Frage zu Fahrtenschreiber

Diskutiere Frage zu Fahrtenschreiber im Alles andere was nicht in die oberen Foren passt Forum im Bereich Quasselecke, Spiel & Spass; Moinsen, hab mal ne Frage an die Trucker bzw. Logistiker hier im Forum. Vorgeschichte: Anfang des Jahres bin ich in einem Transportunternehmen...
Silent Hunter

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Tripel-As
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Moinsen,

hab mal ne Frage an die Trucker bzw. Logistiker hier im Forum.

Vorgeschichte:
Anfang des Jahres bin ich in einem Transportunternehmen mal eingesprungen als ein Teil der Fahrer krank war. Da ich mir des öfteren von denen mal einen Transporter ausleihe ging das nach dem Motto: Eine Hand wäscht die Andere.
In dem Fahrzeug war zu der Zeit noch ein Fahrtenschreiber verbaut. Kein elektronischer, war noch einer mit Scheibe. Wie es der Deibel wollte bin ich auch promt angehalten worden. Hatte die Scheibe ordnungsgemäß eingelegt und ausgefüllt. Da an der Ladung und dem Fahrzeug alles in Ordnung war, haben die Brüder von der BAG natürlich gesucht. Ein so ein übereifriger Jungspund hat den Dicken raushängen lassen. Dummerweise hat der frühere Fahrer seine Scheiben im Fahrzeug gebunkert. Da der betreffende Fahrer nicht mehr in dem Unternehmen tätig ist, wollte der Bursche mir an die Karre Pinkeln. Im Januar ist die Verhandlung. Kann natürlich auch damit zusammen hängen, das ich ihm gesagt habe er solle erst mal lernen einen geraden Strahl zu pi......

Mein eigentliches Anliegen:
Kann mir wer sagen wie die gesetzlichen Richtlinien für die Aufbewahrung der Scheiben ist oder war? Wo müssen die Scheiben aufbewahrt werden?
Das einzigste was ich darüber gefunden habe ist etwas schwammig ausgedrückt. Wäre super wenn ihr mir da ein paar Infos geben könntet, wenn es geht mit nem passenden Link.

Danke schon mal

Andreas
 
djcroatia

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Hi Andreas,

ich hatte von Anfang 1999 - Ende 2000 in einem Holzgrosshandel ausgeholfen. Dort hatten wir auch grosse LKW's mit Fahrtenschreibern.

Ich habe folgenden Kenntnisstand:
Wenn du den LKW fährst, musst du die Tachoscheiben der letzten 2 Wochen mitführen. Wenn du diese nicht hast, musst du eine Erklärung von deinem Vorgesetzten oder dem Chef mitführen, dass du nicht gefahren bist (oder krank bist/warst z.B.)

Die Tachoscheiben muss dein Vorgesetzter oder dein Chef - bin mir nicht ganz sicher - 1 oder 2 Jahre aufbewahren. An deiner Arbeitsstätte sollte der Aufbewahrungsort eigentlich sein.

Tachoscheiben müssen immer mit Vorname, Name, Startort, Zielort, KM-Stand beim Losfahren, KM-Stand bei der Ankunft und gefahrene KM versehenen werden, letzteres natürlich wenn du Feierabend hast.

Wenn du Tachoscheiben von einem Arbeitskollegen hast - oder wie in deinem Fall - von einem bereits aus dem Unternehmen ausgeschiedenen Mitarbeiter mitführst, dürfen die Herren in Grün diese nicht kontrolieren. Sie dürfen sich nur deine angucken. Weise sie daraufhin, dass die anderen Scheiben von Kollegen sind und aus Versehen mit deinen vermischt wurden.

Da du nur gelegentlich fährst, solltest du deine Tachoscheiben immer mitführen, also auch ältere wie zwei Wochen. Ganz wichtig !!!! Immer mindestens eine Ersatztachoscheibe mitführen, ansonsten kann es teuer werden.

Ansonsten kannst du hier mal gucken: Fahrpersonalverordnung – Wikipedia

Ich hoffe ich konnte dir behilflich sein

Gruss
Mirko
 
Silent Hunter

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Tripel-As
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Danke dir für die Antwort.

