
Nixplaner
Sechssüchtig
Themenstarter
Wie immer keine Haftung meinerseits kennt ihr ja ^^
Bei arbeiten unter dem Fahrzeug muss dieses, falls ihr keine Hebebühne habt, auf vier stabilen Unterstellböcken stehen.
Auf keinen Fall dürfen Arbeiten unter dem Fahrzeug ausgeführt werden, wenn dieses nicht ausreichend gesichert ist.
Eine Kerbe im schweller markiert die Stelle
1= für Bord Wagenheber
2= für Hebebühne oder Werkstattwagenheber
Quelle: Jetzt helfe ich mir selbst
Bei arbeiten unter dem Fahrzeug muss dieses, falls ihr keine Hebebühne habt, auf vier stabilen Unterstellböcken stehen.
Auf keinen Fall dürfen Arbeiten unter dem Fahrzeug ausgeführt werden, wenn dieses nicht ausreichend gesichert ist.
- Hebewerkzeuge zum Anheben des Fahrzeugs dürfen nur an den nachstehend gezeigten Stellen angesetzt werden, da sont verbleibende Verformungen am Fahrzeug nicht auszuschliessen sind
- Fahrzeug nur auf ebenenen festen Flächen aufbocken
Achtung: ist der Untergrund weich, breite Bretter unter den Wagenheber und die Böcke legen - Durch eine geeignete Gummi oder Holzzwischenlage werden beim anheben beschädigungen vermieden
- Fahrzeug mit Unterstellböcken so abstützen das jeweils ein Bein seitlich nach aussen zeigt
- Achtung Keinesfalls an Motor- Getriebeteilen oder an Vorder- bzw Hinterachse anheben!
- Die Räder die beim anheben auf dem Boden bleiben mit Keilen gegen rollen sichern. Nicht auf die Handbremse verlassen, die muss bei manchen Sachen gelöst werden!
Eine Kerbe im schweller markiert die Stelle
1= für Bord Wagenheber
2= für Hebebühne oder Werkstattwagenheber
Quelle: Jetzt helfe ich mir selbst
Anhänge
-
79,5 KB Aufrufe: 449