Opel Vectra B Unterbodenbeleuchtung?

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BirgerS

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Hallo Leute!

Ich möchte gerne unter dem Wagen blaue LED-Stripes anbringen und diese direkt mit der Innenbeleuchtung verbinden.
Das heißt, daß die Unterbodenbeleuchtung nur an geht, wenn man eine Tür auf macht oder den Wagen per Fernbedienung aufschließt. Während der Fahrt ist es daher gar nicht möglich die Unterbodenbeleuchtung an zu machen (außer man macht während der Fahrt die Tür auf).

Frage: Ist das erlaubt, oder machen Polizei/TÜV da ärger?


Danke, LG
Birger
 
vectra_a91

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Nein es ist illegal und schlicht verboten.

In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.

Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:
die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren
bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können
das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend

Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.

Man kann die Unterbodenbeleuchtung auch nicht "retten", indem man sie mit Schaltern versieht oder als Ausstiegshilfe deklariert. Diese muss bei geschlossenen Türen im Innenraum sein, also z.B. an der Unterseite der Türen.

Zum Thema Innenraumbeleuchtung: Hier ist in der StVZO nichts geregelt. Kritisch wird es, wenn aus der Innenraumbeleuchtung eine Außenbeleuchtung wird, also zu viel Licht direkt nach aussen strahlt. Das ist im Einzelfall vom Sachverständigen zu prüfen. Was und in welcher Farbe im Fußraum leuchtet ist demnach egal, wenn es nicht zu stark nach aussen strahlt.

Grundsätzlich gilt: Egal, ob im Stand oder während der Fahrt, ob mit Zündung bzw. Schalter oder ohne, ob im Bereich der StVZO und StVO betrieben: Sobald die unzulässige LTE (lichttechnische Einrichtung) am Fahrzeug verbaut ist, erlischt die Betriebserlaubnis für den öffentlichen Straßenverkehr.
 
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Danke für die ausführliche Antwort! Dann weiß ich ja bescheid.
Meine Innenbeleuchtung ist schon blau und ich wollte diese noch verstärken... dank Deiner Aussage unterlasse ich das dann aber auch ^^
Schade...
 
Nixplaner

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jo bereits der anbau ist verboten, habe da sogar ne offizielle stellungnahme vom kba dazu. lass es lieber. was du aber darfst ist dir an die türen unten dran leds ranmachen, denn die verschwinden im geschlossenen zustand unter der aussenhaut und gehören damit zum innenraum ^^
 
BirgerS

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Naja, aber auch das könnte dann irgendwann zu hell werden... Hab jetzt schon die Einstiegsleuchten in den Türen durch blaue LEDs ersetzt. Ich lass das lieber, bevor es dann doch irgendwann Ärger gibt...
 
Veccitarier

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öhm, gab es nicht mal ne Zeit lang welche mit Tüv(Zeichnung),E-Nr oder so


Welche deshalb Montiert sein dürfen, und du damit rumfahren darfst sie aber nur für Showzwecke benutzt werden dürfen!
Der Schalter dafür muss im Kofferraum oder Motorraum sein, das man sie nicht während der Fahrt mal eben an und ausschalten kann.

Gabs da nichtmal so ne Regelung?
Meine mich an sowas in der Richtung erinnern zu können....
 
Nixplaner

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nein gibts nicht, ich sags nochmal es gibt eine stellungnahme vom kba das bestätigt das der anbau jeder unterbodenbeleuchtung illegal ist. ohne ausnahme. du kannst nicht etwas per e-nummer oder sonstwas zulassen was laut stvzo ausdrücklich verboten ist.
 
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Geht ja nicht ums zullasen und auch nicht um die stvzo

Sondern um Showzwecke,

In der Regel ist ja der Anbau schon verboten, weil alles was angebaut ist, muss funktionieren, und wenn sie funktioniert ist es illegal


Aber das sind solche dinger gewesen mit ner Materialprüfung zwecks Splittergefahr usw. usw. usw...

