Farbe und Lackzustand: Einfarbige Lacke werden auf jeden Fall akzeptiert, auch in Metallic-Schattierungen. Paintbrush auf der Motorhaube werden nicht akzeptiert. Zum Zustand des Lacks heißt es: „Je älter das Fahrzeug, desto mehr Schönheitsfehler sind möglich.“
Rost: Eine Rostlaube kann nicht positiv begutachtet werden, auch wenn die Zuteilung der Hauptuntersuchungs-Plakette möglich wäre.“
Rahmen: Fachgerechte Reparaturen sind notwendig. Schweißarbeiten nach Patchwork-Art werden nicht akzeptiert werden.
Bremsen: Änderungen, die der Verkehrssicherheit dienen, wie z. Bsp. der Austausch einer Seilzugbremsen durch eine hydraulische Bremsanlage sind möglich.
Innenausstattung: Hier wird, wie generell auf weitgehende Originalität geachtet. Original- Komponenten dürfen nicht durch Produkte anderer Herstelle ausgetauscht worden sein. Als übermäßiger Stilbruch wird betrachtet, wenn beispielsweise die Sitze nachträglich mit einem Stoff im Zebra-Look überzogen wurden. Der Einbau eines modernes Autoradios ist statthaft.
Licht: absolut inakzeptabel ist der Austausch der originalen Scheinwerfer
Reifen und Räder: Entscheidend ist der Räderkatalog für den betreffenden Fahrzeugtyp . Alle Umrüstungen, die dort aufgeführt sind, werden akzeptiert. Ist im jeweiligen Räderkatalog kein Vermerk, dürfen Reifen höchstens um zwei Nummern breiter sein als im Original
Abgasanlage: Umweltschutz geht vor Originalität Der Einbau eines Katalysators im Oldtimer wird akzeptiert.