Verjährung!

Diskutiere Verjährung! im Probleme mit der Rennleitung Forum im Bereich Tüv Forum; Hallo, habe heute ein Bußgeldbescheid erhalten: Darin steht ich wurde am 24.08.09 mit dem LKW geblitzt und soll Summe X zahlen, das geht nach...
matthias85

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Hallo,

habe heute ein Bußgeldbescheid erhalten:

Darin steht ich wurde am 24.08.09 mit dem LKW geblitzt und soll Summe X
zahlen, das geht nach §24 STVG und somit 3 monate Vervolgungsverjährung, das hab ich schon rausgefunden und das Fahrzeugführerermittlung die Verjährung nicht unterbricht.

Da ja sicher alles erst zu mein Chef ging, der zurück schrieb das es der Herr Dittmann war und somit ich das erhalte, is ja alles in ordnung, aber erst nach fast 5monaten?

Die Verjährung beginnt doch ab dem Tag an den es rot Blitzte.


Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, hab nämlich keine Lust das zu zahlen, da 16km/h zu viel genau son ding beim LKW sind, wo punkte anfangen!

Kann ich also einspruch einlegen und auf Verjährung aufmerksam machen?

Zumal ich sowieso net versteh, darin steht

Zulässige Höchstgeschwindigkeit 60km/h
Festgestellte überschreitung 16km/h
nach abzug der Toleranz 76 km/h

war auf der Autobahn!
 
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-El Diablo-

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Herr der Schraubendreher
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Wenn seit dem Blitzen 3 Monate um sind ist es verjährt. Hatte das auch mal da war jemand mit einem Firmenwagen von uns unterwegs, wir hatten denen dann die Adresse mitgeteilt und die hatten dann die 3 Monate auch nicht einhalten können. Also anrufen, auf Verjährung aufmerksam machen und dann ist alles geklärt.
 
matthias85

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Wenn seit dem Blitzen 3 Monate um sind ist es verjährt. Hatte das auch mal da war jemand mit einem Firmenwagen von uns unterwegs, wir hatten denen dann die Adresse mitgeteilt und die hatten dann die 3 Monate auch nicht einhalten können. Also anrufen, auf Verjährung aufmerksam machen und dann ist alles geklärt.
Denke so werd ich es auch erstmal versuchen, also am Montag da anrufen und den das im ruhigen schildern!

Weil, kommt mir auch merkwürdig vor, haben wohl im Amt Frühjahrsputz gemacht und den Fall gefunden!
 
Lars@4x4

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will euch ja nicht in eurer freude ärgern aber in vielen bundesländern liegt die verjährung solcher mittlerweilen bei 6 bzw 9 monaten. liegt aber daran das sie nicht hinterher kommen mit der bearbeitung
 
matthias85

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will euch ja nicht in eurer freude ärgern aber in vielen bundesländern liegt die verjährung solcher mittlerweilen bei 6 bzw 9 monaten. liegt aber daran das sie nicht hinterher kommen mit der bearbeitung
is gut möglich(was ja nachvollziehbar ist), aber im Schreiben steht auch nach §24STVG und der bezieht sich immer noch auf 3 monate Frist.
 
Schubbie

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Was Du noch machen kannst, ist gucken ob du gefilmt oder fotografiert wurdest. Denn das Filmen, wovon jedes Fahrzeug betroffen ist, ist rechtsunkräftig, da jeder erst mal als Beschuldigter gilt o.ä. und das in Deutschland nicht sein darf. Wenns so ist, suche ich das entsprechende nochmals raus. Aufgrund des Urteils bekommen die im Nachbarlandkreis nun neue mobile Blitzer, die nur noch 2 Einzelbilder speichern, wenn man wirklich zu schnell war.
MfG
Andreas
 
matthias85

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Was Du noch machen kannst, ist gucken ob du gefilmt oder fotografiert wurdest. Denn das Filmen, wovon jedes Fahrzeug betroffen ist, ist rechtsunkräftig, da jeder erst mal als Beschuldigter gilt o.ä. und das in Deutschland nicht sein darf. Wenns so ist, suche ich das entsprechende nochmals raus. Aufgrund des Urteils bekommen die im Nachbarlandkreis nun neue mobile Blitzer, die nur noch 2 Einzelbilder speichern, wenn man wirklich zu schnell war.
MfG
Andreas
Danke, nee war glaub ich nen mobiler Blitzer, da ja im Bescheid steht Baustelle A14 und das war glaub ich unter ner Brücke, wo der stand, weiß es nicht mehr genau, da das ja auch schon über 4 monate her ist.
Aber danke für den Tipp!
 
