Frage zum Widerrufsrecht laut BGB §357

Diskutiere Frage zum Widerrufsrecht laut BGB §357 im Alles andere was nicht in die oberen Foren passt Forum im Bereich Quasselecke, Spiel & Spass; Sers, habe gerade eine Meinungsverschiedenheit mit einem Händler. Habe eine Ware für ca. 80€ (ohne Versandkosten) erstanden. Diese nicht geöffnet...
air

air

Schichtcheffe
Themenstarter
Dabei seit
07.12.2007
Beiträge
1.654
Ort
BW
Sers,
habe gerade eine Meinungsverschiedenheit mit einem Händler.

Habe eine Ware für ca. 80€ (ohne Versandkosten) erstanden. Diese nicht geöffnet und meinen Widerruf nach 2 Tagen der Annahme kund getand.

Im Widerrufsrecht steht folgendes drin:
Widerrufsrecht: Käufer trägt die regelmäßigen Kosten der Rücksendung, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und der Preis der zurückzusendenden Sache 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Käufer bei einem höheren Preis zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht den Kaufpreis bezahlt oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat.

Da der Artikel aber den Warenwert von 40€ übersteigt, hat doch der Verkäufer die Versandkosten zu tragen, oder?
Weil wenn der Artikel nicht dem Geliefertem entspricht, fällt das unter "Sachmangel" und nicht unter Widerruf.
 
S

surfer

Routinier
Dabei seit
19.03.2006
Beiträge
851
Ort
BW
......
Weil wenn der Artikel nicht dem Geliefertem entspricht, fällt das unter "Sachmangel" und nicht unter Widerruf.
Gibt der Händler denn nicht zu, daß er eine Falschlieferung gemacht hat ?

Wie hast Du herausgefunden, daß der Händler den falschen Artikel geliefert hat ohne das Paket zu öffnen?

Wenn der Händler schuldhaft einen falschen Artikel geliefert hat, dann muß er die Ware auch zurücknehmen auf eigene Kosten unabhängig vom Wert. Genau so wie wenn das Teil defekt wäre.

Siehe § 463 BGB: Schadenersatz wegen Nichterfüllung (fehlt der verkauften Sache zur Zeit des Kaufes eine zugesicherte Eigenschaft, so kann der Käufer statt der Wandelung oder der Minderung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen).
 
Zuletzt bearbeitet:
jan.wilhelm82

jan.wilhelm82

Tripel-As
Dabei seit
29.11.2009
Beiträge
320
Alter
41
der händler muss für den rückversand aufkommen
frag ihn doch einfach, ob er das schriftl. vom anwalt braucht. nat. zu seinen lasten
 
Caravan-Cruiser

Caravan-Cruiser

Herr der Schraubendreher
Dabei seit
17.01.2009
Beiträge
1.131
Ort
OPR
War die bestellte Sache an sich falsch geliefert worden?

im Normalfall zahlen kulante Verkäufer/Händler die Rücksendung, dies ist jedoch kein muss!

Wenn du eine Ware bestellst und sie wird dir geliefert, hat der VK ja Versandkosten gehabt um es dir zukommen zu lassen. Wenn du nun von deinem Rückgaberecht gebraucht machen willst (was dir auch ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen zusteht bei Neuware), musst du jedoch die Ware auf deine Kosten zurück schicken.

Stell dir mal vor du wärst Händler und 1000 Kunden bestellen was bei dir und schicken es zurück innerhalb der Frist. Dann sollst du 2000 (1000 mal hin zum Kunden und 1000 mal zurück) mal Versandkosten zahlen ohne eine Ware verkauft zu haben?!

das wäre wohl völlig unfair! Bei geringpreisigen Waren werden natürlich auch Versandkosten fällig, da dort die Gewinnspanne des Händlers deutlich geringer ausfällt.

Was mir aus deinem Text nicht ganz klar wird:
Hast du eine Sache bestellt und es kam was anderes an oder kam die richtige Sache und du hast es dir nur anders überlegt?
 
vectra a 92

vectra a 92

Herr der Schraubendreher
Dabei seit
06.04.2006
Beiträge
1.354
Alter
41
Ort
das schöne brandenburger Land
Er muss es wieder zurück nehmen und auch die Versandkosten übernehmen, hat er ja genau so in seiner Widerrufserklärung zu stehen...

Schick ihm mal seine Mail mit dem Widerrufsrecht als Kopie zu und mach ihm klar, sollte er sich daran nicht halten wird er Post von deinem Anwalt erhalten, hat bei mir bis jetzt immer funktioniert wenn die rum gezickt haben!
 
S

surfer

Routinier
Dabei seit
19.03.2006
Beiträge
851
Ort
BW
......
Weil wenn der Artikel nicht dem Geliefertem entspricht, fällt das unter "Sachmangel" und nicht unter Widerruf.
Deshalb mein Hinweis auf § 463 BGB (Schadenersatz wegen Nichterfüllung).
 