Die Durftest du dann anbauen und so rumfahren(also nur montiert was ja sonst auch verboten ist wegen bla und blub)

Anschalten darf man diese nur auf Privatgelände oder auf Showevents und der Schalter dafür darf nicht von der Fahrgastzelle zu betätigt werden können.


Das hat weder was mit KBA noch stvzo zu tun, bis halt auf die Befestigung der Dinger.
Kannst dir ja auch ne Dachrehling montieren, aber darfst dich im Straßenverkehr nich während der Fahrt dran festhalten:D
 
Veccitarier

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Meine Ex hatte an ihrem Celica die einfachste Lösung um Ärger aus dem Weg zu gehen:
Halterungen in die man die Röhren klippsen konnte und direkt daneben einen Stecker

Also wenn man am Ziel war, einfach Röhren unters Auto gesteckt, stecker rein und gefreut


Im Straßenverkehr hatte man damit keine Probleme und beim Tüv auch nicht, wer regt sich schon wegen 8 Plastikteilen und 4 isolierten Steckern auf;(
 
Nixplaner

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seufz also gut...fangen wir von vorne an. wenn du ein auto im straßenverkehr bewegst, hast du dich an die gesetze zu halten stvzo stvo und noch weitere verordnungen. gesetzgebend ist das kba (kraftfahrbundesamt wie der name schon sagt) nicht der tüv. der tüv, hat dahingehend überhaupt nix zu melden, die entscheiden nicht was legal ist, sondern die kümmern sich nur drum, das geltendes gesetz eingehalten wird im rahmen ihrer zuständigkeit.

vectra_a_91 hat hierzu schon den passenden paragraphen eingebracht, ich zitiere:
(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein.
da steht nicht, für showzwecke darf es angebracht sein, da steht auch nicht wenns nicht funktioniert darf es angebracht sein, da steht es dürfen nur die für zulässig erklärten einrichtungen angebracht sein. (ich weis garnicht wo da der raum für interpretationen ist?)

der tüv kann garnichts für zulässig erklären da es nicht in ihrer befugniss liegt, das darf einzig und allein das kba.
der tüv überprüft ob eine leuchte oder dergleichen zulässig ist im sinne der geltenden gesetze. und im sinne der geltenden gesetze ist (stvzo), wie oben schon steht, eine unterbodenbeleuchtung (egal wie sie geschaltet ist usw) nicht für zulässig erklärt worden.
 
t3cMast3r

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aber wenn sie nicht angeschlossen ist, dann ist sie theoretisch auch nicht verbaut oder? ich mein, ich persönlich find unterboden beleuchtung ungefähr so sinnvoll wie licht in der kloschüssel, aber mal so rein rechtlich würds mich intressieren.
ich habe z.b schon oft lkw gesehen mit blauen leds überall (innen und aussen) teils so übertrieben, dass man dadurch schon ein wenig abgelenkt wird. grade weil man bei blauem licht auf der strasse erstmal genau hinsehen muss. oder gelten da wieder andere gesetze?
ich mein aber naja, es gibt auf deutschen strassen viele autos, die nicht stvo konform sind. ich denk auch mal, dass das am jeweiligen tüver hängt, ob ers beanstandet oder nicht. ich kann mir gut vorstellen, dass das einfach übersehen wird. aber das heisst ja noch lang nich dass man die erlaubnis hat, das am auto zu haben.
also ich wage mal zu behaupten, dass man alles ans auto kleben darf, anschliessen aber nich. man darf sich ja auch n nos system ins auto bauen, aber nicht anschliessen. sollt ja hier das gleiche sein. die gefahr, dass das teil abfällt halt ich für größer, wer haftet denn im schadensfall?
 
