Opel Vectra B Auffahrunfall mit AHK

Diskutiere Auffahrunfall mit AHK im Vectra - Allgemein Forum im Bereich Opel Vectra Problemforum; Hallo zusammen! Dieses ist mein erster und gleich nicht erfreulicher Post. Mir ist heute einer auf meinen Vecci drauf geknallt. Auf den ersten...
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Soulfighter79

Frischling
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Hallo zusammen!

Dieses ist mein erster und gleich nicht erfreulicher Post.
Mir ist heute einer auf meinen Vecci drauf geknallt.
Auf den ersten Blick ist nicht viel zu sehen, klar die Stoßstange und die Heckklappe sind verbeult und müssen wohl neu.Ich habe mich eben mal drunter gelegt und hinter der Sroßstange an der Seite wo diese eingedrückt ist, ist auch das Blech dahinter eingedrückt. Weiterhin geht auch die Klappe nicht mehr gut auf und dahinter ist es an der ecke auch leicht eingedrückt.

In einem anderen Beitrag den ich hier im Forum gefunden habe hatte einer genau dieses Problem auch, nur ohne das er eine AHK hatte.
Ich habe nun schon viel gelesen und überall steht das die AHK wohl auch neu muss. Ich suche also schonmal vorweg eine Stoßstange und ne Heckklappe in der Farbe, also wenn die noch einer hat und los werden will, her damit.

Nun kurz zu meinen Fragen.

Soll ich zum Sachverständigen gehen, oder nur in die Werkstatt?
Der Wagen hat ein Gasanlage, muss da alles neu überprüft werden?
Wo kann ich die Karosse überprüfen lassen, ob diese nicht verzogen ist? Wohne in Essen).

Danke schonmal für eure Hilfe.

MFG,Souly!

PICS:
http://s1.directupload.net/file/d/2840/rc98kyvy_jpg.htm

http://s14.directupload.net/file/d/2840/d3c96me7_jpg.htm
 
B

badworseme

Gast
zu nem freien KfZ-Gutachter gehen. Musst auch nicht in Vorkasse treten, der holt sich das von der gegnerischen Versicherung. Was alles neu muss/sollte weiß er auch am Besten.

Hatte ich auch erst vor n paar Monaten, geht relativ reibungslos und du machst am Ende sogar noch Gewinn =)
 
t3cMast3r

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So schlimm sieht's gar ned aus... Denke mal du bist mit ner neuen Schürze und ner Klappe bedient! Aber wie gesagt, ab zum Gutachter und dann Kohle von der Versicherung kassieren :)
 
mende

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So schlimm sieht's gar ned aus... Denke mal du bist mit ner neuen Schürze und ner Klappe bedient!


Das problem dabei ist halt nur die AHK, da diese direkt mit dem Hauptrahmen verbunden ist, sollte er diese erwischt haben, kann es sein das sich da weitaus mehr verzogen hat als auf den ersten blick sichtbar. Aufjedenfall zu einen Gutachter oder Sachverständigen.
 
t3cMast3r

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Klar aber sieht ja so aus, als ob die Ahk nicht getroffen wurde!
 
mende

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die AHK sitzt ja nicht nur mittig wo die Kugel rausguckt...sie breitet sich ja hinter der stoßstange nach rechts und links aus.
 
t3cMast3r

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Weiß ich, aberda ist ja noch gut Luft, bis die mal anfängt. Das ist aber halt auch doof zu beurteilen auf Fotos!
 
mende

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auf dem einem bild sieht man das lackspuren bis fast zu mitte des fahrzeuges, kunststoff hat die eigenschaft sich wieder in die alte form zu bringen. ich empfehle einen Gutachter, der wird sich das genau unter augenschein nehmen und auch feststellen, ob richtbank oder nicht. Zu der Gasanlage, solltest du einen Reserverad-tank haben, würde ich eine dichtheitsprüfung machen lassen, oder halt mal dem Gutachter fragen.
 
ddkAh

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ist die AHK abnehmbar?
Wenn ja, dann haftest du im schlimmsten Fall für den ganzen Schaden der durch die AHK entschaden ist. Die muss nämlich eigentlich im Rahmen der Schadenminderungspflicht bei Nichtbenutzung abgenommen werden.

Deswegen wäre ich vorsichtig, denn hat das gegnerische Auto Schäden durch die AHK, kommst du evtl dafür auf.
 
