Vectra Allgemein A-B-C Erlaubt oder nicht?

Diskutiere Erlaubt oder nicht? im Vectra - Umbauten am Vectra Forum im Bereich Opel Vectra Problemforum; Hallo, vorab weiß ich das es sich sehr nahe an der Grenze der Legalität bewegt. So nun zum eigentlichen Vorhaben: Ich werde mir eine...
Orkan

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Tripel-As
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Hallo,

vorab weiß ich das es sich sehr nahe an der Grenze der Legalität bewegt.
So nun zum eigentlichen Vorhaben:

Ich werde mir eine Innenraumbeleuchtung einbauen, die sich anschaltet wenn ich die türen aufmache und/oder wenn Türen zu sind über einen Schalter überm Radio anschalten kann. Ich würde mir aber zusätzlich gerne Vorne am ausserhalb am Auto auch SMD-Leisten anbauen (siehe Bild), den ich nochmal über einen separaten Schalter einschalten kann, falls ich das möchte.
Ich will es auch nicht beim fahren benutzen, sondern nur wenn ich bei meinem Bro bin oder irgendwo am Parkplatz im Hof usw.
Darf ich das machen, ohne meine Zulassung zu verlieren. Will es natürlich auch so machen das es der Tüv´er bzw. Polizei nicht sieht!
 

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Apophis68

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Eroberer
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Moin,

ist leider nicht erlaubt, somit würdest du die Betriebserlaubniss verlieren.

Der Grund dafür ist §49a, Absatz 1 der StVZO

Zitat:

§49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze

(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsbereit sein. Lichttechnische Einrichtungen an Kraftfahrzeugen und Anhängern, auf die sich die Richtlinie 76/756/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. EG Nr. L 262 S. 1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 91/663/EWG der Kommission vom 10. Dezember 1991 (ABl. EG Nr. L 366 S. 17, ABl. EG 1992 Nr. L 172 S. 87) bezieht, müssen innerhalb der in dieser Richtlinie angegebenen Winkel und unter den dort genannten Anforderungen sichtbar sein.
:Zitat ende

Gruß
Apo
 
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Gelber Engel
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Dann dürfen die Ordnungshüter ja schon ein Auto stillegen,wo z.B. ein Nebelscheinwerfer nicht funktioniert!
Denn wie die Vorschrift sagt:
...müssen ständig einsatzbereit sein...

Also back to real Life:
Wenn du etwas angebracht hast,was nicht so richtig "koscha" ist,dann drücken die meistens ein Auge zu,solange die dich nicht damit rum fahren sehen!
Ich habe auch noch die Halter der Unterbodenbeleuchtung montiert,obwohl die schon seit 8Jahren nicht mehr funktioniert!
Die gucken zwar immer etwas streng,aber es gab deswegen noch keine Probleme.
 
Panzerbaer

Panzerbaer

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Rostock und mein Fahrersitz
also mein stand der dinge ist, das man die sachen verbauen darf, aber nicht betriebsbereit.

soll heissen mit nem schalter im innenraum wird wohl nicht ok sein, weil es ja während der fahrt einschalten kannst.

wenn du allerdings zum beispiel im motorraum den stromkreis unterbrichst, stecker, schelle, clip oder ähnliches. musst da ja vorher anhalten und das ganze erst anschliessen. somit ist es nciht betriebsbereit und zulässig.


ich will mir blaue unterbodenbeleuhtung montieren und an den stromkreislauf der türleuchten hängen, also das sie nur angeht wenn eine beliebige türe aufgeht, oder der wagen entriegelt wird, und mit dem schliessen der türe erlischt. also genauso wie die innenraumleuchten, die hinteren angriffleuchten und die türpappenlampen. das wäre als zusätzliche einstiegshilfe ohne extra schalter ebendfalls zulässig, da es während der fahrt nicht angehen kann ausser es will einer aussem auto springen8)
die option eines zusätzlichen stromkreises mit schalter sei mal vergessen zu erwähnen ^^ :151:
 
Apophis68

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Eroberer
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Dann dürfen die Ordnungshüter ja schon ein Auto stillegen,wo z.B. ein Nebelscheinwerfer nicht funktioniert!
In der Tat, sie dürften! ( sie werden es in der Regel aber so schnell nicht tun;( )

Auf der anderen Seite ist mir ein Fall bekannt (ist bei uns hier im Dorf passiert)
BMW Fahrer fährt über einem Zeitraum von gut 2 Monaten immer mit einem defekten rechten Hauptscheinwerfer rum, wird mehrfach von den der Polizei aufgefordert dieses zu Reparieren, kümmert sich aber nicht drum. Dem haben sie dann das weitere fahren mit dem Wagen verboten, er musste es Reparieren und vorführen, erst dann durfte er wieder fahren mit dem Wagen.

also mein stand der dinge ist, das man die sachen verbauen darf, aber nicht betriebsbereit.
Leider nein, warum...
aus StVZO : ......dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen.........Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsbereit sein.
Natürlich muß man die Kirche auch im Dorf lassen und im normalfall werden sie einem den Wagen nicht wegen paar Lämpchen oder LED's stillegen.
Ich kann auch nicht verstehen warum zb. zu Weihnachten so ein kleiner beleuchteter Baum nicht erlaubt ist. Auch wenn ich selbst sowas nie ins Auto hängen würde8)
Andererseits wär es erlaubt möchte ich nicht wissen auf was für kranke Ideen die Leute kommen würden.

Als in den 80er Jahren die Serie Knight Rider ins Tv gekommen ist, haben wir uns auch so ein Lauflicht in den Kühlergrill geklebt, das gab auch einen riesen Aufstand in der ersten Kontrolle, nur stillgelegt wurde trotzdem kein Fahrzeug.:kaputt:

Oder als damals die ersten Zusatzbremslichter auf dem Markt gekommen sind, wurden die nur paarweise Verkauft und als wir auf die Idee gekommen sind uns nur eine davon auf die Heck-/Hutablage zu stellen (in die Mitte) wurden wir auch ständig angehalten, wurden verwarnt und/oder mussten 10 D-Mark Strafe zahlen. Stillgelegt wurde auch keiner^^
Heute ist eine dritte Bremsleuchte in der Mitte standart.


Wenn aber die Frage hier gestellt wird, erlaubt oder nicht?

Muss man Antworten; Nein es ist nicht erlaubt.

Gruß
Apo
 
Nixplaner

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Sechssüchtig
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das wichtige wurde ja schon gesagt, aussen dürfen nur die zulässigen leuchten montiert sein. alles andere ist nicht legal, kann also jederzeit probleme geben.
 
Orkan

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Tripel-As
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ok danke für eure teilnahme,

thema kann geschlossen werden
 
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Erlaubt oder nicht?

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