E1-Prüfzeichen?????????

Diskutiere E1-Prüfzeichen????????? im Vectra - Sonstiges Forum im Bereich Opel Vectra Problemforum; Hallo :banane: Stimmt es das beim E1-Prüfzeichen zb.bei Rückleuchten,das man keine Tüv Eintragung benötigt und auch sonst keine Papiere mitführen...
Vectra B

Vectra B

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Hallo :banane:

Stimmt es das beim E1-Prüfzeichen zb.bei Rückleuchten,das man keine Tüv Eintragung benötigt und auch sonst keine Papiere mitführen muß.
Würd das gerne wissen da ich die neuen Chrom-Rückleuchten für mein Vectra B gekauft habe!
Im Internet steht,....das man nichts Eintragen und auch keine Papiere braucht da dieses Zeichen drauf ist!!
Sollte jemand mehr wissen bitte antworten! :respekt:

Scheiß Winter bin endlich froh wenn dieser vorbei ist!!!!!!!!! :wand:

Gruß :super:
Mike
 
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opc-freak

Frischling
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da brauchste dir keine sorgen zu machen!! hab auch die klarglasrückleuchten mit E1. wurde nicht angehalten. ist also alles besten. ist auch eintragungsfrei und ne abe brauchste nich
 
snoopy1202

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Hab was gefunden, was dich vielleicht interessieren könnte. Noch ist nicht ganz raus, was an der Geschichte wahr ist, aber interessant ist das Thema find ich allemal.

HIER klicken

Grüßle Nadine
 
snoopy1202

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Komisch, versuch ichs halt nochmal:

KLICK

EDIT: Jetzt geht er. Sorry! War meine Schuld :wand:

Grüße Nadine
 
Vectra B

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Danke schön,.....jetzt gehts ! :respekt:

Echt interressant dieser Bericht,...werd nun schauen ob ich Papiere dafür bekomme!! :wand:

Gruß :super:
Mike
 
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FunkyBlaze

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hier mal der gesetztestext. hab ihn mal überflogen und so verstanden, dass ich nix eintragen lassen brauch.
bitte verbessert mich, wenn das falsch ist.
(so ein scheiß und ich hab grad meine blinker eintragen lassen!)
muß ich dann meine doppelscheinwerfer eintragen lassen?
die haben auch ne "E1" drauf...

§ 21a Anerkennung von Genehmigungen und Prüfzeichen auf Grund internationaler Vereinbarungen und von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften.
(1) Im Verfahren auf Erteilung der Betriebserlaubnis werden Genehmigungen und Prüfzeichen anerkannt, die ein ausländischer Staat für Ausrüstungsgegenstände oder Fahrzeugteile oder in bezug auf solche Gegenstände oder Teile für bestimmte Fahrzeugtypen unter Beachtung der mit der Bundesrepublik Deutschland vereinbarten Bedingungen erteilt hat. Dasselbe gilt für Genehmigungen und Prüfzeichen, die das Kraftfahrt-Bundesamt für solche Gegenstände oder Teile oder in bezug auf diese für bestimmte Fahrzeugtypen erteilt, wenn das Genehmigungsverfahren unter Beachtung der von der Bundesrepublik Deutschland mit ausländischen Staaten vereinbarten Bedingungen durchgerührt worden ist. § 22 a bleibt unberührt.
(1 a) Absatz 1 gilt entsprechend für Genehmigungen und Prüfzeichen, die auf Grund von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften erteilt werden oder anzuerkennen sind.
(2) Das Prüfzeichen nach Absatz 1 besteht aus einem Kreis, in dessen Innerem sich der Buchstabe "E" und die Kennzahl des Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat, sowie aus der Genehmigungsnummer in der Nähe dieses Kreises, gegebenenfalls aus der Nummer der internationalen Vereinbarung mit dem Buchstaben "R" und gegebenenfalls aus zusätzlichen Zeichen. Das Prüfzeichen nach Absatz 1 a besteht aus einem Rechteck, in dessen Innerem sich der Buchstabe "e" und die Kennzahl oder die Kennbuchstaben des Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat, aus der Bauartgenehmigungsnummer in der Nähe dieses Rechtecks sowie gegebenenfalls aus zusätzlichen Zeichen. Die Kennzahl für die Bundesrepublik Deutschland ist in allen Fällen "1".
(3) Mit einem Prüfzeichen der in den Absätzen 1 bis 2 erwähnten Art darf ein Ausrüstungsgegenstand oder ein Fahrzeugteil nur gekennzeichnet sein, wenn er der Genehmigung in jeder Hinsicht entspricht. Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem solchen Prüfzeichen Anlaß geben können, dürfen an Ausrüstungsgegenständen oder Fahrzeugteilen nicht angebracht sein.
mfg Tim
 
