Neue Richtlinien bei der HU

Diskutiere Neue Richtlinien bei der HU im TÜV Ecke Forum im Bereich Tüv Forum; Moin Moin Ab dem 01.04.2012 wird es bei der Verkehrssicherheitsprüfung nach §29 (HU) neue Richtlinien geben. Was mitunter am Schönsten ist, ist...
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Müller1

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Moin Moin

Ab dem 01.04.2012 wird es bei der Verkehrssicherheitsprüfung nach §29 (HU) neue Richtlinien geben.
Was mitunter am Schönsten ist, ist das die Rückdatierung entfällt. Allerdings soll die Gebühr für die HU für "Zuspätkommer" 20% mehr kosten (ob das durchkommt steht noch in frage).
Es werden eine Menge "geringe Mängel" entfallen, die stattdessen erheblich werden.
Es werden aber auch ein paar "erhebliche Mängel" wieder zu geringen werden.
 
VectraPower-16V

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Tripel-As
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Gibt es da eine Liste von den "geringen Mängeln" und nicht geringen Mängeln"?

Lg
Kalle
 
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Müller1

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Ja klar, natürlich gibt es da eine Liste die besagt welche Mängel noch als "gering" durchgehen und welche als "erheblich". Aber diese Liste ist laaang. Wie genau sich das Ganze ab dem 01.04. ändern wird kann ich noch nicht sagen.
Aber selbst die aktuellen Vorgaben sind schon der Hammer.
 
Nixplaner

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Sechssüchtig
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wieso schwer machen, wenn der mangel berechtigt ist hab ich kein problem damit. mich regt es nur auf wenn dann scheibenwischer oder so quatsch drinstehen nur damit überhaupt ein mangel gefunden wurde.
 
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Müller1

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Es wird noch richtig blöde für den Autofahrer. Dadurch das das Rückdatieren wegfallen soll, werden voraussichtlich zusätzliche Gebühren für Überzieher erhoben.
Es wird sich im Bereich der Mängelfeststellung einiges tun. So wird z.B eine defekte Kennzeichenleuchte (vorrausgesetzt man hat zwei) auch weiterhin ein geringer Mangel bleiben. Sind jedoch beide defekt oder man hat nur eine, ist es dann eine erheblicher Mangel.
Dafür wird wiederum z.B. bei den Achswellenmanschetten die Zügel etwas lockerer gelassen. Ein minimales Loch in der Manschette oder leichter Fettaustritt an den Schellen war bis jetzt immer ein Durchfallgrund. Das wird in Zukunft wohl nicht mehr der Fall sein.
 
JohnnyGTR

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wird immer alles beschis....,

wartet mal ab so in 3-4 jahren gibts dann wieder bücherverbrennungen dazu dann ACTA und jeder der überhaupt Internet oder telefon hat steht eh mit einem Bein schon im Knast:rolleyes:
 
Nixplaner

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was denn an dem wegfall der rückdatierung blöde? sorry da hab ich kein mitleid, man braucht doch nur rechtzeitig zum tüv zu fahren. in meinem ganzen leben hab ich noch nie irgendein auto überzogen.
 
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Müller1

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An dem Wegfall der Rückdatierung ist nichts blöde. Das bedeutet ja nur das wenn man zwei Monate zu spät kommt man wieder volle 24 Monate bekommt anstatt wie bisher nur 22 Monate.
Jedoch sollen Überzieher zusätzlich zur Kasse gebeten werden.
Ab wann und wieviel weiß ich leider noch nicht.
 
Zero

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So wie ich das gehört hab wurde das auf Eisgelegt da Saarland nicht mitspielen wollte!!!

mfg ZEro
 
Nixplaner

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tjo das finde ich auch richtig so. ansonsten bin ich, der sein fahrzeug immer rechtzeitig zum tüv fährt, der depp. wer zu spät kommt den bestraft das leben heißt es, und lieber langen die da dann da zu als woanders.
 
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wie viel zu spät ist denn "zu spät"? bei mir ist der tüv jetzt fällig... allerdings bin ich gerade etwas knapp bei kasse (muss bremsen machen, habe sie jetzt schon bestellt). die bremsen weiss ich, dass ich sie machen muss, denn sonst fall ich noch durch. wenn ich jetzt quasi trotzdem hingehen würd, dürft ich auch mit dem erheblichen mangel, nämlich abgenutzten bremsen 1 monat weiterfahren. so warte ich bis das zeug kommt, bau das ein und gut ist. ich find das kacke. auch die rückdatierung find ich quatsch, ob da jetzt 2 oder 3 da steht ist doch einerlei. zum glück muss man sich den spaß nur alle 2 jahre geben.
 
Nixplaner

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ich glaub es ist ab 2 monate.

sorry wenn ich das jetzt sage, aber die HU kommt ohnehin nicht überraschend, und auch das die bremsen langsam dem ende zugehen hast du bestimmt nicht erst gestern gemerkt. wenn man merkt das beides ziemlich gleichzeitig zusammenkommt sollte man vll frühzeitig reagieren.

bei mir sitzt die kohle auch nicht so locker, aber wenn man sich innerhalb von 2 monaten keine bremsscheiben für 80€ leisten kann, sollte man sich vll überlegen auf nen kleineren wagen umzusteigen oder man beisst eben in den sauren apfel und lässt die zusatzgebühr (um die es ja, da sind wir uns einig, eigentlich geht) über sich ergehen. für alles im leben muss man bezahlen wenn man zu spät kommt. ist halt so.
 
