Freitag der 13. - Und ich hab ein Glücksbärchi gebum....

Diskutiere Freitag der 13. - Und ich hab ein Glücksbärchi gebum.... im Alles andere was nicht in die oberen Foren passt Forum im Bereich Quasselecke, Spiel & Spass; Auch ich habe mal was erfreuliches zu berichten (aus meiner Sicht) Mein Auto ist ja nun fertig und nur noch der liebe DEKRA-Mann musste sein "Go"...
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Herr der Schraubendreher
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Auch ich habe mal was erfreuliches zu berichten (aus meiner Sicht)

Mein Auto ist ja nun fertig und nur noch der liebe DEKRA-Mann musste sein "Go" für die Sommerreifen mit Fahrwerk und die Frontstoßstange geben.
Sollte ja alles kein Problem sein.

Dort angekommen wollte er wissen, was er alles abnehmen soll.
Ich meinte:"ggf. noch die Scheinwerfer mit" , im Hintergedanken: "wenn die eingetragen sind, schaut bestimmt keiner unter die Haube und sieht bei Verkehrskontrollen den kleinen roten Pilz".

Er meinte nun E-Prüfzeichen, muss er nicht abnehmen und macht er nicht.
*Hmmmm Mist.*

Auf meine zierliche Frage, was denn eigentlich mit Auspuff und Luftfilter sei, meinte er: " wenn du den Filter hast eintragen lassen und der Auspuff eine ABE hat ( als der die Gutachten sah) ist das alles OK".

Klein-Wire's Augen wurde größer und er war verwundert.
Dann fragte ich: "Würden Sie mir das dann auch mit auf die Eintragung schreiben?"

Er meinte das es überflüssig sei.
Ich erwähnte dann nebenbei das ich weiß, dass das nochmal kostet die Eintragung, dies mir aber egal sei und ich dann nur den einen Schriebs für Verkehrskontrollen hätte, statt den Stapel mit Gutachten.

Ja und was soll ich sagen,

Endergebnis sind wie erwartet die eingetragene Frontstoßstange, die Felgen, das Fahrwerk, der Auspuff in Verbindung mit dem K&N Filter (nicht mal nach einer Dämmmatte hatte er gefragt).

Nja und die MHV, die lange von Mattig, die ja leider kein Gutachten besitzt, wurde urplötzlich in alten TÜV Bescheiden vom Vorbesitzer auch wieder entdeckt.

Ich muss wirklich ein Glücksbärchi gebumst haben. Denn auch wenn der eine oder andere jetzt meckert Pilz MHV hin oder her.
Ich bin froh das sie drin stehen und das es doch noch sowas wie Glück gibt.

Sogar an solch einem Tag wie heute.

So long,
Schöne Grüße und genießt den Tag, :wink1:
Maik.

:musik:
 
Vectra CDX

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MESSIAS
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Glückwunsch! :151:

Und jetzt der obligatorische Teil: Auch, wenn die Sachen in Kombination eingetragen wurde, müssen sie noch kange nicht so zulässig sein. Die Cops heutzutage sind auch nicht so dumm, wie sie mal waren. Die werden sowas bei einer Kontrolle zurecht anzweifeln..und du darfst die Kacke dann ausbaden. Keine Eintragung der Welt kann sich über geltende Gesetze hinwegsetzen. Immer dran denken: Du bist Deutschland :super:
 
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Herr der Schraubendreher
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Ja ich weiß, dass dies angezweifelt werden kann, aber es steht jetzt erstmal drin.

wenn müssen sie mich mit Mängelkarte zurück schicken, wenn ich dann irgendwann den Luftfilter ausbauen muss sterbe ich auch nicht.

Ich bin vorerst jedoch ersteinmal abgesichert.

Oder soll das auch heißen trotz Eintragung erlischt meine BE des Wagens **???***
 
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Herr der Schraubendreher
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Wenn die Sachen in Kombination nicht zulässig sind - Natürlich!
Wozu brauch icn dann die Eintragung und solche Prüfstellen.

Auch mal angenommen, ich wäre unwissend gewesen und hätte das so eintragen lassen,
weil ich ja Gutachten habe.
Dann Fall ich ja wieder als Unwissender im schlimmsten Fall hinten runter.
Das soll einer mal verstehen, wenn solch eine Institution ihr "grün" gibt, ist es trotzdem ungültig.
 
Vectra CDX

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MESSIAS
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Unwissend..ja. Aber du baust doch dein Auto um - Also musst du dich auch drum kümmern, daß du alles ordnungsgemäß verbaust. Ich kann doch auch nicht sagen, daß ich nicht wusste, daß man keine Banken überfallen darf.

Zurück zum Thema:

§ 19 StVZO:
(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. 2Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1.die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2.eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3.das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Punkt 3 wird bei dir der Fall sein. Übringens wird bei einer Veränderung generell von eine Verschlechterung ausgegangen.
Augegangen wird von den Geräuschpegeln, die im Fahrzeugschein angegeben sind. Also ohne Pilz und Sport-Pott. Ich gehe mal davon, daß diese Kombination nicht leiser als Serie ist - Und auch niemand dieses überprüft hat.
Ist dann die Frage, ob es bei einer Mängelkarte bleibt. Nachts um 3 in einem Wohngebiet könnte man dir die Weiterfahrt wegen Lärmbelästigung schon untersagen. Liegt aber in dieser Situation im Ermessen des Cops.
 