Schubbie

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Gucke einfach unter Beweismittel, dort stehts ja drin ;-)
 
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Gucke einfach unter Beweismittel, dort stehts ja drin ;-)
Stimmt danke, war wohl von der großen Summe so geblendet, das ich das übersehen habe, da steht SPEEDOPHOTO Frontbild, aber ohne Frontbild für mich!


auch net schlecht, der Name "SPEEDOPHOTO", also wenn ich mal nen Fotoshop aufmache, werd ich den so nennen:kaputt:

Und denn sag nochmal einer "Keine Macht Den Drogen", die nehm doch SPEED nicht wir:151: ich schmeiß mich weg :kaputt::kaputt::kaputt:
 
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Schubbie

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Kein Bild von Dir bei? Dann beim Anruf gleich anmerken, dass die ja viel behaupten können, Du kein Bild hast und es so nicht nachvollziehen kannst. Dann hast wieder etwas Zeit gewonnen, bis Du dann vllt. in der Verjährung bist. Aber armer Landkreis, über 10 Jahre alte Geräte ;-)
MfG
Andreas
 
matthias85

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Kein Bild von Dir bei? Dann beim Anruf gleich anmerken, dass die ja viel behaupten können, Du kein Bild hast und es so nicht nachvollziehen kannst. Dann hast wieder etwas Zeit gewonnen, bis Du dann vllt. in der Verjährung bist. Aber armer Landkreis, über 10 Jahre alte Geräte ;-)
MfG
Andreas
Tja wir armen Ossis, dabei zahlen wir doch auch Solizuschlag:-)

Naja, bei den Strafen die die ein aufbrummen, kommt sicher bald son Superkasten made in W germany:-)
 
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Schubbie

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Da fällt mir gerade ein, es ist noch eine Ordnungswidrigkeit oder? Diese können eh nicht mehr geahndet werden!
http://www.gesundes-deutschland.de/VerlaufOWiG_Lothar.pdf
Grund dafür ist 1. dass es aufgehoben wurde, siehe PDF 2. es nur auf Schiffen und Flugzeugen galt, die unter deutscher Flagge laufen, ansonsten steht im §5 nur im Geltungsbereich, welcher aber nicht klar definiert ist, auser auf besagten Schiffen und Flugzeugen.
MfG
Andreas
 
matthias85

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Da fällt mir gerade ein, es ist noch eine Ordnungswidrigkeit oder? Diese können eh nicht mehr geahndet werden!
http://www.gesundes-deutschland.de/VerlaufOWiG_Lothar.pdf
Grund dafür ist 1. dass es aufgehoben wurde, siehe PDF 2. es nur auf Schiffen und Flugzeugen galt, die unter deutscher Flagge laufen, ansonsten steht im §5 nur im Geltungsbereich, welcher aber nicht klar definiert ist, auser auf besagten Schiffen und Flugzeugen.
MfG
Andreas
Ja is eine Ordnungswidrigkeit

Mein Gott, das wird ja immer interessanter, da werd ich mich mal richtig einlesen müssen!

Aber ich werd mal ein auf Lothar Günther machen, mal sehen was die antworten:-)

Bin selbst mal gespannt wie weit die gehen!
 
Schubbie

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Aber bitte von berichten ;-) Bin auch gespannt ^^
 
matthias85

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Aber bitte von berichten ;-) Bin auch gespannt ^^
Jau werd ich machen:bowdown:

Es scheint Tatsächlich zu Stimmen, das für Ordnungswidrigkeiten(deren Bestrafung) keine Rechtsgrundlage vorhanden ist, da das Ordnungswidrigkeitengesetz aufgehoben
wurde und damit keine Rechtsgrunglage fundamentiert ist!

Naja also gilt hier, "Ein Dummer Sitzt Immer Im Zug" danke Schubbie für den Hinweis!!!!!!!
 
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sonic

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Achtung!!!

zitat aus ein anderen Forum, das müsste auf den TE-Starter dann zu treffen.


