Muss ich zum TÜV, wenn ich den Serienzustand wiederherstelle?

Diskutiere Muss ich zum TÜV, wenn ich den Serienzustand wiederherstelle? im TÜV Ecke Forum im Bereich Tüv Forum; grrr ich hab mir jetzt einen neuen Duplex ESD mit EG-Übereinstimmungserklärung also Eintragungsfrei... und einen bereits eingetragenen K&N...
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grrr ich hab mir jetzt einen neuen Duplex ESD mit EG-Übereinstimmungserklärung also Eintragungsfrei... und einen bereits eingetragenen K&N Sportluffi, diese muss ja jetzt nun wieder raus oder?

Wenn ihc nun wieder meinen Seiren Luftfilter einbaue... muss ich dann wieder zum TÜV und diesen austragen lassen? Oder ist das ok wenn ich den ursprünglichen serienzustand wiederherstelle?
 
BlitzHit

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AW: Muss ich zum TÜV wenn ich den Serienzustand wiederherstelle?

Also, wenn es net in den Schein eingetragen ist sondern du nur so en Schreiben vom Tüv hast, brauchst es net austragen lassen!
 
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AW: Muss ich zum TÜV wenn ich den Serienzustand wiederherstelle?

Zum TÜV musst du nicht. Es sind bei einigen z.B. Mehrere Rad/Reifen-Kominationen eigetragen. Wenn der Luftfilter bei einer Kontrolle der Serie entspricht interessiert sich keiner dafür.
 
Vectra CDX

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AW: Muss ich zum TÜV wenn ich den Serienzustand wiederherstelle?

Ich bin der Meinung, daß der Filter in diesem Fall ausgetragen werden muss. Die ABE vom Endpott gilt für Fahrzeuge mit serienmäßigem Luftfilter. Das Auto ist aber nun mit offenem Filter zugelassen. Also gilt die ABE nicht mehr.
 
aggrobat

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AW: Muss ich zum TÜV wenn ich den Serienzustand wiederherstelle?

Ich bin der Meinung, daß der Filter in diesem Fall ausgetragen werden muss. Die ABE vom Endpott gilt für Fahrzeuge mit serienmäßigem Luftfilter. Das Auto ist aber nun mit offenem Filter zugelassen. Also gilt die ABE nicht mehr.
Aber ein Blick unter die Motorhaube beweist doch den Luftfilter
 
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AW: Muss ich zum TÜV wenn ich den Serienzustand wiederherstelle?

Warum fragst du nicht einfach mal die Polizei???
Als ich in der nacht von freitag zu samstag angehalten wurde habe ich sie nach der kontrolle auch erst einmal gefragt ob ich die felgen in den fahrzeugschein eintragen lassen muß- Die leute auf der zulassungsstelle wollten die teile nicht eintragen da es angeblich heutzutage nicht mehr erforderlich ist. Ich bin mir sicher das die jungs dir die frage beantworten.... wobei es auch möglich sein kann das sie es selber nicht 100% wissen...

Mfg Christian
 
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AW: Muss ich zum TÜV wenn ich den Serienzustand wiederherstelle?

Ansonsten ruf morgen beim TÜFF an. Und vergiss die Rückmeldung nicht. :151:
 
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CAVALIER V6

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AW: Muss ich zum TÜV wenn ich den Serienzustand wiederherstelle?

@ deel
einen polizeiwagen anhalten geht doch aber schneller.... :banane:
 
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AW: Muss ich zum TÜV wenn ich den Serienzustand wiederherstelle?

Aber ein Blick unter die Motorhaube beweist doch den Luftfilter

Richtig. Aber an deinem Auto wurde der Anbau eines anderen Luftfilters bestätigt. Somit gibt es den originalen Filter nicht mehr.
Bei Felgen ist das was anderes...da steht im Fahrzeugschein meistens "ww. (reifengröße) auf felge (felgengröße, -typ)". Also wahlweise.
 
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CAVALIER V6

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AW: Muss ich zum TÜV wenn ich den Serienzustand wiederherstelle?

im fahrzeugschein stehen aber glaube ich nur 15zoll felgen drin, jtzt sind es 18 zoll. Deshalb bin ich der meinung das sie eingetragen werden müdden

Mfg Christian
 
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AW: Muss ich zum TÜV wenn ich den Serienzustand wiederherstelle?

im fahrzeugschein stehen aber glaube ich nur 15zoll felgen drin, jtzt sind es 18 zoll. Deshalb bin ich der meinung das sie eingetragen werden müdden

Mfg Christian

Hast du denn vom TÜV keinen Zettel bekommen? Da steht drin, ob die Dinger eingetragen werden müssen oder nicht.
 
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CAVALIER V6

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AW: Muss ich zum TÜV wenn ich den Serienzustand wiederherstelle?

ich habe vom tüver einen zettel. der meinte auch zu meinem vorbesitzer das die dinger bei der nächsten ummeldung oder änderung im Fahrzeugschein gleich mit eingetragen werden sollen.
 
