...spielen wir das einmal durch. Ihr bekommt die Leuchten von Eurem Prüfer eingetragen. Wenig später kommt Ihr in eine Polizeikontrolle. Der Beamte bezweifelt, dass es sich um legale Leuchten handelt. Das Fahrzeug wird einem anderen Prüfer vorgestellt. Dieser durchschaut die nette Spielerei natürlich sofort.
Ihr zieht vor Gericht, mit einer vermeintlich sicheren Eintragung im Rücken. Der zuständige Prüfer wird als Zeuge geholt, betrachtet die Lampen. Was wird nun passieren? Wählt die wahrscheinliche Möglichkeit selber aus: a) er bricht in Tränen aus und gesteht, dass er das nie hätte eintragen dürfen, es aber trotzdem getan hat und er alleine schuld sei, oder b) er behauptet, am Tag der Eintragung seien andere, zulässige Leuchten verbaut gewesen. Seine Eintragung sei natürlich schwammig, aber damit hätte er ja auch nicht rechnen können.
Letztendlich hängt sein Job daran, da wird er sich nicht für Euch schuldig bekennen. Die Eintragung ist also auch für ihn sicher.
Fazit:
Die Zulassung einer Leuchte erfolgt erst nach einer extrem aufwendigen Prüfung. Das Zulassungszeichen hat einen urkundenähnlichen Charakter. Wenn Ihr nun die Lampe sprayt (Auftragung einer Beschichtung), verändert Ihr logischerweise deren (geprüfte) Werte.
Damit erlischt in diesem Moment die Zulassung, die Lampe darf also im Strassenverkehr nicht mehr benutzt werden. Tut Ihr dies trotzdem, erlischt damit strenggenommen die ABE des Fahrzeugs, weil Ihr wissentlich an betriebswichtigen Teilen (Beleuchtung) manipuliert habt. Ein nicht zugelassenes Fahrzeug muss von der Versicherung nicht versichert werden. Obwohl Ihr also Eure Beiträge zahlt, seid Ihr bei einem Unfalls nicht versichert. Jeder Gutachter stellt die unzulässigen Leuchten fest (das ist sein Job). Und wenn eine Versicherung nicht zahlen muss, tut sie das nicht, auch nicht weil Ihr so nett ausseht und so freundlich seid. Ihr bleibt also auf dem Schaden sitzen.
quelle:
www.tuning-recht.de