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Diskutiere Tönen im Vectra - Tuningecke & Modifizierung Forum im Bereich Opel Vectra Problemforum; Hello, ist es eigentlich erlaubt die rückleuchten leicht zu tönen mit tönungsspray?? was würde der tüv dazu denn sagen????
CD-Vectra

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Hello,
ist es eigentlich erlaubt die rückleuchten leicht zu tönen mit tönungsspray??
was würde der tüv dazu denn sagen????
 
Vectra CDX

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MESSIAS
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Der TÜV wird dich damit vom Hof jagen und das Auto stilllegen...

Am besten die Finger davon lassen. Natürlich ist sowas verboten. Genau wie die "lasierten" Rückleuchten bei Ebay, was im Grunde das gleiche ist.
 
S

Schoss2003

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Na, da kann ich nur sagen das ich mal meine Rückleutchen an meinem D Kadett getönt hatte!! Mit so ein zeug von ATU frag mich nicht wie sich das geschimpft hat, ist auch schon ein paar Tage her. Aber bin damit auch zum TÜV gefahren, der wollte nur das ich unterhalb der Rückleuchten auf jeder Seite Katzenaugen anbringe. Danach hat er mir die sogar eingetragen gehabt. Aber die Katzenaugen waren soooooooooo hässlich, das hat die “tollen“ Rückleuchten gleich wieder in den Schatten gestellt.
Das beste ist wenn man immer gleich den TÜV selber fragt, und dann weist du genau wo du dran bist.

Gruß Micha
 
vectra 16V

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Aber selbst wenn es eingetragen ist, bist du in dieser situation nicht auf der sicheren Seite!!
Im falle eines Unfalles können die dir trotzdem ans geld, weil die Lichtdurchlässigkeit unter umständen nicht groß genug ist, davür wollen die ein lichttechnisches gutachten!!! das kostet ein Schweine Geld!!
 
S

Schoss2003

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Wenn der TÜV mir was einträgt und somit sein Segen gibt das mein Auto voll Strassen tauglich ist dann brauch ich da nichts mehr! Dafür ist doch der TÜV, sonnst müsste ich ja bei allem was ich eintragen lasse noch mal ein Sondergutachten. Der TÜV sagt mein Auto ist voll und ganz Verkehrstauglich und trägt meine umbauten ein (Spoiler, MHV, neue bzw. andere Leuchten und und) da kann dann nicht die Versicherung kommen und sagen wir zahlen da nicht mehr, dass können die machen wenn nichts eingetragen ist und keine ABE oder wie jetzt das Europäische Ding (EBE oder EBG) heißt, vorhanden ist.
Gruß Micha
 
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MESSIAS
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Schoss2003 schrieb:
Wenn der TÜV mir was einträgt und somit sein Segen gibt das mein Auto voll Strassen tauglich ist dann brauch ich da nichts mehr!

Irrtum...Vectra 16V hat leider recht..
 
Lars@4x4

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da muß ich den anderen leider recht geben
bei mir war auch soweit alles eingetragen und nur weil ich für die reifen noch keine abnahme hatte haben sie den rest auch angezweifelt und ich mußte zum tüv und mängelkarte ausfüllen lassen
 
Vectra CDX

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MESSIAS
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...spielen wir das einmal durch. Ihr bekommt die Leuchten von Eurem Prüfer eingetragen. Wenig später kommt Ihr in eine Polizeikontrolle. Der Beamte bezweifelt, dass es sich um legale Leuchten handelt. Das Fahrzeug wird einem anderen Prüfer vorgestellt. Dieser durchschaut die nette Spielerei natürlich sofort.
Ihr zieht vor Gericht, mit einer vermeintlich sicheren Eintragung im Rücken. Der zuständige Prüfer wird als Zeuge geholt, betrachtet die Lampen. Was wird nun passieren? Wählt die wahrscheinliche Möglichkeit selber aus: a) er bricht in Tränen aus und gesteht, dass er das nie hätte eintragen dürfen, es aber trotzdem getan hat und er alleine schuld sei, oder b) er behauptet, am Tag der Eintragung seien andere, zulässige Leuchten verbaut gewesen. Seine Eintragung sei natürlich schwammig, aber damit hätte er ja auch nicht rechnen können.
Letztendlich hängt sein Job daran, da wird er sich nicht für Euch schuldig bekennen. Die Eintragung ist also auch für ihn sicher.