Bescheinigungen hab ich alle mit gehabt. Selbst ein Schreiben vom Unternehmen das ich nur zur Aushilfe fahre.
Das Aufbewahren am Arbeitsort ist da die Frage. Der eigentliche Arbeitsort ist ja das Fahrzeug. Der Knackpunkt ist, das der ausgeschiedene "Mitarbeiter" zwar mit dem Fahrzeug des Unternehmens fuhr, aber auf eigene Rechnung.
Was die Kontrolle an scheiden sich ebenfalls die Geister. Die Rennleitung darf sich "nur" die eigentliche Scheibe ansehen, bei der BAG sieht das schon wieder anders aus. Wie dem auch sei, selbst mein RA blickt da nicht mehr so ganz durch obwohl der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist.

Das Beste war das die Brüder gemault haben weil das Fahrzeug noch einen Fahrtenschreiber hatte und nicht einen elektronischen Tachografen. Der Bengel war der Meinung das ich, bzw. die Firma das Teil selber eingebaut haben um Unregelmässigkeiten zu vertuschen.
 
djcroatia

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Das Beste war das die Brüder gemault haben weil das Fahrzeug noch einen Fahrtenschreiber hatte und nicht einen elektronischen Tachografen. Der Bengel war der Meinung das ich, bzw. die Firma das Teil selber eingebaut haben um Unregelmässigkeiten zu vertuschen.

Dadrann siehst du, dass auch die Herren in Grün nur Menschen sind. Alles können die auch nicht wissen. Aber machen immer auch Superschlau manchmal und wissen nicht das LKW jedes halbe jahr zum TüV müssen.

Du kennst ja die Bremsplaketten an den grösseren LKW's. Da wir unseren 10t auf 7,49t (fhrzeugscheinmässig) herabgelastet hatten mussten wir nicht alle 6 Monate zum Bremsentest. Einige wissen das gar nicht, die gucken auf die Typenbezeichnung vom LKW und nicht in den Fahrzeugschein.

Also ich hatte immer die letzten Wochen mit und natürlich eine Reservetachoscheibe. Den Rest habe ich immer auf mich zukommen lassen.

Gruss
Mirko
 
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Firefly

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die alten scheiben muß man 6 wochen im fahrzeug mitführen. dann seih froh das bei dir noch nicht der elektrische drin war. da muß man seine eigene karte rein stecken(zu beantagen beim TÜV). da ist en paßbild und alles drauf. so ein ding hab ich auch. wenn man dich damit angehalten hätte ohne eingesteckter karte bzw wenn man selber keine hat, kostet es 240 euro strafe und 1 punkt. und das weiß ich sicher.

und vertuschen kann man bei dem neuen auch nichts. die haben ne papierrolle eingebaut wo man jederzeit den tages- oder wochenwert ausdrucken kann. das teil fängt an aufzuzeichen sobald sich die räder langsam anfangen zu drehen. auch ruhepausen bestimmt das gerät. übertrieben gesagt zeigt das gerät selbst an wann man einen furz im fahrzeug gelassen hat. so genau ist das.
 
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urkel26

urkel26

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Soo...hier mal ein paar offizielle Links über Lenk-und Ruhezeiten sowie Aufbewahrung von Tachoscheiben etc.
BAG Fahrpersonalrecht
BAG Fahrpersonalrecht
BAG Fahrpersonalrecht


Auf der Seite findeste eigentlich alles was du brauchst....
@djcroatia....LKW müssen alle 12 Monate zum Tüv...lediglich als Neufahrzeug haben sie 24 Monate Schonfrist....
@firefly....das die Grünen nur die aktuelle Scheib begutachten dürfen ist falsch....es sei denn das Gesetz hat sich in den letzten 3 Jahren geändert...die haben mir damals 3 Karten gefilzt und ich hab auf jede ne Knolle bekommen....und trotz "anwaltlichem" Einspruch..ging da nix zu machen!!!
Auch die 6 Wochen stimmen nicht! Es sind 28 Tage...
Ab dem 1. Januar 2008 sind bei Kontrollen vom Fahrer die Arbeitszeitnachweise, dazu zählen Schaublätter, handschriftliche Aufzeichnungen, Fahrerkarte, sowie Ausdrucke des laufenden Tages und der vorausgegangenen 28 Kalendertage vorzulegen (Artikel 15 Abs. 7 VO (EWG) Nr. 3821/85).
Quelle: BAG Fahrpersonalrecht
 
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djcroatia

djcroatia

Schichtcheffe
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@djcroatia....LKW müssen alle 12 Monate zum Tüv...lediglich als Neufahrzeug haben sie 24 Monate Schonfrist....
da muss ich dich leider korrigieren, zur Sicherheitsüberprüfung musst du alle 6 Monate
-> Sicherheitsprüfung (SP) nach § 29 StVZO