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AW: Muss ich zum TÜV wenn ich den Serienzustand wiederherstelle?

Auf dem Zettel steht alles drauf, was du wissen musst. Was irgendwer auf Zulassungststelle erzählt ist doch egal. DU bist für deinen Wagen mit seinen Eintragungen verantwortlich! Ob du nun die Cops fragst oder nicht...da kannst du dich auch gleich mit Nachbars Köter unterhalten. Der hat sicher eher eine brauchbare Antwort parat. Auf mündliche Auskünfte von Polizeibeamten kannst du dich im Fall der Fälle auch nicht stützen.
 
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CAVALIER V6

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AW: Muss ich zum TÜV wenn ich den Serienzustand wiederherstelle?

das ich mich darauf nicht 100%ig stützen kann ist mir schon klar. aber ich glaube das die das eher wissen als die damen auf der zulassungsstelle.

Mfg Christian
 
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juergen

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AW: Muss ich zum TÜV wenn ich den Serienzustand wiederherstelle?

Motortechnisch gesehen gibt es kein Serienteil was in irgendeiner Form in den Fahrzeugpapieren seperat aufgeführt ist. Angegeben ist nur der Motortyp, der Hubraum und die KW Zahl. Dementsprechend brauchst du beim Zurückrüsten auf den Original Luftfilter auch nichts umtragen zu lassen. Dieser ist ein originaler Bestandteil des Werksmotors. Auch das weitere Zurückrüsten von Serienteilen muß nicht umgeschrieben werden. Bsp. Zurückrüsten von Angeleyes auf Original Scheinwerfer, falls die Engel Eyes eingetragen worden sind, oder das Umrüsten einer Sportauspuffanlage zum Serienauspuff. Der Eintrag von Sonderzubehör legimitiert nur das jeweilige Zusatzteil am Fahrzeug. Serienzubehör darf jederzeit gefahren werden. Das einzige was passieren könnte, ist das der Tüv bei der nächsten HU das eingetragene Sonderzubehör, wenn es nicht mehr Bestandteil des Fahrzeuges ist, streicht.
 
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AW: Muss ich zum TÜV wenn ich den Serienzustand wiederherstelle?

Natürlich ist der Serien-Luftfilter nicht im Fahrzeugschein aufgeführt. Dafür aber in der Fahrzeug-ABE. Nun wurde aber eine Änderungsabnahme durchgeführt. Also der Luftfilter geändert. Wenn jetzt der Original Luftfilter wieder eingebaut wird, ist das wieder eine Änderung.
 
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juergen

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AW: Muss ich zum TÜV wenn ich den Serienzustand wiederherstelle?

Natürlich ist der Serien-Luftfilter nicht im Fahrzeugschein aufgeführt. Dafür aber in der Fahrzeug-ABE. Nun wurde aber eine Änderungsabnahme durchgeführt. Also der Luftfilter geändert. Wenn jetzt der Original Luftfilter wieder eingebaut wird, ist das wieder ein Änderung.
Ich denke, das wir uns da vielleicht etwas mißverstanden haben. Wenn der Tüv bei der HU zb. sieht das ein K+N eingetragen ist, aber der Serienfilter wieder montiert ist, dann wird er gegebenenfalls diesen streichen und damit ist automatisch der Serienzustand wieder hergestellt. Du mußt aber beim Zurückrüsten auf den Serienzustand danach nicht zwingend zum Tüv und diese Änderung abnehmen lassen. Zumindest wäre mir das jetzt neu.
 
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AW: Muss ich zum TÜV wenn ich den Serienzustand wiederherstelle?

Doch - Das musst du. Es ist schließlich eine Änderung am Fahrzeug. Das ist eigentlich auch kein Problem, weil das Fahrzeug ja wieder in den ursprünglichen Zustand zurück versetzt wird, aber man muss die "alte" Änderung auch streichen lassen. Der Zustand vom Fahrzeug muss immer mit den Angaben in den Papieren übereinstimmen.
Teile wie Scheinwerfer und Anhängerkupplungen, die gemäß § 22a StVZO eine ABG haben, fallen nicht unter "Änderungen".
 
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AW: Muss ich zum TÜV wenn ich den Serienzustand wiederherstelle?

Ansonsten ruf morgen beim TÜFF an. Und vergiss die Rückmeldung nicht. :151:
Ich war heute beim TÜFF wegen Frontstossi und Heckansatz... DURCHGEFALLEN

Grund:
  • Frontstossi fehlt ein Loch für die Abschleppvorrichtung
  • Heckansatz fehlt das Bild im Materialgutachten und kein Etikett zur Kennzeichnung (ok da kann ichs verstehen)


Zum thema Luffi.... ja den sollte man wieder austragen
 
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