Fazit:
Die Zulassung einer Leuchte erfolgt erst nach einer extrem aufwendigen Prüfung. Das Zulassungszeichen hat einen urkundenähnlichen Charakter. Wenn Ihr nun die Lampe sprayt (Auftragung einer Beschichtung), verändert Ihr logischerweise deren (geprüfte) Werte.
Damit erlischt in diesem Moment die Zulassung, die Lampe darf also im Strassenverkehr nicht mehr benutzt werden. Tut Ihr dies trotzdem, erlischt damit strenggenommen die ABE des Fahrzeugs, weil Ihr wissentlich an betriebswichtigen Teilen (Beleuchtung) manipuliert habt. Ein nicht zugelassenes Fahrzeug muss von der Versicherung nicht versichert werden. Obwohl Ihr also Eure Beiträge zahlt, seid Ihr bei einem Unfalls nicht versichert. Jeder Gutachter stellt die unzulässigen Leuchten fest (das ist sein Job). Und wenn eine Versicherung nicht zahlen muss, tut sie das nicht, auch nicht weil Ihr so nett ausseht und so freundlich seid. Ihr bleibt also auf dem Schaden sitzen.

quelle: www.tuning-recht.de
 
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Schoss2003

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Dann habe ich alle meine Eintragungen für den Ars… gemacht, ja?
Ich habe eine Heckscheibenblende mit Materialgutachten, beider Eintragung hat sich der Prüfer die Sache angeschaut, hat sein Segen gegeben und das Materialgutachten einbehalten und ich habe ein Eintrag in die Papiere bekommen. Wenn ich jetzt ein Unfall baue, dann sagt die Versicherung einfach; Das Fahrzeug hatte durch den Umbau eine nicht mehr Originale Aerodynamik und konnte so nicht mehr gefahren los gefahren werden darum Zahlen wir nicht!. Dann brauch ich ja nicht mehr zum TÜV fahren, grade jetzt mit den neuen Papieren da steht ja eh so gut wie nichts mehr drin! Wenn ein TÜV Prüfer sagt das ist ok, dann war es bis jetzt in meinen Augen auch ok. Und dann gibt es ja 1000 Sachen die die Versicherung als Grund für eine nicht Zahlung angeben könnte, nur mal als Beispiel die Blaue Tachobeleuchtung, könnten die ja auch sagen, ich hätte zu helle Dioden drin und war von meinen Armaturen geblendet und habe somit einen Unfall mit einem nicht Straßentauglichen PKW gebaut und ich bleibe auf meinen Kosten sitzen……..
Gruß Micha
 
Lars@4x4

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hm das die neuen papiere nen griff ins KL* waren wiseen wir ja alle daher solltest ja auch den alten fahrzeugbrief kopieren solltest du dein fahrzeug abgemeldet haben. weiterhin kann man ja darauf bestehen das alle eintragungen übernommen werden in den neuen. Und wenn es nen gutachten gibt wie ABE ABG usw dann haben die ihre Gültigkeit sondereintragungen nach 19.?? können von jedem angezweiflet werden da diese im ermessen jeden einzelnen prüfers liegen
 
H-Opelhase

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Vectra CDX schrieb:
.......

Fazit:
Die Zulassung einer Leuchte erfolgt erst nach einer extrem aufwendigen Prüfung. Das Zulassungszeichen hat einen urkundenähnlichen Charakter. Wenn Ihr nun die Lampe sprayt (Auftragung einer Beschichtung), verändert Ihr logischerweise deren (geprüfte) Werte.
Damit erlischt in diesem Moment die Zulassung .....

quelle: www.tuning-recht.de
Ich hab mal eine der wichtigsten Aussagen da raus gesucht. "Veränderung geprüfter Werte".
Soll heissen: Werden die Sachen so verbaut,wie vom Hersteller konstruiert und im Gutachten geprüft,wirst du auch nie Probleme wegen hinfälligen oder "nicht zulässigen Eintragungen" bekommen.
 
S

Schoss2003

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Also wenn das was vectra a 4x4 sagt:

"Und wenn es nen gutachten gibt wie ABE ABG usw dann haben die ihre Gültigkeit sondereintragungen nach 19.?? können von jedem angezweiflet werden da diese im ermessen jeden einzelnen prüfers liegen"

(weiss nicht wie man ein Zitat einfügt,sorry)

So mit ist der schluss des Satzes für mich so als wenn jede Prüfung für den ARSCH ist!!
Gruß Micha
 
rene16v

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Es geht darum das bei diesen "Tönungssprays" sogar draufsteht "nicht zulässig im Bereich der STVZO". Da gibt es keine Nr, kein Gutachten oder sonst was für, was hat der Prüfer dir denn reingeschrieben das es so ok sei? Ein Materialgutachten hat eine Nr, Prüfbericht, Festigkeitsgutachten ... da steht meist dabei wie die Sache anzubauen ist und dann liegt es beim Prüfer ob er sagt ist ok so, ist fest angebaut und er hat keine Bedenken damit und trägt das ganze mit Bezeichnung und Nr ein. Das Spray kannst du vergleichen z.B. mit Federklammern, veränderst ein Bauteil des Fahrzeuges was nur in seiner hergestellten Form gültig und rechtens ist und somit hast du die A...karte gezogen. Wenn dir einer hinten drauf knallt und sagt er konnte das Bremslicht nicht richtig sehen und es wird da nachgeforscht bekommst du eine Teilschuld. Deine Versicherung wird zwar bei einem Unfall zahlen aber dich wegen solchen Sachen danach in Regress nehmen!!!
 
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