aggrobat
Eroberer
Themenstarter
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- 08.07.2007
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ich hab heut meine frontstossi net eingetragen bekommen weil ich kein loch für die Abschlepp-Öse hatte... ist die wirklich Pflicht?
Ja - Ist sie.
§43 (2) StVZO:
"Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit mehr als einer Achse müssen vorn, Personenkraftwagen - ausgenommen solche, für die nach der Betriebserlaubnis eine Anhängelast nicht zulässig ist - auch hinten, eine ausreichend bemessene und leicht zugängliche Einrichtung zum Befestigen einer Abschleppstange oder eines Abschleppseils haben. An selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Staplern darf diese Einrichtung hinten angeordnet sein."
ich kann vor lachen nimmer aufstehenWarum Text lautet: "Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit mehr als einer Achse müssen vorn (...)"
Ich hab sogar ein Bild von so einem exotischen Fahrzeug gefunden:
Du meinst, daß das Ding als ein Doppelrad zählt? So wie die Zwillingsbereifung beim Traktor?
2. mich wunderts nur wie manch einer seinenen Führershcein bestanden hat wenn man nichtmal weiß was ein mehrspuriges Fahrzeug ist....
Das sagt der richtige(...) weil ich kein loch für die Abschlepp-Öse hatte... ist die wirklich Pflicht?
/kick Deel
Das sagt der richtige
Nich böse gemeint