Frage zum eintagen von Steuerbefreiung wegen Behinderung

Diskutiere Frage zum eintagen von Steuerbefreiung wegen Behinderung im Alles andere was nicht in die oberen Foren passt Forum im Bereich Quasselecke, Spiel & Spass; Hallo, beabsichtige ja einen neuen Wagen zu kaufen. Jetzt hab ich eine Frage zu der Zulassung. Der Wagen wird auf meine Frau zugelassen und ich...
fischotter

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Hallo,
beabsichtige ja einen neuen Wagen zu kaufen. Jetzt hab ich eine Frage zu der Zulassung. Der Wagen wird auf meine Frau zugelassen und ich bin der Versicherungsnehmer. Auf Grund der Behinderung meiner Frau ist das Auto Steuerfrei.
Jetzt zu meinem Problem oder Frage. Bisher bin ich zum Finanzamt gefahren und die haben dann die Steuerbefreiung dann eingestempelt. Jetzt meinte der Autoverkäufer, dass die Kfz-Steuer nicht mehr Landessache sei, also vom Finantamt und jetzt die Sache Bundessache sei und man jetzt wegen der Befreiung zum Zoll muß. Hat da mal einer was zu gehört oder kann dazu was sagen?

Ciao
Peter
 
S

Seb Cy

Gast
Was hat bitte der Zoll mit einem in Deutschland gekauftem und zugelassenem Kfz am Hut?

Seb
 
fischotter

fischotter

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Hat Du den Text nicht genau gelesen? Es geht um das Eintagung der Steuerbefreiung in den Wagenpapieren und das bestätigen der Steuerbefreiung. Dies hat das Finanzamt bishergemacht, da Landessache. Jetzt soll das Steuereinziehung Landessache werden und daher das eintagen beim Zoll.
Jetzt vestanden???
 
urkel26

urkel26

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Mein Vater hat sich im Oktober auch n neues Auto gekauft und wie bisher auch die Steuerbefreiung übers Finanzamt geregelt!

Kfz-Steuer für Personenkraftwagen

Bitte beachten:

Die Kraftfahrzeugsteuer (Kfz-Steuer) ist seit dem 1. Juli 2009 als Bundessteuer ausgestaltet.

Das Bundesministerium der Finanzen bedient sich bei der Verwaltung der Kfz-Steuer bis zum 30. Juni 2014 der Landesfinanzbehörden (u. a. der Finanzämter). Diese gelten insoweit als Bundesfinanzbehörden. Für die Bürgerinnen und Bürger bleibt deshalb ihr Finanzamt der direkte und kompetente Ansprechpartner für alle Fragen zur Kfz-Steuer.

Die Zulassungsbehörden dürfen Fahrzeuge erst zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zulassen, wenn die Besteuerungsgrundlagen - insbesondere die CO2-Emissionen - festgestellt und in der Zulassungsbescheinigung Teil I ausgewiesen sind. Für die Fahrzeugzulassung müssen die Vorschriften über die Kfz-Steuer nachweislich eingehalten sein.
Quelle: Bundesfinanzministerium
 
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djcroatia

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Ab zum Finanzamt, Stempel holen und fertig.
 
fischotter

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mehr wollte ich doch nicht wissen.
 
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