Gruss
Mirko
 
onkeldirk

onkeldirk

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sp und tüv ist aber was anderes... sp alle 6 monate und tüv 1 mal im jahr
Ich denke er meint mit Tüv die HU und die Unterscheidet sich von der SP... sp alle 6 und tüv 1 mal im jahr
bei der sp gefunden mängel müssen sofort behoben werden, bei nichterfüllung darf die hu nicht durchgeführt werden
die erste sp wird nach 2,5 jahren gemacht wenn ich das noch richtig im kopf habe (:
 
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urkel26

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djcroatia schrieb...Aber machen immer auch Superschlau manchmal und wissen nicht das LKW jedes halbe jahr zum TüV müssen.
Das der Lkw jedes halbe Jahr zur SP muß ist richtig....nur zur HU halt alle 12 Monate...haben wohl aneinander vorbeigeschieben!^^...bzw. du hattest es ein wenig unglücklich formuliert!^^
 
djcroatia

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Das der Lkw jedes halbe Jahr zur SP muß ist richtig....nur zur HU halt alle 12 Monate...haben wohl aneinander vorbeigeschieben!^^...bzw. du hattest es ein wenig unglücklich formuliert!^^
Hi urkel26,

haben uns jetzt aber wieder gefunden8)
 
Silent Hunter

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Tripel-As
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Hallo Leute,

eure Antworten sind auf die eine oder andere Weise hilfreich. Nur beantwortet das leider nicht so ganz meine eigentliche Frage nach dem Aufbewahrungsort der Scheiben. Was ich gefunden habe ist die Angabe das die Scheiben am Arbeitsort aufbewahrt werden sollen/müssen. Der eigentliche Arbeitsort ist ja das Fahrzeug selber?!?! Darf ich die Scheiben jetzt da aufbewahren und sammeln??????

Trotzden Danke für die ganzen Antworten.

Andreas
 
djcroatia

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Hallo Andreas,

das was ich gefunden habe, ist dass das Unternehmen die Blätter nur "gut geordnet aufbewahren" muss. Von einem genauen Ort ist nirgendwo eine Angabe gemacht worden.

Also ich habe damals immer die letzten 2 Wochen im LKW aufbewahrt(Urlaub, Krankhait etc.). Alle älteren Scheiben habe ich im Büro aufbewahrt, nach Datum sortiert. Wir haben an der Wand einfach ein Brett aufgehangen mit Dübeln befestigt und habe diese dort nach und nach immer aufgehangen. Nach jedem Jahr haben wir diese dann in eine Kiste reingelegt und ins Archiv gelegt.

Ich denke eine genaue Antwort wird selbst die Polizei oder irgendeine andere Behörde dir geben können. Die Scheiben sollten nur in unmittelbarer Nähe sein und zum Zugriff - wenn notwendig - bereit stehen.

Gruss
Mirko
 
Silent Hunter

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Tripel-As
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und genau dadrum geht es im Januar. Weder Rennleitung noch BAG konnten darüber Auskunft geben. Das Hauptzollamt und die Gewerbeaufsicht sind sich auch uneins. Ich lass mich im Januar überraschen. Da der Aufbewahrungsort nirgends genau definiert ist sich es schon wieder wesentlich besser aus. Mein RA meint nur nimm dir nen Kaffee mit und mach dir keinen Kopp, die wissen auch nicht mehr als wir.

Danke dir.
 
Blue Crush

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Seit dem 01.01.08 müssen die Scheiben der letzten 28 Tage mitgeführt werden, allerdings darf die Scheibe vom 29. Tag (oder älter) nicht im LKW sein, die muss in der Firma deponiert werden. In der Realität ist es zwar kaum durchführbar, laut Gesetz gibt es kostet es fast das selbe, ob man nun nur 27 Scheiben oder 29 dabei hat :(
Deswegen haben die meisten Firmen auch inzwischen die digitalen Geräte, die kann man zwischendurch auslesen und die Daten per Satelit an die Firma schicken. Wobei man das auch nicht vergessen darf, viele Geräte fangen ab dem 30. Tag an die alten Daten zu überschreiben, somit sind die dann futsch und man kann nicht nachweisen, wie, wo und wann man gefahren ist.
Für Urlaub, Krankheit etc. muss die Firma eine Bescheinigung ausstellen.

Was in diesem Fall noch wichtig ist, die Scheiben bleiben bei einem Fahrzeugwechsel nicht im LKW, sondern der Fahrer muss sie mitnehmen. Heisst also, die alten Scheiben hätten in dem Fall eigentlich in der Firma liegen müssen, da der Fahrer ja nicht mehr dort arbeitet...
 
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