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Müller1

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Also "zu spät" ist man bereits ab dem ersten Tag. Heißt also, wenn man im Februar dran ist und es ist der erste März, ist man bereits drüber. Da gibt es auch eine Tabelle für diese Ordnungswiedrigkeit.

Bei bis zu zwei Monate kostet es 15 Euro.
Mehr als zwei und bis zu vier Monate kostet es 25 Euro.
Mehr als vier und bis zu acht Monate kostet es 40 Euro und 1 Punkt.
Mehr als acht Monate kostet es 75 Euro und 2 Punkte.

Vorrausgesetzt natürlich die lieben Orndungshüter erwischen einen im Straßenverkehr. Das eigene Grundstück ist keine Ausnahme solange das Fahrzeug zugelassen ist!

Wobei man allerdings immer wieder etwas anderes hört und liest. Nagelt mich also bitte nicht darauf fest.
 
t3cMast3r

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die Sache mit Privatgrundstück verhällt sich wie folgt: Ist das Privatgrundstück an den öffentlichen Verkehr "angeschlossen", so muss das KFZ Versichert sein und TÜV haben. Stellst dus jedoch in eine Garage, kann dir logischerweise nix passieren. Das gleiche gilt, wenn du dein Hoftor zumachst. Ein Privater Stellplatz gehört hier nicht dazu.
 
Nixplaner

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Sechssüchtig
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müller es ging um die zusatzuntersuchung beim tüv, und nicht um die strafe durch die rennleitung.


tecmaster: rechtliche grundlage? absoluter nonsense. ist das fahrzeug angemeldet, muss es tüv haben. ist das fahrzeug abgemeldet, ist es natürlich egal. auf meinem grundstück ist es völlig egal ob es angemeldet ist oder nicht, unabhängig davon ob das ganze "angeschlossen" ist wie du es nennst. §3 FZV "(1) Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind..."

da steht ganz klar wenn sie in betrieb gesetzt werden.

ansonsten müsste jeder autohändler und jede werkstatt alle fahrzeuge auf ihrem hof angemeldet haben, denn die grundstücke sind ja sogut wie immer angeschlossen und frei zugänglich.
 
t3cMast3r

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dann stell mal dein auto ohne nummernschild auf einen stellplatz der nicht eingezäunt ist, dann wirst du sehen, dass da in kürzester zeit so ein gelber zettel mit dem freundlichen hinweis das auto zu entfernen dranklebt!
 
Nixplaner

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tja schlechte nachrichten für dich, das hab ich schon seit 2 jahren dauerhaft so (und davor auch unregelmäßig seit ich autofahre). ich hab jetz seit 2 jahren einen schlachter neben meinem carport stehen, direkt an der öffentlichen straße.

a) mein nachbar ist der chef der örtlichen zulassungsstelle und ein totaler korinntenkacker, könnte er etwas unternehmen hätte er es längst gemacht. er sieht das fahrzeug jeden tag wenn er heimkommt.

b) vor 2 jahren hat jemand an meinem sommerfahrzeug, während es abgemeldet war, auf diesem stellplatz die scheibe eingedroschen. ich habe die polizei angerufen, die erste frage steht das fahrzeug auf der öffentlichen straße, antwort nein. die beamten kamen haben den schaden aufgenommen und beweise gesichert im möglichen rahmen. ich habe gefragt ob das fahrzeug so abgestellt werden darf, antwort ja.

hier siehst du den stellplatz selbst
http://www.opel-ig-cham.de/josefsbilder/gross2/14.jpg

und hier im hintergrund siehst du das er direkt an die straße angrenzt
http://www.opel-ig-cham.de/josefsbilder/gross4/5.jpg

beide fotos mit abgemeldeten fahrzeugen.

ps: ich warte immernoch auf die rechtliche grundlage ;(
 
McChris15

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Könnte Sonderfläche bei dir sein und wenn die im Grundbuch auch so eingetragen ist passt das schon so. Und seit wann machen sich die Grünen mehr arbeit als se müssen?

Mit dem Tüv kenne ich es so, dass man 4Wochen überziehen darf. Meiner ist dieses Jahr im August dranne, aber der Dicke würde locker durch kommen. Aber mal sehen, bissher habe ich für jedes Auto auf legalem Wege Tüv bekommen und das wird auch weiter so passieren.

Einer Bekannten sind die Cops bis vor die Haustür gefolgt, weil der Tüv nen paar Monate abgelaufen war, nur sie haben einen Fehler gemacht quasi Hausfriedensbruch begangen somit bekamm sie nur ein dudu von den Beamten.

mfg
 
Hellbound64

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Das alles ist ja noch Harmlos ferner sollen die Fahrzeuge die zur HU kommen im OBD SYSTEM ausgelesen werden zwecks Fehler im Speicher wie ABS ,AIRBAG usw. und ferner sollen die Prüfer das Auto wieder bewegen wie früher das heisst das Fahrzeug wird vor oder nach der Prüfung vom Prüfer Probegefahren.
 
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