BirgerS

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Jau, LKWs! Die sind öfter mal rundherum beleuchtet und das nicht gerade wenig und die haben das nicht nur im Stand an!
In wie weit ist das denn legal? Was gilt da denn noch als Begrenzungslicht (was ja bei LKWs legal ist)?
Und nochmal zum Auto: In wie weit sind da nicht angeschlossene Zusatzscheinwerfer legal? Also optisch wie bei Rallye-Autos (in dem Fall nicht an meinem Vectra).
 
t3cMast3r

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also bei den zusatzscheinwerfern is das, zumindest war es so, als wir mal was in richtung rallye gemacht haben so, dass du an deinem auto 2x abblendlicht, 2x nebel und 4x fernlicht haben darfst. fernlicht hast du ja nur 2, demzufolge darfst du noch 2 zusätzliche anbringen.
anbringen darfst du sie vorne (so wie bei den "rallye" escorts) oder auf dem dach, sieht man häuftig bei pic ups!
jetzt kommt der trick: deine scheinwerfer haben aufm glas ne nummer stehen, die gibt irgend einen helligkeitswert(?!) an. die werte aller fernlichter dürfen nicht über 70 oder 75 liegen zusammengenommen. also wenn du 2x37,5 verbaut hast, dann darfst du keinen mehr dazumachen, wenn nicht dann darfst du quasi auffüllen :) achja: du musst zwingend auf die mindesthöhe achten (ich meine das waren 50cm)
 
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OK... danke!
Aber was, wenn man die Lampen anbringt, aber gar nicht anschließt. Also Fake-Scheinwerfer? Das ist dann egal und erlaubt, oder? So lange es keine Gefahr darstellt...
 
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ich denk, dass das was man anschliesst gehen muss. zudem wirst du keine "fakes" finden denk ich, die brauchen ja dann auch irgend eine art zulassung, sonst darfst das ja gar nich ans auto dranmachen! aber hey, der gesetzgeber erlaubt ECHTE!! zusatzfernlichter. das is die lichthupe of doom sag ich dir. ich hatt glaube ich 2x17,5 , das wird so in etwa die norm sein denk ich, und dann noch 2x das gleiche dazugebaut. das is dann also doppelt so hell wie bisher :)
 
BirgerS

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Ja, haste auch wieder recht XD


Grad mal entdeckt:

Beim A sieht das sogar einigermaßen gut aus ^^ Beim B kann ich mir das nicht vorstellen, hab ich auch noch nicht gesehen...
 
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so ein quatsch das du dich das überhaupt schreiben traust...man darf alles anbauen wenn man es nicht anschließt *tripplefacepalm*. klar ich schraub mir nen fernseher aufs dach...hat ja keinen strom.

wenn ich mir was dranschraube, egal ob strom drauf ist oder nicht, ist es angebaut, und der anbau ist verboten. auch eine lampe bleibt ein leuchtmittel ohne strom, und ein scheinwerfer bleibt auch ein scheinwerfer, auch ohne strom. und der anbau eines solchen ist verboten.
 
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klar darf man das anbauen, aber eben nur unter den vorraussetzungen die ich genannt habe.
laut §50 bzw §52 STVZO sind 2 oder 4 fernlichter paarweise symetrisch zur mittelachse zugelassen. die genauen bestimmungen kann ja jeder selber rausfinden (spezielle abstrahlwinkel und mindesthelligkeiten ect).
es gibt n haufen vorschriften für sowas, die aber einfach einzuhalten sind, wenn man den strom vom bestehenden fernlicht nimmt schaltet man die ja genau gleich. wie ich das verstanden hab und auch verstehe gibts da überhaupt kein problem wenn man sich 2 zusätzliche fernlichter dranschraubt. im zweifel kannst du ja mal beim tüv nachfragen. ich hatte damals keine probleme das durch den tüv zu krigen, wieso auch, ich hab mich genauestens an die stvzo gehalten ;)

edit: ich hatte damals sogar 4 zusätzliche, wovon ich allerdings 2 abdecken musste, sodass sie eben nicht in aktion sind. wenn du sie abdeckst darfst du beliebig viele montieren^^
 
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