SilverSurfer01
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Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern, wurden im Straßenverkehrsgesetz einige Änderungen vorgenommen.
So wird zum Beispiel die Bußgeldobergrenze für Alkoholverstöße von 1500 Euro auf 3000 Euro und für die anderen Verkehrsordnungswidrigkeiten von 1000 Euro auf 2000 Euro erhöht. Die Bußgeldsätze für einzelne Verkehrsverstöße werden dann innerhalb dieses neuen Rahmens in der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) geregelt.
Die Änderungen im Bußgeld-Katalog dienen der Verkehrssicherheit, es geht nicht um eine durchgehende Anhebung der Geldbußen, bei Verwarnungsgeldern oder Parkverstößen bleibt alles beim Alten. Auch die Dauer der gegebenenfalls möglichen Fahrverbote bleibt unverändert. Vor allem Raser und Drängler und diejenigen, die sich im Verkehr besonders rücksichtslos verhalten und andere vorsätzlich gefährden, müssen mit deutlich höheren Bußgeldern rechnen.
Die Änderungen treten voraussichtlich zum 1. Februar 2009 in Kraft.
So wird zum Beispiel die Bußgeldobergrenze für Alkoholverstöße von 1500 Euro auf 3000 Euro und für die anderen Verkehrsordnungswidrigkeiten von 1000 Euro auf 2000 Euro erhöht. Die Bußgeldsätze für einzelne Verkehrsverstöße werden dann innerhalb dieses neuen Rahmens in der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) geregelt.
Die Änderungen im Bußgeld-Katalog dienen der Verkehrssicherheit, es geht nicht um eine durchgehende Anhebung der Geldbußen, bei Verwarnungsgeldern oder Parkverstößen bleibt alles beim Alten. Auch die Dauer der gegebenenfalls möglichen Fahrverbote bleibt unverändert. Vor allem Raser und Drängler und diejenigen, die sich im Verkehr besonders rücksichtslos verhalten und andere vorsätzlich gefährden, müssen mit deutlich höheren Bußgeldern rechnen.
Die Änderungen treten voraussichtlich zum 1. Februar 2009 in Kraft.
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