Ist Nos jetzt legal?

Diskutiere Ist Nos jetzt legal? im Alles andere was nicht in die oberen Foren passt Forum im Bereich Quasselecke, Spiel & Spass; ich schau grad so ne autosendung auf RTL2. die ham eben gesagt das in deutschland Nos legal ist wenn die leistungssteigerung nicht mehr als 45 PS...
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Firefly

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ich schau grad so ne autosendung auf RTL2. die ham eben gesagt das in deutschland Nos legal ist wenn die leistungssteigerung nicht mehr als 45 PS beträgt.

hab ich da irgendwas verschlafen?????????
 
Snooker

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Das wäre mir neu, Lachgas fällt immer noch unters Betäubungsmittelgesetz.

Was du meinst, ist übrigens nicht Nos, sondern eine Lachgaseinspritzung, Nos ist nur ein Herstellername.
 
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Vectra Mafia

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AW: Nos jetzt legal?????

Ja hab ich auch grade gesehen. Das is mir auch neu.
Was würde denn der spaß kosten? Lohnt es sich eher als scharfe Nocke und co. ?
 
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Firefly

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daran hab ich nimmer gedacht. ich meinte lachgas aber genau gesehen stimmt Nos. weil die zusammensetzung NO² ist glaub ich. da steht das S für 2.

für ne komplette anlage der ersten stufe bezahlt man inzwischen nicht mal mehr 800 Euro(trockeneinspritzung). aber die füllung der flasche ist nicht ganz billig.
 
ShoG

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Tripel-As
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also habe den bericht nich gesehn, aber lachgas einspritzung ist selbstverständlich legal fahrbar...wenn man genügend geld hat ;)

es muss die komplette anlage vom tüv und der dvgw entsprechen und es darf nur mechanisches lachgas verwendet werden, zudem brauch man ein komplettes abgasgutachten und haste nich gesehn... dann ist es auch legal fahrbar und kostet unsummen

so für die jungs und mädels mal die sich für eine Lachgas Einspritzung intressiern:
das sind zusammenschnitte aussem Autoextrem Forum vom Dickie
Da ich hier immer als der große Verbieter dastehe, wollte ich mal darauf hinweisen, dass es vielleicht nur daran liegt, welche Einstellungen man zu irgendwelchen Dingen hat. Wir haben ein wunderbares Rechtssystem, was den eindeutigen Grundsatz hat: es ist alles erlaubt, was nicht verboten ist. Wer in der Lage wäre, meine Beitrage mal richtig zu lesen und dies mit dem genannten Grundrecht vergleicht, würde auch mal die Möglichkeiten dahinter entdecken.

Ganz konkret hier mal das Beispiel NOS-Anlagen:

Derartige Systeme in Kraftfahrzeugen sind in Deutschland nicht verboten, im Gegensatz zu den hier so viel gepriesenen USA. Es sind nur einige Gesetzte und Vorschriften, die eine Verwendung nach dem TF&TF- Schema einschränken, ein grundsätzliches Verbot gibt es nicht.

Die zu beachtenden Vorschriften ergeben sich aus den beteiligten Technologien: Gas, Druckbehälter und Kraftfahrzeug. Für den Bereich Gas und Druckbehälter gelten die Vorschriften der DVGW und damit kennt sich jeder Gas-Wasser-Installateur aus, für den Bereich Kraftfahrzeuge gibt es den TÜV, in Kombination von beiden (Druckgasbehälter und Kraftfahrzeug) kommt noch die Gefahrgutverordnung-Straße (GGVS) dazu. Das war es auch schon.

Als erstes geht es um die Montage der Gasflasche, diese ist im Innenraum nach den Vorschriften der GGVS nicht möglich, nur das ist verboten, eine Montage im Außenbereich ist nicht verboten und damit zulässig, siehe auch die zu tausenden zulässigen Gasbehälter der Erdgas- oder LPG (Flüssig oder auch Autogas genannt) –Fahrzeuge. Also kann problemlos und zulässig ein Gasbehälter außen montiert werden, dazu kann man die Hochdruckbehälter (Erdgas) oder die Niederdruckbehälter (LPG) mit Fahrzeugzulassung benutzen.

Die Installation von Gasanlagen (Flasche, Schläuche und Ventile) muss grundsätzlich immer den Vorschriften der DVGW entsprechen, die installierten Bauteile müssen eine DVGW-Prüfung haben, die fertige Installation muss von einem DVGW zugelassenem Prüfer durchgeführt werden. Auch dies ist kein Problem: alle notwendigen Teile mit DVGW- und sogar TÜV-Fahrzeugtechnik-Zulassung finden sich in den Bausätzen der Umbausätze für die Gas-Fahrzeuge, eine fachgerechte Installation kann jeder ausgebildete Gasinstallateur durchführen, ein DVGW-zugelassener Prüfer ist jeder Gasinstallateurmeister mit Konzession des örtlichen Gasversorgers, also fast jede stinknormale Heizungsbaufirma darf die DVGW-Abnahme durchführen.

