ich dachte ja echt der text wäre eindeutig gewesen aber scheinbar nicht
dein tüv prüfer kann sagen was er will, eine BEHÖRDE wird ja wohl keinen schmarrn auf ihre webseite schreiben oder? und wie lange würde das da dann stehen...
ich wunder mich immer wieder, wie man 100%ige argumente nur mit dem wunschdenken es wäre eintragbar ignorieren kann. und es sind auch ständig diesselben diskussion...da gibts n tüv der trägts mir ein...ich hab gehört/kenne jemand der hats eingetragen...eine eintragung is unanfechtbar...
klar hätte ich auch gern xenon in meinem A. aber was nicht geht, geht eben nicht. da hilfts auch nix wenn ich es nit glauben will ^^
kurzum:
1. die gesetze für beleuchtungen sind klar, was nicht ausdrücklich zugelassen ist, kann nicht eingetragen werden. vor allem da auf den ubb's die dazu nötigen prüfnummern fehlen würden.
2. eintragungen sind sehr wohl anfechtbar, jeder zeit, von jedem polizisten. wie vectra girl schon sagte.
3. du bist nicht fein raus wenns eingetragen ist. ist die eintragung nicht legal wirds erst richtig spassig.
4. es kann nichts mehr ausgetragen werden..von wegen. ich sage nur alu heckflügel.
5. unwissenheit schützt vor strafe nicht. jeder halter ist für die vorschriftsmässigkeit seines fahrzeuges verantwortlich, _nicht_ der tüv'er. der tüv ist nur eine kontrolleinrichtung, keine zulassungsbehörde. von daher bestimmt auch nicht der tüv was erlaubt ist.
@dragon: in/unter den türen wäre es keine unterbodenbeleuchtung und zählt auch zu den innenraumbeleuchtungen. aber im golf gti sind diese umfeldleuchten sowieso in den aussenspiegeln, und nich unter dem auto. zulassungstechnisch wäre das schonwieder ein ganz anderer umstand. und die gehen auch nicht über die innenraumbeleuchtung sondern sind über die ffb geschaltet. dazu kommt das ein hersteller sein auto ja erstmal abnehmen lassen muss. damit haben die spiegel (mit den leuchten drin) die nötigen zulassungsnummern, und das auto ist als ganzes so abgenommen. die ubb's wurden nie irgendwelchen prüfungen unterzogen, aber wie wir alle wissen gibts in deutschland so ziemlich alles nur gegen gutachten eingetragen. selbst wenn es eintragbar wäre müsste der hersteller bestimmte kriterien nachweisen können und ein gutachten erstellen lassen, genauso wie ein felgenhersteller darlegen muss das er bei einer zugelassenen felge dauerhaft die gleiche qualität herstellt, und nicht eine mehr aushält als die andere. dazu kommt, was am golf serie ist, ist deshalb nich für alle anderen erlaubt.
bestes beispiel: wasser-methanol einspritzung. in einigen saab gabs das als sonderaustattung, wirst aber so nicht eingetragen kriegen.
grüsse nixi ^^