Zitat:
Zitat von Nixplaner
ausserdem steht sogar in dem unbedenklichkeitsgutachten das dabei ist "es ist keine leistungssteigerung zu erwarten".
naja...weissde schon was los ist, oder?
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Wenn keine Leistungssteigerung zu erwarten ist, dann macht sich er der Ebay Händler des Betrugs Strafbar!
mfg
Danny