so, da gestern das urteil gesprochen wurde, hier mal der Bericht von news.de
Urteil im Michelle-Prozess
«Normal ist der Angeklagte nicht»
Von news.de-Redakteurin Ines Weißbach, Leipzig
Regungslos empfängt Daniel V. sein Urteil. Der Mörder der kleinen Michelle muss nach Jugendstrafrecht neun Jahre und sechs Monate hinter Gitter. Für den Leiter der Soko «Michelle» ist der Fall abgeschlossen, er kann in Pension gehen.
Er starrt in Richtung seines Verteidigers, weg von den vielen Menschen, die in den größten Saal des Leipziger Landgerichts gekommen sind, um Michelles Mörder verurteilt zu sehen. Mit ausdrucks- und regungslosem Gesicht sitzt der 19-jährige Daniel V. da, wie er es bereits an den vorangegangenen Verhandlungstagen getan hat, und hört die Ausführungen des Vorsitzenden Richters Norbert Göbel: «Es gibt Verbrechen, die viele Leben zerstören.» Der Mord an Michelle habe nicht nur ihres genommen, sondern das ihrer Familie vernichtet.
«So wie er hier erscheint, kann man ihn nicht als Erwachsenen behandeln», fügt Göbel hinzu und erläutert die Verurteilung nach Jugendstrafrecht, das bis zum 21. Lebensjahr angewendet werden kann. Daniel V. habe erhebliche Reifedefizite.
«Normal ist der Angeklagte nicht», formuliert Göbel. Er leidet unter einem «weichem Asperger Syndrom» wie das Gutachten eines Psychiaters ergeben hat. Dies äußere sich unter anderem darin, dass der Angeklagte leicht irritierbar sei und an strengen Regel festhalten müsse. Vielleicht auch ein Grund, warum das Gericht sicher ist, dass der Mord an Michelle geplant gewesen sein muss. Verteidigung und auch Staatsanwaltschaft gingen zuvor von einer spontanen Tötung aus. Das Gericht ist überzeugt, dass Daniel V. aus niederen Beweggründen gemordet hat sowie um die Vergewaltigung zu verdecken.
Mit der Strafe von neun Jahren und sechs Monaten bleibt das Gericht knapp unter der von der Staatsanwaltschaft geforderten Höchststrafe von zehn Jahren. Eine Sicherungsverwahrung wie zunächst von der Nebenklage gefordert, kann jedoch nur im Erwachsenenstrafrecht ausgesprochen werden.
Ein Geständnis, das keines war
Auch könne das vermeindliche Geständnis von Daniel V. nicht als strafmildernd in Betracht gezogen werden. «Er hat zunächst eine Lügengeschichte erzählt», erklärt Richter Göbel. Nur dem Geschick des vernehmenden Beamten sei es zu verdanken, dass sich Daniel V. später doch zur Tat bekannt hat. Hauptkommissar Andreas Bähr hatte den 19-Jährigen, nachdem er mit seiner Mutter zur Polizei gekommen war, als erster vernommen. Da sprach Daniel V. noch von einem schwarzgekleideten Mann, der ihm an der Haustür einen Plastiksack gab, mit dem Auftrag, ihn zu entsorgen. Im Sack: die Leiche von Michelle. Erst der Polizist konnte ihm ein Geständnis entlocken, wonach Daniel V. über ein Fahndungsplakat gescherzt haben soll: «Das kann man ja jetzt abnehmen, oder bekomme ich die 10.000 Euro?», erinnert sich Bähr.
«Der Angeklagte hat eine Zukunft, die Michelle nicht hat. Sie hat mit acht Jahren nicht mal eine Gegenwart», sagt der Richter. In dem Urteil sieht auch Verteidiger Malte Heise eine mögliche Perspektive für seinen Mandanten. Daniel V. habe das Urteil mit Erleichterung aufgenommen, da er nicht lebenslänglich ins Gefängnis müsse. «Er ist herausgefordert, sich irgendwann wieder ins zivile Leben einzugliedern.»
«Sie vermeiden es, Michelle zu erwähnen»
Noch vor der Urteilsverkündung hatte sich der Angeklagte geäußert. «Mir sind erst während der Verhandlung die Ausmaße der Tat bewusst geworden», sagt Daniel V. mit geradezu kindlicher Stimme. Er sei schockiert, dass Familie S. so traumatisiert sei. Die Anwältin der Nebenklage, Ina Alexandra Tust, hatte dafür gekämpft, dass Michelles Eltern nicht vor Gericht erscheinen müssen. Sie fühlten sich dem großen bundesweiten Medieninteresse nicht gewachsen und verließen Leipzig.
An ihrem neuen Wohnort werden Mutter, Vater, und Michelles sechs- und zwölfjährige Brüder von der Opferhilfeorganisation Weißer Ring betreut. «Sie vermeiden es, Michelle zu erwähnen», sagt Gisela Trebitz vom Weißen Ring vor Gericht. Zuhause sei ein kleiner Altar für das Mädchen aufgebaut. Die 51-Jährige besucht die Familie zweimal pro Woche und weiß um deren Situation. «Ihre Existenz ist zerstört.» In Leipzig hätten die Eltern Arbeit gehabt, an ihrem Aufenthaltsort sind beide arbeitslos, auch soziale Kontakte fehlen.
Reinhard Baehr, der die erkrankte Ina Alexandra Tust bei der Urteilsverkündung vertritt, weiß, dass sich Michelles Eltern eine höhere Strafe gewünscht hätten. «Für die Eltern ist es keine Genugtuung, weil der Schaden viel zu groß ist, der angerichtet wurde», sagt der Anwalt.
Auch der Leiter der Soko Michelle, die sieben Monate nach dem Mörder fahndete, verfolgt den Prozess. «Heute hat der Fall seinen Abschluss gefunden», sagt Uwe Matthias. «Und seit gestern bin ich in Pension. Ich gehe jetzt und räume meinen Schreibtisch.»
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meine meinung, das urteil ist viel zu milde, vorallem das er nach jugendstrafrecht verurteilt wurde. Das ganze hat er nur dem Gutachter zu verdanken der ihn als "zurückgeblieben" einstufte.
zumindest besteht ja noch die chance der sicherheitsverwahrung, was vor ende seiner haftzeit per gutachten entschieden werden kann. was ich außerdem ne frechheit finde ist, das er bei guter führung nach 5 jahren wieder entlassen werden kann.
