Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten?

Diskutiere Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten? im Alles andere was nicht in die oberen Foren passt Forum im Bereich Quasselecke, Spiel & Spass; Hi! Ich brauch mal eure Meinung und zwar geht es um folgendes: Ich hab mir am 17.03. einen neuen Roller vom Händler gekauft. Als ich ihn abgeholt...
BlitzHit

BlitzHit

Routinier
Themenstarter
Dabei seit
12.06.2007
Beiträge
523
Ort
Schwarzwald
Hi!
Ich brauch mal eure Meinung und zwar geht es um folgendes: Ich hab mir am 17.03. einen neuen Roller vom Händler gekauft. Als ich ihn abgeholt hab bin ich ca. 3km weit gekommen und dann hat sich die Variomatik verabschiedet (Motor hat einfach abgestellt). Also Händler angerufen und der hat mich und den Roller abgeholt. Einen Tag später angerufen und gefragt wie es denn jetzt aussieht. Hab dann wieder einen Neuen bekommen, aber nur in einer anderen Farbe.
Ok, der Händler hat mir dann den Neuen am 19.03. nach Hause gebracht. Dort ne Probefahrt gemacht und auf einmal ging das Licht nicht mehr. Da es aber schon dunkel war und er auch kein Werkzeug dabei hatte, nahm er den Roller erneut mit um die Sache in der Werkstatt nachzuschauen.
Am 20.03. brachte er ihn mir dann wieder. Probefahrt gemacht und diesmal lief der Roller einwndfrei!!
Naja, bis heute. Als ich auf dem Weg zu meinen Eltern war und ich auf einer Bundesstraße fuhr, stellt der Roller auf einmal ab. War gleich wie beim ersten Roller auch! Konnte ihn dann nur noch mit Mühe einschalten um von der Bundesstraße zu kommen. Nur, gelofen ist er dann wie en Sacke Nüsse! Hatte absolut keinen Anzug mehr und sobald du vom Gas gehst säuft er einfach ab!
Könnt euch ja bestimmt vorstellen das ich jetzt langsam die Schnauze voll. Geb doch keine 1500€ für "Schrott" aus!
Jetzt ist halt die Frage, ob das ein Grund für nen Rücktritt vom Kaufvertrag ist?!?!
Hoff ihr könnt mir da weiter helfen!
 
F

Firefly

Gast
ich glaub 14 tage ab kaufdatum kann man zurück treten.

bei einem neuwagen ist es doch auch so das man den wagen die ersten wochen umtauschen kann wenn ein gravierender fehler vorliegt. allerdings sind für den umtausch kaum gefahrene kilometer vorraussetzung.
 
BlitzHit

BlitzHit

Routinier
Themenstarter
Dabei seit
12.06.2007
Beiträge
523
Ort
Schwarzwald
Gut, aber ich kann ja nicht voraussehen das der Roller in 2 Wochen wieder kaputt ist. Ich hab jetzt grad mal 342km drauf!!!
 
titanic33

titanic33

Mitglied
Dabei seit
22.12.2004
Beiträge
37
Alter
59
Ort
Viersen
wenn mich nicht alles täuscht, hat der händler das recht nachzubessern. und nach dem drittenmal kann vom kauf zurückgetreten werden. allerdings kann er, glaube ich, die gefahrenen km in rechnung stellen. wenn du rechtschutz hast, geh zum anwalt. der kann das wohl am besten sagen.
 
J

juergen

Ex Co-Administrator
Dabei seit
13.04.2004
Beiträge
3.361
Zu erstmal hast du ja eine Händlergarantie. Und die tritt in dem Fall natürlich in Kraft. Das heißt der Händler muß dafür Sorge tragen, das du einen intakten Roller hast. In wie weit du jetzt vom dem Vertrag zurücktreten kannst, kann dir am besten ein Anwalt sagen.
 
Snooker

Snooker

Lebende Foren Legende
Dabei seit
04.09.2003
Beiträge
2.550
Alter
39
Ort
Ennepetal
ich glaub 14 tage ab kaufdatum kann man zurück treten.
Das gilt aber nur für Geschäfte nach dem Fernabsatzgesetz und für Haustürgeschäfte, aber nicht für einen Kaufvertrag, der ganz normal im Laden abgeschlossen wurde.
 
