es ja erlaubt und wiederrum nicht erlaubt??? :confu:

gruß
ich
 
Thema:

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