AW: Kühlergrill eintragungspflichtig??
Hm mal ganz ehrlich, meiner ansicht nach muss ein Grill nicht eingetragen werden.
Also, ich bin ja normal auch ein alles-eintrager, aber hier fehlt die gesetzliche Grundlage denke ich. Gut, bei einem komplett eigenbau Grill kann ja durchaus ne eintragung zwecks §19 stvzo nötig sein, das wäre jetzt ein punkt wo man ewig diskutieren könnte, aber wenn man z.b. nur ein paar Streben rausschneidet würde ich sagen nein (so wie bei mir z.b.), denn:
- was vectra c lpg sagt ist im prinzip schon richtig, aber der grill ist kein bauartgenehmigtes teil nach §22a, darf also dahingehend verändert werden
- die materialeigenschaften ändern sich nicht (das ausgangsmaterial wurde ja schon geprüft und muss daher splittersicher sein etc.), und da der grill kein tragendes teil ist ist auch nach §19 sonst keine gefährdung zu erwarten
- das fahrzeug wird nicht lauter und die abgaseigenschaften verändern sich nicht
- die leistung auch nicht
- solange also der grill nicht über die fahrzeugaussenmaße ragt ändern sich auch die fahrzeugmaße nicht und es ist auch hier keine gefährdung gegeben
Daraus ergibt sich die BE erlischt nicht und er wäre somit zulässig.
Was auch noch dafür spricht ist, ich habe schon einige Grille gesehen die nur eine Unbedenklichkeitsbescheinigung haben, und das ist ja keine ABE oder ein Gutachten, sondern sagt nur aus das es eben unbedenklich ist, da wurden also keine Materialprüfungen vorgenommen. Ausnahmen wie manche Grille die z.b. die Scheinwerfer teilweise verdecken sind da wieder n Sonderfall.
Aber wie gesagt, hier liese sich ewig diskutieren, wollte das nur mal so in den Raum stellen

Wie immer ist das natürlich ne Ansichtssache und das muss jeder selber wissen.
PS: Ich für meinen Teil wurde noch nie nach ner ABE für einen Grill gefragt, und das obwohl wir hier sehr penible Tüv'er haben, die wollten mir nichtmal glauben das es Stahlflex mit ABE gibt ^^