Zuletzt bearbeitet:
ddkAh

ddkAh

Routinier
Dabei seit
23.04.2010
Beiträge
601
Ort
A6-A7-A8
er muss dir nicht die Versandkosten sofort bezahlen. Er kann dich auch um Vorleistung bitten, da für Ihn ein unverhältnismäßiger Aufwand entsteht dir einen Rücksendeschein zu schicken. Das bedeutet, du bezahlst die Rücksendung und legst die Rechnung bei ihm vor. Er erstattet dir den Betrag samt den 80€.

Das er das macht würde ich mir aber auch schriftlich geben lassen.

Trotzdem stellt sich für mich die Frage warum du das Paket nicht geöffnet hast. Weil wenn du gemerkt hast, dass du falsch bestellt hast, muss nicht unbedingt der Händler für die Rücksendung aufkommen.
 
jan.wilhelm82

jan.wilhelm82

Tripel-As
Dabei seit
29.11.2009
Beiträge
320
Alter
41
gesetzlich 14 tage widerrufsrecht bei käufen übers internet
aber verp. würd ich schon mal aufmachen
da hat ddkAh schon recht
 
air

air

Schichtcheffe
Themenstarter
Dabei seit
07.12.2007
Beiträge
1.654
Ort
BW
Habs vielleicht ein wenig ungenau erläutert. Sry

Ausgangspunkt:
Gelieferte Ware wurde aus dem Karton entnommen, ist aber noch original verschweißt.
Warenwert ist 80€.
Das was ich bestellt habe, habe ich auch bekommen.


Laut Widerrufsrecht, muss ich als Käufer den Rückversand zahlen, wenn die bestellte der gelieferten Ware entspricht UND der Warenwert UNTER 40€ liegt.

Aber der Warenwert liegt ja bei mir über 40€. Somit muss doch der Verkäufer die Versandkosten tragen!?
 
jan.wilhelm82

jan.wilhelm82

Tripel-As
Dabei seit
29.11.2009
Beiträge
320
Alter
41
jap genau so isses
 
air

air

Schichtcheffe
Themenstarter
Dabei seit
07.12.2007
Beiträge
1.654
Ort
BW
DANKE JUNGS ihr seit einfach die Besten :151:

Hab schon dacht ich bin blöd^^
 
Thema:

Frage zum Widerrufsrecht laut BGB §357

Frage zum Widerrufsrecht laut BGB §357 - Ähnliche Themen

  • Newbie hat Frage wegen AHK

    Newbie hat Frage wegen AHK: Ich hatte mal n Golf 3 Variant, da hatte ich viel selbst gemacht,beim Vectra B nicht bis auf Scheibenwischer gewechselt. Ich überlege eine AHK...
  • Eine Frage zur Batterie ..

    Eine Frage zur Batterie ..: Also die SUCHE habe ich bemüht ( hoffentlich richtig ) aber nicht gefunden was ich mir erhoffte. Welche Batterie gehört in meinen Vectra...
  • Problem beim Starten Frage zum Massepunkt

    Problem beim Starten Frage zum Massepunkt: Moin also das wir gleich zur Sache kommen 😄, Ich fahr einen vectra b vorface mit 120000km und dem x16xel Maschine. Nun zur Frage Ich hatte den...
  • Opel Vectra A Welche Türen passen?

    Welche Türen passen?: Hallöchen Community! Hätt mal ne Frage ob die Türen vom Stufenheck Vecci auch beim Fließheck passen?
  • Opel Vectra B X16XEL Austauschmotor

    X16XEL Austauschmotor: Moin Leute, ich hab da mal zwei Fachfragen zu einem Gedankenspiel: Wenn man einen X16XEL gegen einen anderen X16XEL tauschen wollen würde, worauf...
  • X16XEL Austauschmotor - Ähnliche Themen

  • Newbie hat Frage wegen AHK

    Newbie hat Frage wegen AHK: Ich hatte mal n Golf 3 Variant, da hatte ich viel selbst gemacht,beim Vectra B nicht bis auf Scheibenwischer gewechselt. Ich überlege eine AHK...
  • Eine Frage zur Batterie ..

    Eine Frage zur Batterie ..: Also die SUCHE habe ich bemüht ( hoffentlich richtig ) aber nicht gefunden was ich mir erhoffte. Welche Batterie gehört in meinen Vectra...
  • Problem beim Starten Frage zum Massepunkt

    Problem beim Starten Frage zum Massepunkt: Moin also das wir gleich zur Sache kommen 😄, Ich fahr einen vectra b vorface mit 120000km und dem x16xel Maschine. Nun zur Frage Ich hatte den...
  • Opel Vectra A Welche Türen passen?

    Welche Türen passen?: Hallöchen Community! Hätt mal ne Frage ob die Türen vom Stufenheck Vecci auch beim Fließheck passen?
  • Opel Vectra B X16XEL Austauschmotor

    X16XEL Austauschmotor: Moin Leute, ich hab da mal zwei Fachfragen zu einem Gedankenspiel: Wenn man einen X16XEL gegen einen anderen X16XEL tauschen wollen würde, worauf...
  • Oben