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Herr der Schraubendreher
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....ob es bei einer Mängelkarte bleibt. Nachts um 3 in einem Wohngebiet könnte man dir die Weiterfahrt wegen Lärmbelästigung schon untersagen. Liegt aber in dieser Situation im Ermessen des Cops.
Das sowas angezweifelt werden kann, war mir ja klar, aber wenn ich das ja mal habe abnehmen lassen, egal ob Geräuschpegel Prüfung hin oder her, da können Sie mir das KFZ sofort stilllegen, andere fahren ewig ohne Eintragungen rum.

Komisch, aber naja, dass ich nur teils auf der sicheren Seite bin war mir klar.

Doch andere Frage, angenommen ich bau irgendwann mal wieder einen Unfall, die Teile sind eingetragen.
Dann sollte ich doch nur keinen Versicherungsschutz haben, wenn der Unfallgegner Angaben macht, es sei der Unfall zu Stande gekommen, durch meinen Geräuschpegel, wie auch immer.

Oder heißt das für mich ich fahre jetzt trotz meiner Eintragung angeblich ohne BE/Versicherungsschutz
 
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MESSIAS
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Doch andere Frage, angenommen ich bau irgendwann mal wieder einen Unfall, die Teile sind eingetragen.
Dann sollte ich doch nur keinen Versicherungsschutz haben, wenn der Unfallgegner Angaben macht, es sei der Unfall zu Stande gekommen, durch meinen Geräuschpegel, wie auch immer.
Dazu solltest du dir das hier mal durchlesen:
Versicherungsschutz bei Änderungen am PKW?

Bis zum Ende!
 
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Herr der Schraubendreher
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Danke habe das mal gespeichert,
allerdings hatte der Fragesteller ja nichtmal die nötige Eintragung, welche ich ja habe, also sollte ich mit einer Mängelkarte der Blauen rechnen können.

Und der Versicherungsschutz sollte gegeben sein.
Der Versicherungsschutz ist mir wichtiger, als eine Verkehrskontrolle.

Und im Falle des Auspuffes ist der ja angeschafft worden, um den weggegammelten zu ersetzen und ausgesorgt zu haben mit Edelstahl.
Das ist jetzt kein geplänkel oder Scherz.
Dass der dann auch so klingt gerade beim V6 ist natürlich nicht zu bestreiten.

Luftfilter war davor schon abgenommen.


Ok, ich bin nun meiner Lage vollens bewußt :151:

PS: Der Rat, dass mal vorher mit der Versicherung absprechen ist ebenfalls gut, wir haben unsere Versicherungsdame in der Nähe an der Hand.
Die hatte uns sehr gut bei der jetztigen Schadensregulierung schon geholfen, vllt kann die mir da etwas entgegenkommen.

Hab ja heute auch gesehen, Höflichkeit macht viel
 
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allerdings hatte der Fragesteller ja nichtmal die nötige Eintragung, welche ich ja habe, also sollte ich mit einer Mängelkarte der Blauen rechnen können.
Nein. Wenn dein Auto zu laut ist, ist es zu laut. Egal, ob Eingetragen oder nicht - Du verstößt gegen §19 (2) StVZO. Betriebserlaubnis erlischt. Wenn zu laut, bleibt es nicht unbedingt bei einer Mängelkarte.

Und der Versicherungsschutz sollte gegeben sein.
Ähm - Nein.


-------------------------------------

Was willst du deiner Versichung denn sagen? Daß dein Auto in diesem Zustand nicht zugelassen ist?!
 
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Dann wäre der Versicherungsschutz aber immer anfechtbar für die Versicherung, wenn man einen andere Anlage verbaut oder Luftfilter fährt, eingetragen.

Das ist mir etwas zu undefiniert,
nicht jetzt von deiner Aussage aus, aber gesetzl. bzw. versicherungstechnisch.

Ich werde da am Besten meine Versicherungsberaterin ansprechen,
ob Ergänzungen diesbezüglich in der KFZ-Versicherungen erfolgen können.

Und ob sowas denn Sinn macht und ggf. absichert.

Danke dir VectraCDX
 
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Bezogen auf die Abgasanlage wäre der Versicherungsschutz immer anfechtbar, wenn das Auto lauter ist, als es sein dürfte. Das ist eigentlich ziemlich eindeutig.

Und was die Eintragung angeht: Eine Eintragung von Pilz und Sport-ESD kann durchaus zulässig sein. Diese Eintragung stützt sich aber auf vorhandene Gutachten der Teile-Hersteller - Ansonsten wäre eine komplette Einzelabnahme nötig. Ist in diesen Gutachten nun ausdrücklich gefordert, daß das jeweils andere Teile in serienmäßigem Zustand (!!) sein muss, dürfen sie nicht in Kombination eingetragen werden. In diesem Fall ist jeden Eintragung wertlos.
 
Thema:

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