ABE für diesen Grill?

Diskutiere ABE für diesen Grill? im TÜV Ecke Forum im Bereich Tüv Forum; änderung vom serienbauteil und muss per 21er abgenommen werden zwecks splitterfestigkeit usw.
Stiffler

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änderung vom serienbauteil und muss per 21er abgenommen werden zwecks splitterfestigkeit usw.
 
Marcd1990

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also... habe en kumpel gefragt der is kfz mechaniker und der meinte auch man brauch keine abe oder sonstiges für ein grill, da es manche teile am auto gibt wie z.b der grill für die sowas nicht notwendig sind...mann kann eine einzelabnahme für solche teile machen doch man brauch sie nicht...

lg marc
 
Nixplaner

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so wie ich das sehe is bei dem audi der grill in die stossi integriert, is ja wohl was völlig anderes (stossfänger ist ein sicherheitsrelevantes teil fällt also unter §19, der grill nicht).

falls das nur ein einsatz ist würde ich den tüv'er mal nach der begründung fragen und mich gegebenenfalls dagegen wehren :ja:
 
Marcd1990

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das hat nix mit in der stoßi zu tun.
ich sag es nochmal und das ist meine meinung und das wird auch jeder polizist sagen:
das ist ne änderung vom serienzustand und somit ein erlischen der abe fürs kfz. ach ja das war auch die meinung vom dekra mann.war mir zwar schon vorher klar das er rum mault aber mit freundlichkeit geht ja alles.
 
Nixplaner

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dann lässt du ja sicherlich auch einen kotflügel aus dem zubehörhandel eintragen, denn das ist ja auch ne abweichung vom serienzustand? oder eine veränderte türpappe? jetz wirst du sicher sagen jaaa ne türpappe, aber wo differenzierst du dann was eingetragen werden muss und was nicht?

die stvzo ist eindeutig und keine auslegungssache, eingetragen muss nur werden, wenn du ein bauartgenehmigtes teil nach §22a veränderst (grill ist nicht bauartgenehmigt), nach §19 sich die lautstärke oder die abgasabgabe ändert, eine gefährdung zu erwarten ist, oder sich die genehmigte bauart ändert (z.b. die aussenmaße überschritten werden, das zul. gesamtgewicht oder du auf einmal ein cabrio machst), ansonsten musst du überhaupt nichts abnehmen lassen. so einfach ist das. was ein einzelner tüv'er sagt ist für mich kein argument, ich kann dir 10 prüfer bringen die lasierte rückleuchten eintragen oder autos mit durchgerostetem rahmen die HU bestehen lassen. wenn du mir die stelle in der stvzo zeigen kannst die das was anderes sagt, lasse ich mich sofort umstimmen.

edit: ps: ne gefährdung wäre z.b. dann zu erwarten wenn scharfe kanten dran sind.
 
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DJF

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dann erkläre das mal der freundlichen rennleitung wenn du an den richtigen kommst.jedes auto hat eine "grund ABE" wenn es auf den markt kommt und so wie du was daran veränderst erlischt diese wenn das umbauteil keine abe oder ne zulassung hat!
@Stiffler
Ich als Fahrzeughalter muß der Rennleitung erstmal gar nix erklären, die Gesetzgebung sagt, das die Exekutive ( die Rennleitung ) in der Beweiskraft steht, d.h. die müssen Dir nachweisen das in dem Fall der Grill eine Zulassung braucht.

Desweiteren schliese ich mich der Aussage von Nixplaner an.

Warum der Audi bei Euch kein TÜV wegen nem Grill nicht bekommen hatte, entzieht sich meiner Kenntnis.....ich war nicht dabei und wurde auch nicht von dem Dekra-Mann informiert 8).

Gruß Daniel
 
bumpoo

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das mit der Dekra und dem Grill verstehe ich aber im moment auch nicht. Vielleicht war ja die Verkehrssicherheit nicht gegeben. Aber darüber kann man viel spekulieren. Man war ja wie gesagt nicht dabei. Ansonsten kann ich euch noch sagen:

Ihr könnt mittlerweile fast alles an euer Fahrzeug anbauen was ihr wollt!!!

Ich habe z.B. alles eingetragen, oder halt eine ABE für die Teile. Jetzt habe ich aber meine neuen 17er drauf, die kommen eigentlich vom Vectra C und es gibt leider kein Gutachten für die Alus. Ist aber auch soweit egal !!!!

Werde ich mit den Alus angehalten und benehme mich richtig pampig, (immer daran denken Leute, das sind genau so Leute wie du und ich! Wer sofort angepflaumt wird, pflaumt halt zurück) kann es maximal passieren, das ich 20€ bezahle (früher gabs Punkte und das erlöschen der Betriebserlaubnis / Versicherungsschutz) und wenn ich mich doof verhalte mein Auto stehenlassen muss, weil ich die zugelassenen Räder anstecken muss. Mein Auto ist aber versichert !!!


Wie gesagt, ihr könnt soweit alles drunter oder dran bauen was ihr wollt. Bevor jetzt aber wieder geschriehen wird: Wenn ich übertreibe, wie z.B. 24 Zoll Alus, die gar nicht drauf gehen und es passiert was und es kann mir nachgewiesen werden das durch die 24 Zoll Alus der Unfall geschehen ist, habe ich aber wieder ein Problem.


Das ganze hat uns die EU beschehrt. Die hat nämlich gesagt, das obwohl man etwas "nicht eingetragenes" am Fahrzeug verbaut der Versicherungsschutz nicht erlöschen darf. Ausnahmen gibt es aber immer. Kommt es hart auf hart muss es wie gesagt der Richter entscheiden.


Ich kann dazu nur sagen, das ich immer nett und freundlich zu der "Rennleitung" war. Wenn diese dann sagt ich soll den Wagen stehen lassen, dann lass ich den halt stehen. Ist mir aber noch nie passiert, weil die meine Zettelwirtschaft im handschuhfach immer nur von außen ansehen. Mir wurde es auch schon gesagt, das sich das ansehen der ganzen Kladusen für 20€ pro "Artikel" nicht lohnt. Zuviel Arbeit für nichts.

Zitat vom Polizisten: Gute fahrt noch und nen schönes Opeltreffen. Morgen wird dort wohl kontrolliert. Schlaft euren Rausch aus !!:151:
 
Nixplaner

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das stimmt nich, die BE erlischt nach wie vor (§19 stvzo)! bitte verbreite nicht soeinen quatsch! lediglich die zulassung bleibt erhalten (zuvor §18 stvzo), womit es kein schwarzfahren mehr ist, aber punkte können nach wie vor verteilt werden wenn die polizei eine vorsätzlichkeit feststellt z.b.! ausserdem sind eventuelle zivilrechtliche schritte deiner versicherung im schadensfall nicht ausgeschlossen, das heisst wenn du pech hast wollen die das geld von dir zurück.

ps: was mir grad so einfiel, der tüv kann dir natürlich auch beid er nächsten HU den stempel verwehren.
 
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chaos

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ja, Regress is von der Versicherung drin, und das schlimmste an der Sache, du zahlst den kompletten Schaden selbst - wirst aber von JEDER!!! Versicherung hochgestuft, egal ob du dir dann sagst "gut dann Wechsel ich" ... weil deine alte Versicherung deine Prozente nach Hochstufung weiterreichen wird - das hab ich zurzeit und kotz deswegen von SF5 auf SF2 hoch ):
 
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