Bleibt nur noch die Fahrzeugzulassung durch den TÜV, die eigentliche Installation (Zulässigkeit und Dichtigkeit) der Gasanlage ist bereits bestätigt, jetzt bleibt nur noch die Überprüfung der Montage, die Überprüfung der Leistung anhand eines Leistungsdiagramms, der Geräuschtest und der Abgastest. Diese Prüfung ist aber identisch mit der Abnahme und Eintragung eines Turboumbaus.

Habe fertig und kann mit einer NOS-Anlage legal herumfahren und diese auch nutzen.

Einige Schritte auf dem Weg habe ich bewusst weggelassen, damit nicht irgendwelche tollen Tuner einfach losbauen, diese Schritte sind aber genauso einfach lösbar und stellen noch nicht mal einen Hobbyschrauber vor größere Probleme. Ich wollte hier keine 1:1 nachbaubare Anleitung publizieren, sondern nur mal die legal machbaren Möglichkeiten aufzeigen.

Es gibt viele Verbote und Regeln, auf die ich hier immer wieder hinweise aber genau dies macht doch den Reiz der Individualisierung, also des Tunings aus. An alle Rummauler hier, bitte mal derartige rechtliche Hinweise von mir durchlesen und dann mal das Ding, was man da oben herumträgt, einschalten und benutzen. Es gibt noch in vielen Bereichen Hunderte von Möglichkeiten, ein Fahrzeug völlig legal schöner, schneller und vor allen Dingen einzigartig zu machen. Nur muss man dafür etwas recherchieren und denken, dies ist zugegebener Maßen manchmal etwas schwieriger, als einfach mit der Menge mit über Dinge herumzuposaunen, die nicht der Wahrheit entsprechen. Aber man hat mal was gesagt.

Nun gut, mit dieser genannten Einbauanleitung hat zwar keine blau beleuchtetet NOS-Flasche unter der Heckscheibe, sondern nur ein legales System. Den Turbolader haben auch die wenigsten beleuchtet im Innenraum, nur hat sich da noch keiner darüber beschwert, dass dies der TÜV verbietet.
Es gibt bereits einen Wagen, der als Erprobungsträger mit einer zugelassenen und voll eingetragenen Anlage legal durch die Gegend fährt, ein zweites Fahrzeug befindet sich gerade im Aufbau und die Straßenzulassung ist nur ein kleines Problem dabei.

Vielleicht mal die Grundidee um auf die richtige Spur zu kommen: mit reinem Alkohol bekommt man auch Probleme wegen den Monopol-Auflagen in Deutschland, aber es gibt auch Spiritus, technisch fast gleichwertig, völlig legal, nur kann man es halt nicht saufen. Eventuell liegt ja da der Unterschied zwischen zulässig eintragbar oder illegal, die anderen "Probleme" wegen Druckgasanlage oder impulsartiger Leistungssteigerung sind "nur" technischer Natur und eintragbar lösbar
Nochmal zum Gas, bei einem WoMo befindet sich eine ganze Menge Installation innerhalb des Fahrzeuginnenraum, ebenso Heizung und Kocher, manchmal auch die Gasflasche. Bei Erd- oder Autogas gibt es kein einziges gasführendes Teil im Innenraum des Fahrzeugs.

Alle Teile der Gasanlage müssen nicht den Vorschriften des TÜV entsprechen, sondern den Vorschriften der DVGW, wenn Du dir mal jedes Bauteil, vom Druckminderer über jedes Ventil und sogar die gelben Schläuche, bis hin zum Herd / Heizung anschaust, wirst Du auf jedem Teil den Aufdruck "DVGW" mit einer Prüfnummer dahinter finden.

Das einzige was der TÜV prüft, ist die Verwendung von ausschließlich DVGW-zugelassenen Bauteilen und die Dichtigkeit, mehr nicht, was das eigentliche Gassystem angeht. Natürlich die ordnungsgemäße Befestigung und Stabilität der Halterungen aber das ist auch wieder deren Job
Nur zum Thema Gefahrgut- Verordnung für den Straßenverkehr, GGVS:

Transport / Beförderung von Druckgasflaschen im PKW:

Der Transport in PKW's und geschlossenen Fahrzeugen sollte nur in Ausnahmefällen und unter Beachtung besonderer Vorsichtsmaßnahmen erfolgen.
...
Eine GG-Warntafel am Fahrzeug ist nicht erforderlich.
Ein Beförderungspapier ist nicht erforderlich.
...
Ein Unfallmerkblatt ist nicht erforderlich.
...
Ein Gefahrgutführerschein ist nicht erforderlich.
...
Die Mitnahme von Personen ist zulässig.

