
Silent Hunter
Tripel-As
Themenstarter
- Dabei seit
- 26.02.2007
- Beiträge
- 279
- Alter
- 65
Moinsen,
hab mal ne Frage an die Trucker bzw. Logistiker hier im Forum.
Vorgeschichte:
Anfang des Jahres bin ich in einem Transportunternehmen mal eingesprungen als ein Teil der Fahrer krank war. Da ich mir des öfteren von denen mal einen Transporter ausleihe ging das nach dem Motto: Eine Hand wäscht die Andere.
In dem Fahrzeug war zu der Zeit noch ein Fahrtenschreiber verbaut. Kein elektronischer, war noch einer mit Scheibe. Wie es der Deibel wollte bin ich auch promt angehalten worden. Hatte die Scheibe ordnungsgemäß eingelegt und ausgefüllt. Da an der Ladung und dem Fahrzeug alles in Ordnung war, haben die Brüder von der BAG natürlich gesucht. Ein so ein übereifriger Jungspund hat den Dicken raushängen lassen. Dummerweise hat der frühere Fahrer seine Scheiben im Fahrzeug gebunkert. Da der betreffende Fahrer nicht mehr in dem Unternehmen tätig ist, wollte der Bursche mir an die Karre Pinkeln. Im Januar ist die Verhandlung. Kann natürlich auch damit zusammen hängen, das ich ihm gesagt habe er solle erst mal lernen einen geraden Strahl zu pi......
Mein eigentliches Anliegen:
Kann mir wer sagen wie die gesetzlichen Richtlinien für die Aufbewahrung der Scheiben ist oder war? Wo müssen die Scheiben aufbewahrt werden?
Das einzigste was ich darüber gefunden habe ist etwas schwammig ausgedrückt. Wäre super wenn ihr mir da ein paar Infos geben könntet, wenn es geht mit nem passenden Link.
Danke schon mal
Andreas
hab mal ne Frage an die Trucker bzw. Logistiker hier im Forum.
Vorgeschichte:
Anfang des Jahres bin ich in einem Transportunternehmen mal eingesprungen als ein Teil der Fahrer krank war. Da ich mir des öfteren von denen mal einen Transporter ausleihe ging das nach dem Motto: Eine Hand wäscht die Andere.
In dem Fahrzeug war zu der Zeit noch ein Fahrtenschreiber verbaut. Kein elektronischer, war noch einer mit Scheibe. Wie es der Deibel wollte bin ich auch promt angehalten worden. Hatte die Scheibe ordnungsgemäß eingelegt und ausgefüllt. Da an der Ladung und dem Fahrzeug alles in Ordnung war, haben die Brüder von der BAG natürlich gesucht. Ein so ein übereifriger Jungspund hat den Dicken raushängen lassen. Dummerweise hat der frühere Fahrer seine Scheiben im Fahrzeug gebunkert. Da der betreffende Fahrer nicht mehr in dem Unternehmen tätig ist, wollte der Bursche mir an die Karre Pinkeln. Im Januar ist die Verhandlung. Kann natürlich auch damit zusammen hängen, das ich ihm gesagt habe er solle erst mal lernen einen geraden Strahl zu pi......
Mein eigentliches Anliegen:
Kann mir wer sagen wie die gesetzlichen Richtlinien für die Aufbewahrung der Scheiben ist oder war? Wo müssen die Scheiben aufbewahrt werden?
Das einzigste was ich darüber gefunden habe ist etwas schwammig ausgedrückt. Wäre super wenn ihr mir da ein paar Infos geben könntet, wenn es geht mit nem passenden Link.
Danke schon mal
Andreas