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Soulfighter79

Frischling
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Die AHK ist nicht abnehmbar, von daher hatte ich Glück.

Also hinter der SToßstange ist der träger schon gut 5 cm eingedrückt.
Der muss rausgezogen werden. Der Lacker meinte heute zu mir,
das ich die Klappe neu brauche, die Stoßstange geht evtl zu reparieren.

Wenn wer noch ne heckklape hat am besten in der Farbe, bitte sort melden, wird dringend gesucht!!!
 
McChris15

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ist die AHK abnehmbar?
Wenn ja, dann haftest du im schlimmsten Fall für den ganzen Schaden der durch die AHK entschaden ist. Die muss nämlich eigentlich im Rahmen der Schadenminderungspflicht bei Nichtbenutzung abgenommen werden.

Deswegen wäre ich vorsichtig, denn hat das gegnerische Auto Schäden durch die AHK, kommst du evtl dafür auf.
So ein blödsinn die muss nur abgenommen werden wenn sie ins Nummernschild ragt.

mfg
 
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So ein blödsinn die muss nur abgenommen werden wenn sie ins Nummernschild ragt.

mfg
Das ist falsch!
Eine abnehmbare AHK MUSS bei nichtbenutzung abgenommen werden, da man sonst bei einem Unfall auf seinem Schaden sitzen bleibt, egal wer schuld an dem Unfall hatte!
D.h. ich könnte mit 50km/h absichtlich jm. hintenreinfahren, der eine abnehmbare AHK dran hat und müsste seinen Schaden nicht bezahlen.
So einen ähnlichen Fall hatte ein Kumpel von mir, nur war es bei ihm ausversehen. Macht ja niemand absichtlich sein Karren kaputt.^^
 
McChris15

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Das ist falsch!
Eine abnehmbare AHK MUSS bei nichtbenutzung abgenommen werden, da man sonst bei einem Unfall auf seinem Schaden sitzen bleibt, egal wer schuld an dem Unfall hatte!
D.h. ich könnte mit 50km/h absichtlich jm. hintenreinfahren, der eine abnehmbare AHK dran hat und müsste seinen Schaden nicht bezahlen.
So einen ähnlichen Fall hatte ein Kumpel von mir, nur war es bei ihm ausversehen. Macht ja niemand absichtlich sein Karren kaputt.^^
Das ist ja mal der größte Blödsinn überhaupt. Wir hatten das Thema erst in einer Bullenkontrolle mit nem Omega und dort wurde auch gesagt solange die AHK nicht bis ins Nummernschild ragt kann sie immer dranne bleiben. Also lest den Gesetzestext mal richtig und verbreitet nicht so einen Mist.

mfg

Und hier der geleg dafür.
Guten Tag Herr *****,
vielen Dank für Ihre Anfrage.

Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die vorschreibt, dass bei einem Pkw
mit abnehmbarer Anhängerkupplung die Anhängerkupplung bei Fahrten ohne
Anhänger immer abgenommen werden muß. Nach den dem ADAC vorliegenden
Informationen gibt es derzeit auf dem Markt auch keine abnehmbare
Anhängerkupplung, bei der im Rahmen der Betriebserlaubnis eine Abnahme bei
Fahrten ohne Anhänger vorgeschrieben oder empfohlen ist.

Bei einem Unfall kann es allerdings durchaus dazukommen, dass durch eine
vorhandene Anhängerkupplung am gegnerischen Fahrzeug ein größerer Schaden
entsteht. Unter dem Gesichtspunkt der Erhöhung der Betriebsgefahr ist daher
nicht auszuschließen, dass ein Gericht, obwohl eine Abnahmeverpflichtung die
abnehmbare Anhängerkupplung per Gesetz nicht besteht, ein Mitverschulden des
Kraftfahrers annimmt. Der Juristischen Zentrale des ADAC liegen einschlägige
Urteile bislang nicht vor.

Wir hoffen, Ihnen mit dieser Auskunft etwas weitergeholfen zu haben und
verbleiben

mit freundlichen Grüßen

Kai Thiele
Juristische Zentrale - RechtsService
ADAC e.V., Am Westpark 8, 81373 München [...]
 
