matthias85
Lebende Foren Legende
Themenstarter
Hallo,
habe heute ein Bußgeldbescheid erhalten:
Darin steht ich wurde am 24.08.09 mit dem LKW geblitzt und soll Summe X
zahlen, das geht nach §24 STVG und somit 3 monate Vervolgungsverjährung, das hab ich schon rausgefunden und das Fahrzeugführerermittlung die Verjährung nicht unterbricht.
Da ja sicher alles erst zu mein Chef ging, der zurück schrieb das es der Herr Dittmann war und somit ich das erhalte, is ja alles in ordnung, aber erst nach fast 5monaten?
Die Verjährung beginnt doch ab dem Tag an den es rot Blitzte.
Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, hab nämlich keine Lust das zu zahlen, da 16km/h zu viel genau son ding beim LKW sind, wo punkte anfangen!
Kann ich also einspruch einlegen und auf Verjährung aufmerksam machen?
Zumal ich sowieso net versteh, darin steht
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 60km/h
Festgestellte überschreitung 16km/h
nach abzug der Toleranz 76 km/h
war auf der Autobahn!
habe heute ein Bußgeldbescheid erhalten:
Darin steht ich wurde am 24.08.09 mit dem LKW geblitzt und soll Summe X
zahlen, das geht nach §24 STVG und somit 3 monate Vervolgungsverjährung, das hab ich schon rausgefunden und das Fahrzeugführerermittlung die Verjährung nicht unterbricht.
Da ja sicher alles erst zu mein Chef ging, der zurück schrieb das es der Herr Dittmann war und somit ich das erhalte, is ja alles in ordnung, aber erst nach fast 5monaten?
Die Verjährung beginnt doch ab dem Tag an den es rot Blitzte.
Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, hab nämlich keine Lust das zu zahlen, da 16km/h zu viel genau son ding beim LKW sind, wo punkte anfangen!
Kann ich also einspruch einlegen und auf Verjährung aufmerksam machen?
Zumal ich sowieso net versteh, darin steht
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 60km/h
Festgestellte überschreitung 16km/h
nach abzug der Toleranz 76 km/h
war auf der Autobahn!
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