V

vectraopel

Gast
Hi!
Wie schon beschrieben worden ist, bessert der Händler ja nach.
Solange er nachbessert dürftest du keine Chance haben, und das mit den gefahrenen KM stimmt auch, die kann er als Wertverlust abziehen, ABER bevor du einen Teuren Rechtsstreit anfechten willst, rede liebe erstmal mit dem Händler tacheles vieleicht findet man ja eine Lösung die für beide seiten Zufriedenstelend sind
mfg
Danny
 
Silver Arrow

Silver Arrow

Gelber Engel
Dabei seit
09.01.2006
Beiträge
3.061
Alter
45
Ort
RLP
Schlag einfach mal mit der Faust auf den Tisch!
Und wenn der Händler sich quer stellt,dann teile ihm mit das er auch für deine Unannehmlichkeiten etc. aufkommen muß!

Dein Auftreten ist dabei sehr wichtig!
 
Snooker

Snooker

Lebende Foren Legende
Dabei seit
04.09.2003
Beiträge
2.550
Alter
39
Ort
Ennepetal
Schlag einfach mal mit der Faust auf den Tisch!
Und wenn der Händler sich quer stellt,dann teile ihm mit das er auch für deine Unannehmlichkeiten etc. aufkommen muß!

Dein Auftreten ist dabei sehr wichtig!
Genau, und am besten nimmst du noch einen Baseballschläger mit. Wenn der Händler nicht will, wie du es gerne hättest, schlägst du ihm den Laden kurz und klein. :(

Man kann ja erst mal vernünftig mit einander reden und wenn sich dann nix tut, kann man immer noch auf den Tisch hauen.
 
Silver Arrow

Silver Arrow

Gelber Engel
Dabei seit
09.01.2006
Beiträge
3.061
Alter
45
Ort
RLP
Hey,

das war symbolisch gemeint! :bowdown:
 
SouLReaVeR

SouLReaVeR

Routinier
Dabei seit
26.05.2007
Beiträge
882
Ort
Berlin (Altglienicke)
wenn mich nicht alles täuscht, hat der händler das recht nachzubessern. und nach dem drittenmal kann vom kauf zurückgetreten werden. allerdings kann er, glaube ich, die gefahrenen km in rechnung stellen. wenn du rechtschutz hast, geh zum anwalt. der kann das wohl am besten sagen.
das stimmt!
der Händler kann dreimal nachbessern! Wenn es dann immer noch nicht einwandfrei läuft, kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten!
die KM kann er dir dabei natürlich NICHT in rechnung stellen!!!!

ich würde es jedenfalls erstmal auf die Variante "Rücktritt" versuchen! Wenn der Händler klug ist, weiß er, dasss du im Recht bist und akzeptiert den Rücktritt vom Kaufvertrag! Falls er so doof sein sollte, und es nicht tun sollte, den Anwalt ankündigen (hilft manchmal Wunder).....! Sollte er trotzdem hartnäckig bleiben, wirklich den Anwalt einschalten! Du bist dann im Recht!

MfG SouL

PS: bin Kaufmann, ich weiß mit dem Kaufrecht umzugehen! :151:
 
Silver Arrow

Silver Arrow

Gelber Engel
Dabei seit
09.01.2006
Beiträge
3.061
Alter
45
Ort
RLP
Genau so meine ich das!:151:
Habs nur nicht drauf mich so geschickt auszudrücken :respekt:
 
Nixplaner

Nixplaner

Sechssüchtig
Dabei seit
02.02.2005
Beiträge
3.528
Alter
41
Ort
Bayern/Oberpfalz
da du beim erstenmal ein neufahrzeug bekommen hast, kannst du jetzt noch nicht vom kaufvertrag zurücktreten. du musst dem händler die möglichkeit zur nachbesserung geben (am besten mit einer fristsetzung von 2 wochen). schlägt das fehl, hast du ein recht auf rücktritt.

trittst du zurück, werden die bereits gefahrenen km natürlich verrechnet. bei autos sinds 0.67% pro 1000km, beim roller weis nicht.