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mende

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Also, da ich mein SuperVecci nun wieder notgedrungen auf der Bühne hatte, hab ih mir das mit der festen AHK bei mir (orig. Opel) angeguckt, also sie nutzt beidseitig hinter der stoßstange fast die komplette breite des Fahrzeuges aus und viel Luft zur Stoßstange ist da auch nicht. Von daher glaube ich gut daran das diese einen abbekommen hat bei Ihm. Wie doll sich die Kraft auf den Hauptträger vom Fahrzeug übertragen hat, und was für folgeschäden daraus entstanden sind, die noch nicht sichbar sind, kann in den fall nur ein Gutachter feststellen. Wenn der andere schuld hat, ist der Gutachter für ihn ja "kostenlos" und sollte genutzt werden.
 
Schubbie

Schubbie

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@McChris:
Du hast es doch schon selbst zitiert, dass der Schaden durch das abnehmen der AHK geringer ausfallen kann, somit versucht die Versicherung auch Geld zu sparen. Du bist von der Versicherung aus verpflichtet, Schäden immer möglichst gering zu halten, ansonsten musst Du für den "Mehrpreis" aufkommen. Das ist bei einer Wohngebäudeversicherung nichts anderes, hat man einen Wasserschaden, den man erstmal beobachtet und nichts dagegen tut und dadurch weitere Schäden entstehen, dann haftet man selbst dafür. Dieses gilt auch bei Unfällen, hier muss man möglichst immer so handeln, dass der Schaden möglichst gering bleibt, ansonsten kann man auf den Mehrkosten sitzen bleiben, wenn einem nachgewiesen wird, dass der Schaden hätte erheblich geringer ausfallen können.
Und warum sollte es dafür Gerichtsurteile geben, wenn es einleuchtend ist? Dadurch würde man seine Kosten ja nochmehr in die Höhe schrauben.
Gruß
Andreas
 
McChris15

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@Schubbi das mit der Versicherung mag ja sein, (nur ich bekomme mein Geld immer egal wie) mir ging es eher darum das der Irglaube verbreitet wird das ein Bußgeld fällig ist wenn man seine Abnehmbare AHK nicht abnimmt und dem ist nunmal nicht so.Sondern nur dann wenn diese wie beim Opel Meriva ins Nummernschild rein ragt.

Und bei einem Auffahrunfall wird zu 99.9% zu wenig Abstand gehalten und was will somit die Versicherung meines "Gegner" machen? Wenn er keinen Abstand hält und mir auf meine AHK fährt die ich nicht abgebaut habe muss diese trotzdem die 100% zahlen da kann kommen was will. Und auf dieses wenn und aber und kann gerede gebe ich nichts. Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei das stimmt wohl, aber jedem User hier Angst machen, weil er angeblich gegen die STVO/ STVZO verstößt ist einfach nur mies. Also informiert euch bitte vorher richtig in gesetzlichen Sachen und lest die Gesetzestexte richtig.

So und jetzt back to topic

P.s. Das ist auch der Grund warum ich kaum noch hier bin, weil teilweise nur Müll diskutiert wird.

mfg
 
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ddkAh

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Also McChris, wenn du dir meinen Beitrag durchliest, siehst du das ich mich doch stark im Konjunktiv bewege.

Es gibt nämlich KEINE Gesetzesvorlage die das Fahren mit abnehmbarer AHK verbietet. Es ist auch nicht unter Strafe gestellt.

Nur ist es so, dass bei solchen Schäden wie hier, ein größerer Schaden durch die AHK entstanden sein könnte.
der Grund: durch den "leichten" Aufprall ist es möglich, dass beim Auffahrenden Auto nur die Stoßstange kaputt gegangen ist, und keine tragenden Teile.
Da aber die AHK 10cm raus schaut und nur eine punktuelle Wirkung hat, kann sie den Träger verformt haben, was vermeidbar hätte sein können. Daraus folgt, das mit der Schadensminderungspflicht. Und die steht in dem Vertragstext deiner Versicherung.

Wenn dir aber mit 100km/h einer hintendrauf prescht, ist sicherlich egal ob du eine AHK dran hattest oder nicht.

Und du zahlst nicht den Schaden der bei dir entstanden ist, sondern der am gegnerischen Auto (also das was bei dir aufgefahren ist) durch deine AHK entstanden ist.
Das heißt du kriegst dein Geld, für deinen Schaden. Musst aber die Reparatur am Gegner zahlen.
 
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