Und dann gibt es noch wie bei vielen Verordnungen, die berühmten Randvermerke:
Randvermerk 2009: die Vorschriften der GGVS gelten nicht für Privatpersonen.

Wer will jetzt nach der GGVS eine Anzeige mit welcher Begründung erstatten. Wer mit solchen Verordnungen rumwirft, sollte auch mal darin gelesen haben.

-----

Und nun zum Thema Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln, BtMG:

In den Anlagen I – III sind alle unzulässigen Betäubungsmittel aufgeführt, Lachgas gehört nicht dazu.

Dann gibt es aber noch das Arzneimittelgesetz, da ist Lachgas aufgeführt

Bei Lachgas handelt es sich um das Gas Distickstoff(mon)oxid N2O, medizinisches Lachgas untersteht dem Arzneimittelgesetz, wodurch der Verkauf strafbar ist.

Technisches Lachgas unterliegt grundsätzlich NICHT dem Arzneimittelgesetz und ist auch NICHT apothekenpflichtig. Wird technisches Lachgas jedoch als Rauschmittel eingesetzt oder zu diesem Zweck verkauft, fällt es unter die Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes und wird strafrechtlich verfolgt.

Wer will jetzt nach dem BtMG eine Anzeige mit welcher Begründung erstatten. Wer mit solchen Gesetzen rumwirft, sollte auch mal darin gelesen haben.
Zu den Tankanlagen: es gibt für verschiedene Fahrzeuge Umrüstsätze, bei denen der Tank im Fahrzeug zulässig eingebaut werden kann. da muss man sich mal bei den Anbietern von den Gasumbauten umschauen. Für aktuelle Fahrzeuge werden meist nur noch Unterflur-Anlagen hergstellt. Es sind aber auch bei den meisten Innenraumanlagen die Gasflasche nicht unbedingt nach Show-Effekten hergestellt, sondern reine Zweckbauten für die alternative Kraftstoffversorgung des Motors.

Ich bin auf diese Innenanlagen nicht eingegangen um von dem Show-Geschäft mit den Gaseinspritzungen erstmal wegzukommen, sondern nur um die rein rechtlichen und technischen Lösungen aufzuzeigen und mal die Möglichkeiten der deutschen Gesetze und Vorschriften klarzumachen. Mit ein bischen Vorarbeit, ist in Deutschland vieles legal machbar, wovon andere Länder, die hier öfter genannt werden, nur träumen können. Einige Dinge wie UBB oder Flügelspoiler muss man sich abschminken, ist so und wer eine beleuchtete Lachgasflasche für den Discoparkplatz braucht, hat auch ganz andere Probleme.

Lachgaseinspritzung ist möglich, jedoch ohne den Coolness-Effekt wie bei 2F2F. Bei Turboumbauten hat man auch keinen Show-Effekt, der Lader ist auch nicht unter der Heckscheibe und blau beleuchtet, macht aber trotzden Spaß sowas zu haben.

Zulässige Gasanlagen sind kein Problem, es ist noch zu beachten, dass LPG-Anlagen (Autogas, Propan-Butan-Gemisch, in Scandinavien viel vertreten) Niederdruckanlagen sind und Erdgas-Anlagen reine Hochdrucksysteme.

Meine Hinweise sollten keine Bauanleitung sein, sondern nur aufzeigen, dass sowas legal geht, das sowas auch technisch geht, welche Vorschriften zu beachten sind und das viel Kram geredet wird, wenn es um die Verbote dafür geht. Es ist aber auch klar, das in den öffentlichen Medien so (technisch und rechtlich) falsch darüber gesprochen wird, es gäbe genug Idioten, die auf die Idee kommen sowas mit Baumarkttechnik herzustellen und als Bombe dann durch die Gegend fahren würden: "bei RTL haben die mal gesagt, dass ist zuläsig". Allein die schon manchmal verwegenen Ideen zum Thema UBB hier und dann derartige Intelenz mit einer selbsgebastelten Druckgas-Anlage im Auto: "Ey ich hab Propan drin, lass uns mal probieren fahren, ...... da hinten zischt was? Klar ist doch Gas, das zischt immer ein bischen, haste mal ne Kippe"
 
Jens

Jens

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daran hab ich nimmer gedacht. ich meinte lachgas aber genau gesehen stimmt Nos. weil die zusammensetzung NO² ist glaub ich. da steht das S für 2.

für ne komplette anlage der ersten stufe bezahlt man inzwischen nicht mal mehr 800 Euro(trockeneinspritzung). aber die füllung der flasche ist nicht ganz billig.
Mööp

das stimmt wohl schon, mir no², aber in diesem Fall ist NOS die abkürzung von Nitrous Oxide Systems.
 
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