Vectra B

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Jo Tim :wink1:

so wie es da steht darf man es haben . :banane:

Und heist es eigentlich das das E1 nur für Deutschland gilt?,.....da in diesem Zitat steht das die 1 für Deutschland ist! :wand:

Also das alles so kompliziert sein muß? :hammer:

Gruß
Mike
 
hypertrax

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So wie mir mein TÜV-Mann gesagt hat, muß ALLES, was nicht am Auto
original vorhanden ist eingetragen werden. Hatte mal wegen meinen
M3-Spiegeln angefragt.
Diese haben auch ein E-Prüfzeichen und müssen laut Hersteller nicht eingetragen
werden, dementsprechend gibts auch keine Papier dazu.
Hat sie mir aber wegen des E-Prüfzeichen eingetragen.

Auch meine Pedalauflagen wurden eingetragen, obwohl die zur Zeit des Kaufes
vor zwei Jahren noch eintragungsfrei waren.
Also müssten auch die Klarglasleuchten vom TÜV abgenommen werden, trotz
E-Prüfzeichen.
 
snoopy1202

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Mit den M3-Spiegeln ist das aber auch so ne Sache. Normale Zubehör M3-Spiegel haben ein E-Prüfzeichen, klar. Aber was ist mit den M3-Spiegeln mit Blinkern die ich dran hab? Logisch haben auch ein E-Prüfzeichen, aber nur auf dem Spiegelgehäuse. Normalerweise muß aber auf den Blinkergläsern auch ein E-Prüfzeichen sein, zwecks lichttechnischer Zulassung. Hat es aber nicht, also darf ich die Blinker normalerweise gar nicht in Betrieb nehmen, aaabbbbbeeeerrrrr alles was am Auto verbaut ist, muß auch funktionieren. Bau ich den Blinker jetzt aus, ist das eine Veränderung am Spiegel, so wiederum ist das E-Prüfzeichen am Gehäuse auch nimmer gültig. Bleibt nur noch das Überlackieren des Blinkerglases oder auf gut Glück den Blinker Blinker sein lassen (also normal anschließen) und in der nächsten Polizeikontrolle und beim TÜV hoffen, das es niemand checkt.

Gehts noch komplizierter? :confu: :hammer: Die spinnen doch die Deutschen, oder? :biggrin:

Grüßle Nadine
 
Vectra B

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Ahaaaaa!!!!!!!!!!!!!!!!!!! :idee:

Also sind auch keine Papiere dabei bei solchen Teilen wo das Prüfzeichen drauf ist?
Und durch dieses Prüfzeichen kann ich das Teil beim Tüv eigendlich ohne probs eintragen lassen oder hab ich das falsch verstanden? :(

Danke!!! :super:
 
maci

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hiho

habe eben mal mit dem tüv telefoniert gehabt wegen der e prüfzeichen geschichte !

wenn ihr da weiterhin bedenken habt lasst es euch von dem händler von dem ihr das kauft schriftlich geben dass das teil ein gültiges e prüfzeichen hat !

somit habt ihr euch informiert ob das teil gültig ist oder nicht und könnt rechtlich nicht belangt werden !

für sachen mit einem e prüfzeichen brauch man weder eine abe noch eine eintragung oder irgendwelche papiere mit sich führen !
 
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FunkyBlaze

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Original von maci
für sachen mit einem e prüfzeichen brauch man weder eine abe noch eine eintragung oder irgendwelche papiere mit sich führen !
also ich war heut mal wieder bei meinen, seit 2 wochen, Tüvmann des vertrauens (sehr netter man Hr. Sommer Tüv Sinsheim, falls jemand mal aus der nähe kommt) und ich hab ihn auf die e-prüfzeichen angesprochen und er meinte das es da noch nix klares gibt, das sich die geister streiten....
eigentlich brauch man es nicht eintragen lassen, polizei dürfte normalerweise auch nix sagen, wenn sie dir aber dumm kommen wollen, so können sie das auch...
also wer die sachen mit e-prüfzeichen eintragen lässt, was problemlos geht, is auf der sicheren seite.

mfg Tim
 
Thema:

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