übrigens muss der händler keineswegs für unannehmlichkeiten wie hier schon gesagt wurde aufkommen, das wäre nur der fall wenn der händler an dem schaden schuld wäre

Über eine für ihn kostenfreie Fehlerbeseitigung hinaus hat der Käufer im Rahmen der Nachbesserung keine weiteren Ansprüche, insbesondere nicht auf Ersatz von Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, Verdienstausfall. Solche Ansprüche könnten sich lediglich dann ergeben, wenn die Reparaturen/Nachbesserungen mangelhaft durchgeführt wurden, oder das Fahrzeug dabei grob fahrlässig beschädigt wurde.
ich denke der händler lässt bestimmt vernünstig mit sich reden, ihm liegt ja auch dran das du zufrieden bist. viel erfolg!
 
BlitzHit

BlitzHit

Routinier
Themenstarter
Dabei seit
12.06.2007
Beiträge
523
Ort
Schwarzwald
Also, der Händler hat am Freitag Mittag den Roller abgeholt. Werd morgen mal ihm telefonieren was jetzt Sache ist und dann schauen wir weiter.
Danke für eure Tipps. Werd dann nochmal berichten wie wir uns geeinigt haben!!!!
 
vauxi_07

vauxi_07

Doppel-As
Dabei seit
03.05.2007
Beiträge
170
Ort
***
Hi BlitzHit,

auch wenn ich glaube das es fast zu spät ist, äußere ich mich auch mal zur Sache. Auf alle fälle ist es eine Störung im Kaufvertrag (KV)-> eine Schlechtleistung um genau zu sein nach §434/1 BGB Mangelhaftebeschaffenheit.
Desweitern hat man bei mangelhafter Lieferung nach §437 ff. BGB, als Kaufer das Recht auf Nacherfüllung (auch bei geringfügigen Mängeln und unverschulden). Dabei kann man wählen zwischen Nachbesserung oder Nach- bzw- Neulieferung einer MÄNGLNFREIEN Sache. Dabei muss beachtet werden: Für die Nacherfüllung muss eine angemessene Frist gesetzt werden. Fristsetztung ist nicht nötig bei Fix- oder Zweckkauf oder die Nacherfüllung für Käufer und Verk. nach § 440 BGB unzumutbar ist. Hier kann der Verk. die gewünschte Nacherfüllung ablehen, wenn dadurch unverhältnis mäßig große Kosten auftreten (§439/3 BGB) oder wenn es für den Schuldner unmöglich ist (§275 BGB). Die Nacherfüllung ist fehlgeschlagen nach 2 erfolglosen reparatur versuchen oder bei nicht erfolgter Nachlieferung (§440 BGB).

Wenn noch Bedarf besteht wie es mit den Gewährleistungspfllichten aussieht ->> PN an mich.

So ich hoffe das die Paragraphen weitest gehend stimmen, wer will kann ja mal im BGB nachlesen.

cya vauxi_07
 
BlitzHit

BlitzHit

Routinier
Themenstarter
Dabei seit
12.06.2007
Beiträge
523
Ort
Schwarzwald
Die Nacherfüllung ist fehlgeschlagen nach 2 erfolglosen reparatur versuchen oder bei nicht erfolgter Nachlieferung (§440 BGB).
D.h. für mich, dass er jetzt diese eine Reperatur noch gut hat und danach könnt ich erst zurücktreten?
 
fizzzrs

fizzzrs

Tripel-As
Dabei seit
13.03.2008
Beiträge
399
Ort
Bayern / Unterfranken
das nannte man mal Wandlungsrecht

wurde aber ca 2005 abgeschafft :-(

nur T-Mobile macht das noch weiter so - aus Kulanz

ist aber kein GESETZ mehr - hatte selbst mal so n Fall mit nem Fernseher

mfg

fizzz



wenn mich nicht alles täuscht, hat der händler das recht nachzubessern. und nach dem drittenmal kann vom kauf zurückgetreten werden. allerdings kann er, glaube ich, die gefahrenen km in rechnung stellen. wenn du rechtschutz hast, geh zum anwalt. der kann das wohl am besten sagen.
 
Thema:

Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten?

Oben