Sie müssen differenzieren:

Die Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit nach § 24 StVG (z. B. ein Verstoß nach der StVO) verjährt im Verfahren vor der Bußgeldbehörde nach drei Monaten (vgl. § 26 III StVG) - sofern keine verfolungsverjährungsunterbrechende Ermittlungshandlung (vgl. § 33 OWiG) vorgenommen wurde bzw. der Betroffene nicht ermittelt werden konnte.

Konnte der Betroffen innerhalb der Verjährungsfrist ermittelt werden und ist gegen ihn ein Bußgeldbescheid erlassen worden, bewirkt das eine Verlängerung der Verjährungsfrist auf 6 Monate. Alles klar?
 
matthias85

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@ sonic,

es wurde ja keine unterbrechung eingeleitet, da ja am 24.08 die frist begann und der Halter angeschrieben wurde, er meine Daten übermittelte und die Behörde meine Daten hatten.

Ich allerdings erhielt am 14.01 erst bescheid( ein Bußgeldbescheid),
somit ist es demnach verjährt, da Fahrzeugfüher ermittlungen keine Verjährungsfrist Unterbrechung dartellt.

Naja is ja erstmal egal, werd euch auf den laufenden halten, ob die andere Variante mit dem OWIG geklappt hat, mehr als Teurer kanns ja net werden und falls es klappt auch gut, vorab werd ich aber da anrufen und die auf die verjährung verweisen.

PS: so werden die Beamten am Stuhl geschult, das auch allet Glatt läuft und die Kasse klingelt :-) http://www.cbg-schwerin.de/doku/owikurzdoku.pdf

naja ich finds schön das se nen Opel als Beispiel genommen haben, weiter so mehr Opel in allen Köpfen:151:
 
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urkel26

urkel26

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@ sonic,

es wurde ja keine unterbrechung eingeleitet, da ja am 24.08 die frist begann und der Halter angeschrieben wurde, er meine Daten übermittelte und die Behörde meine Daten hatten.

Ich allerdings erhielt am 14.01 erst bescheid( ein Bußgeldbescheid),
somit ist es demnach verjährt, da Fahrzeugfüher ermittlungen keine Verjährungsfrist Unterbrechung dartellt.
Hmm...so wie ich das aus dem Post von Sonic interpretiere...haben die Behörden Zeit vom 24.08.2009 bis 24.11.2009 den Fahrzeugführer zum Tatzeitpunkt zu ermitteln....wenn sie in der Zeit deinen Arbeitgeber angeschrieben haben...und er darauf geantwortet hat...ergibt sich eine Verlängerung um weiter 3 Monate...ergo können sie dir den Bußgeldbescheid bis zum 24.02.2010 zustellen ohne das es verjährt....

Vielleicht habe ich es auch mißverstanden....hmmm...
Ich drück dir mal die Daumen das du da ungeschoren rauskommst...
 
matthias85

matthias85

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Hmm...so wie ich das aus dem Post von Sonic interpretiere...haben die Behörden Zeit vom 24.08.2009 bis 24.11.2009 den Fahrzeugführer zum Tatzeitpunkt zu ermitteln....wenn sie in der Zeit deinen Arbeitgeber angeschrieben haben...und er darauf geantwortet hat...ergibt sich eine Verlängerung um weiter 3 Monate...ergo können sie dir den Bußgeldbescheid bis zum 24.02.2010 zustellen ohne das es verjährt....

Vielleicht habe ich es auch mißverstanden....hmmm...
Ich drück dir mal die Daumen das du da ungeschoren rauskommst...
Naja egal, aber Fahrerermittlung unterbricht nicht die Verjährung!

Naja gut, im Endeffekt muss man es ja auch mal so sehen, ich bin ja
nu mal die 16km/h mit den LKW zu schnell gewesen und wenn es nicht klappt
hab ich es ja sozusagen verdient, aber was mich dabei ankotzt, das es 165€ kosten soll!!!!
Daher ist es glaub ich verständlich, das ich alles versuch drum rum zu kommen, oder zumindest weniger wird!
Worauf ich halt aus bin, das die erhöhung des Bußgeldes laut §17 OWIG zurückgenommen wird, da das OWIG gesetz nicht gültig is, da es vom Bundestag aufgehoben wurde und
kein Rechtsstand hat!
 
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urkel26

urkel26

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Ruhrpott
Hui...165.-Euro....da is aber jemand Wiederholungstäter...^^

Regelsatz wären glaub ich so um die 70Euro zzgl Verwaltungsgebühren...
 
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